Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Garage beim Anwesen Eichenstraße 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 11.02.2025 ö 3

Sachverhalt

Beim Anwesen Eichenstraße 15 will der Eigentümer eine Grenzgarage errichten.

Im Bebauungsplan ist ein Baufenster für eine Grenzgarage vorhanden.

Der Bauherr möchte die Garage um 1,20 m Richtung Norden aus dem Baufenster herausschieben.
Desweiteren ist ein Flachdachgarage geplant, die der Bebauungsplan so nicht zulässt.

Von den Festsetzungen des Baufensters und der Dachgestaltung müsste eine Befreiung durch die Gemeinde erteilt werden.

Die Verschiebung der Garage Richtung Norden bis zur Hausflucht ist ortsplanerisch kein Problem.
Der Abstand zur Straße beträgt immer noch 5,00 m.

Die Ausführung als Flachdach ist ebenfalls verträglich.
Beim angrenzenden Nachbargrundstück Eichenstraße 17 wurde die gleiche Garage mit Flachdach durch den Bauausschuss genehmigt (siehe beiliegendes Foto).

Von Seiten der Verwaltung sind keine Bedenken erkennbar.

Beschluss

Das Gremium stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Garage zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.: 2 „Rimsting Nord“ hinsichtlich der überbaubaren Fläche und der Dachgestaltung für Garagen.

Als Auflage wird eine Begrünung des Garagenflachdaches festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2025 14:12 Uhr