9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Greimharting im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 113/1, Gemarkung Greimharting, in Greimharting - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte mit Beschluss vom 18.01.2022 die Zustimmung zur beantragten Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt.
Jetzt liegt die Planung vor, die mit der Beschlussvorlage zugesandt wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 10 Greimharting für den Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 113/1, Gemarkung Greimharting auf Grundlage der Planung des Planungsbüros hohmann steinert, Übersee in der Fassung vom 12.01.2023 einschließlich Begründung in der Fassung vom 12.01.2023 zu ändern.

Auf Grundlage der Planung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a BauGB i.V.m. 
§ 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung des Landratsamtes Rosenheim als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die noch erforderliche Straßengrundabtretung entlang des Baugrundstückes vor dem Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung notariell zu beurkunden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2023 13:57 Uhr