Antrag Bündnis 90/Die Grünen für ein gelenktes Wohnmobilparken an der Strandanlage Rimsting


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 04.04.2023 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 07.03.2023 wurde genannter Tagesordnungspunkt bis zur Klärung verschiedener Fragen zurückgestellt.

Die Verwaltung hat grundsätzlich nochmals Erkundigungen eingeholt und die Sachlage stellt sich wie folgt dar:

Momentan ist der Parkplatz als PKW-Parkplatz ausgewiesen von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (siehe Foto).

Das bedeutet, dass ein LKW, ein Motorrad oder auch ein Wohnmobil den Parkplatz zum Parken nutzen können, um an der Strandanlage baden zu gehen oder am Kiosk zu essen oder auch ein Fußballspiel anzuschauen.
Hierfür sind ganz normal Parkgebühren zu entrichten.

Ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr darf der Parkplatz nur von Autos genutzt werden.
Dies bedeutet, dass ein Übernachten von Wohnmobilen ausgeschlossen ist. Auch nicht für eine Nacht!!!! 
Diese Beschilderung ist den Wohnmobillenker sehr wohl bekannt.

Diese Form der Beschilderung wurde gewählt, dass unter Tage auch mit anderen Fahrzeugen wie Autos geparkt werden darf. Eine Übernachtung aber ausgeschlossen wird.

Eine Ausweisung von reinen Wohnmobilparkplätzen stellt sich schwierig dar. 
Grundsätzlich wäre dies möglich! Aber rein zum Parken! Zu den üblichen Parkgebühren.
Ein Parkticket „zum Parken“ ohne Übernachtung in Höhe von 15,-- € nur für Wohnmobile ist aus Sicht der Verwaltung unverhältnismäßig, da ein LKW auch nur die normalen Parkgebühren bezahlen muss.
Im Übrigen würde eine hohe Parkgebühr suggerieren, dass man hier campen darf.
Dies ist aber nicht der Fall und wohl auch in Zukunft nicht gewünscht?

Um unser gemeinsames Ziel zu erreichen Übernachtungen zu verhindern, ist eine konsequente Kontrolle erforderlich und auch möglich.

Lösungsvorschlag: 
Einzig der Zeitraum des Parkverbotes für alle Fahrzeuge außer PKW müsste von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr geändert werden.
Dann wäre eine Kontrolle durch den Zweckverband um 6:30 Uhr möglich und wurde auch zugesagt. Jedes Wohnmobil, dass um diese Zeit dort parkt, erhält dann einen Strafzettel.

Hierfür müsste lediglich das Schild mit der Uhrzeit getauscht werden.

Diese Vorgehensweise ist auch mit der Polizei so abgestimmt.

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Überwachung und Kontrolle die Übernachtung von Wohnmobilen aufhören werden.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an. Der Zeitraum des Parkverbotes für alle Fahrzeuge außer PKW wird von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr festgelegt.

Nach einer Beobachtungszeit von 3 Monaten (nach Einführung) wird das Thema dem Gemeinderat wieder vorgelegt. Sollte die regelmäßig Kontrolle und Ahndung nicht wirken und trotzdem regelmäßig dort übernachtet werden, wird man weitere Schritte überlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.05.2023 10:13 Uhr