Anpassung Steuersatz und Erlass der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 18.07.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach Umstellung ab 2018 auf eine prozentuale Erhebung der Zweitwohnungssteuer (vorher 7stufige Staffelung der Steuersätze) wurde ein Steuersatz von 12 % der Bemessungsgrundlag (entspricht grundsätzlich der Jahresnettokaltmiete) festgesetzt. 

Zum 01.01.2020 wurde der Steuersatz auf 15 % der Bemessungsgrundlage erhöht.

Bei den Haushaltsvorberatungen hat der Gemeinderat eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer angeregt. Der wohl derzeit maximal festlegbare Steuersatz entsprechend bisherigen Gerichtsurteilen beträgt 20 % der Bemessungsgrundlage. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Steuersatz ab 01.01.2024 auf 20 % festzusetzen.

Der Gemeinderat erlässt die im Entwurf vorliegende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. Der Entwurf liegt der Niederschrift bei und ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2023 13:55 Uhr