Datum: 05.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 14:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:55 Uhr bis 15:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung
2 Bauanträge
2.1 Neubau eines Wohngebäudes mit Eigentumswohnung und vier Apartments in Buch, Ahornstraße 3 (Flurnr. 19, Gemarkung Buch)
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Altmühlmünster Hausnr. 39 (Flurnr. 72, Gemarkung Altmühlmünster)
3 Antrag auf Erteilung einer bodendenkmalrechtlichen Erlaubnis in Frauenberghausen Hausnr. 28 (Flurnr. 455, Gemarkung Hattenhausen)
4 Parksituation Schambacher Weg - Beratung und ggf. Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise
5 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.11.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung am 12.09.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.11.2024 ö 2
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2.1. Neubau eines Wohngebäudes mit Eigentumswohnung und vier Apartments in Buch, Ahornstraße 3 (Flurnr. 19, Gemarkung Buch)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.11.2024 ö beschließend 2.1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird erteilt.

Der erforderlichen Ausnahme und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Altmühlmünster Hausnr. 39 (Flurnr. 72, Gemarkung Altmühlmünster)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.11.2024 ö beschließend 2.2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird erteilt, sofern im Hinblick auf den Hochwasserschutz keine Beeinträchtigungen gegeben sind.

Von der Böschungsoberkante des Gewässers ist ein Abstandsstreifen von mind. 5,00 m von jeglicher Bebauung, Einfriedung, Aufschüttung und intensiver Nutzung freizuhalten. 

Die erforderlichen Fachstellen sind am Verfahren zu beteiligen und mögliche abflussverbessernde Maßnahmen zu berücksichtigen.

Für Schäden, die am Triebwerkskanal aufgrund einer möglichen Überbauung oder bei den bzw. in Folge von Bauarbeiten entstehen, werden seitens der Stadt keine Kosten und keine Haftung übernommen.

Während der Bauphase ist ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zum ursprünglichen Bachbett einzuhalten um Setzungen, Verschiebungen, Undichtigkeiten, oder anderweitige Beschädigungen des Fließgerinnes einschließlich der Verrohrung zu vermeiden.

Für die Herstellung der Zufahrt hat der Bauherr um Schäden an dem verrohrten Bachlauf zu verhindern, eine Statik über die Tragfähigkeit des Rohrs vorzulegen. Die Herstellungskosten für die Zufahrt sind vom Bauherrn zu tragen. Zudem hat dieser für alle anfallenden Schäden, Instandhaltungskosten während der Bauzeit sowie gegebenenfalls entstehende Schäden am Rohr aufzukommen. Für anfallende Arbeiten am Rohr hat der Grundstückseigentümer den freien Zugang sicherzustellen.

Anfallende Mehrkosten für die Herstellung des Kanalhausanschlusses sind vom Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Erteilung einer bodendenkmalrechtlichen Erlaubnis in Frauenberghausen Hausnr. 28 (Flurnr. 455, Gemarkung Hattenhausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.11.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Den beabsichtigten Maßnahmen werden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Parksituation Schambacher Weg - Beratung und ggf. Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.11.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Bevor konkrete Eingriffsmaßnahmen durchgeführt werden, ist durch die Stadtverwaltung zu prüfen, ob im Bereich des Schambacher Wegs die Schaffung von Parkplätzen auf städtischem Grund grundsätzlich möglich ist. Die möglichen Kosten für die Herstellung der Parkmöglichkeiten sind dabei zu ermitteln. 

Die Ergebnisse sind dem zuständigen Gremium in einer der nächsten Sitzung vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.11.2024 ö 5
Datenstand vom 05.02.2025 15:04 Uhr