Tektur-Bauantrag Neubau eines Büro- und Ärztehauses, Nordstr. 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 17.01.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Neubau Nordstraße 8 war 2019 genehmigt worden. Die Nutzung war damals wie folgt vorgesehen:
EG Gaststätte und Büroflächen
OG Büroflächen
2. und 3. OG Büroflächen und Therapiezentrum mit Fitnessbereich und Therapieräumen

Aufgrund geänderter Interessenten (das geplante Therapiezentrum ist inzwischen im Möglhof eingezogen) erfolgte eine Umplanung.

Aus diesem Grund liegt nunmehr ein Tekturbauantrag vor.

Die Nutzung ist jetzt wie folgt geplant:


Ein großer Teil des Gebäudes wird durch das Dialysezentrum genutzt (das bisher in Prien stationiert war). Die Tatsache, dass hier für sehr viele Dialysepatienten wieder eine Anlaufstelle angeboten werden kann, ist als sehr positiv für die ganze Region zu bewerten.
Eine Arztpraxis wird einziehen. 
Weitere Interessenten für Büro- und Praxisflächen sind vorhanden.

Das Gebäude selbst wurde reduziert, insbesondere in der Höhe. Die laut Bebauungsplan und bisheriger Baugenehmigung zulässigen Dachaufbauten entfallen, was ortsplanerisch zu begrüßen ist.
Es ist nun ein Pultdach geplant, mit einer Höhe von 10,23 m an der Nordstraße und 11,30 m Richtung Osten. Laut Bebauungsplan ist eine Gebäudehöhe von 11,00 m zulässig. Für die Überschreitung von 0,30 m an der Ostseite wird eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt.
Diese erscheint ortsplanerisch vertretbar zumal der Grund dafür der Einbau einer In-Dach-Photovoltaikanlage auf der gesamten Dachfläche ist.

Für die Tiefgarage, die nunmehr das Baufenster unterirdisch um 7,50 m in der Breite überschreitet, wird ebenfalls eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt. Oberirdisch hält das Gebäude das Baufenster ein. Durch diese Maßnahme können 20 Stellplätze mehr angeboten werden.

Des Weiteren haben sich kleinere Abweichungen im Hinblick auf die Tiefgaragenzufahrt und die Anordnung der oberirdischen Stellplätze ergeben, die einer Befreiung bedürfen.

Diese Gesichtspunkte sind in der Anlage „Befreiungsgegenstände“ genau beschrieben.

Auch die Gestaltung der Außenfassade ist gegenüber dem ursprünglichen Bauantrag verbessert. Entsprechende Fotos sowie die gesamten Antragsunterlagen liegen bei.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt die beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 20 Gewerbegebiet Nordstraße, bezüglich Gebäudehöhe, überbaubarer Fläche für die Tiefgarage, Anordnung und Zahl der oberirdischen Stellplätze und geänderte Tiefgaragenabfahrt.

Der erforderliche Freiflächengestaltungsplan sowie der Entwässerungsplan mit rechnerischem Nachweis für die Niederschlagswasserbeseitigung sind vor Baubeginn vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat lehnt die Farbgebung für die Fassade in der beantragten Form ab; es ist wie im Bebauungsplan festgesetzt eine hellere Fassadenfarbe zu wählen. Der Antragsteller wird aufgefordert entsprechende Vorschläge vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Datenstand vom 13.02.2023 15:18 Uhr