Kindertagesstätten der Gemeinde - Buchungszeitfaktoren und Gebühren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Finanzausschusssitzung, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ein Sorgeberechtigter hat beim Landratsamt Rosenheim Kreisjugendamt Beschwerde wegen unserer Buchungszeitfaktoren eingelegt. Daraufhin hat uns das Kreisjugendamt aufgefordert, die Buchungszeitkategorien konform § 24 Abs. 1 Satz 1 AV BayKiBiG zu ändern. Bis vor einigen Jahren gab es diese Formulierung im AVBayKiBiG nicht und wir haben uns in einer Grauzone bewegt (Hauptausschussbeschluss vom 15.02.2022).
Die Benutzungsordnung muss dahingehend geändert werden (siehe TOP 3).
Aufgrund der Änderung werden alle Kinder die exakt 4 oder 5 Stunden Wochendurchschnitt gebucht haben eine Kategorie niedriger gebucht.
Dies betrifft 40 Kinder.
Die Gebühren können dann so erhöht werden, dass hier die Einnahmen für uns annähernd identisch sind.
Allerdings ändert sich bei diesen Kindern auch die Einstufung bei der Förderung durch den Staat, hier kann das Defizit leider nur geschätzt werden (zu viele verschiede Kriterien, die nicht abgeschätzt werden können). Allerdings dürfte es sich hier ca. um 25.000,-- € pro Jahr handeln.
Beschluss
Hier nur Information; Beschlussfassung erfolgt bei TOP 3 und 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2025 14:14 Uhr