Entlastung des Haushaltsjahres 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 11.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.02.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt; den Vorsitz führt der 2. Bürgermeister

Die Jahresrechnung 2023 wurde in der heutigen Sitzung vom Gemeinderat festgestellt. Somit kann nun die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen.

Beschluss

Für die Jahresrechnung 2023 für die Gemeinde Rimsting wird gemäß Art. 102 GO die Entlastung ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2025 14:09 Uhr