Breitbandversorgung im Gemeindebereich Rimsting - Sachstand - weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 16.07.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 30.04.2024 wurde die neue Breitbandausbau Bundesförderrichtlinie 2.0 / 2024 veröffentlicht. 
Die grundlegenden Antragsdaten für die Gemeinde Rimsting konnten aus dem Vorjahr übernommen werden. Im Vorjahr wurde dem Antrag der Gemeinde Rimsting nicht stattgegeben, da für Rimsting nicht die erforderliche Punktezahl (120) erreicht wurde. 
Nach der momentanen Einstufung und einer Vorab-Berechnung mit dem zur Verfügung gestellten aktuellem Punktekompass der in diesem Jahr gültigen Bundesförderrichtlinie ergibt sich zum Vorjahr keine Verbesserung bzw. Aussicht auf erfolgreiche Förderzusage in diesem Jahr.
Um mehr Punkte für die Förderungszusage zu erhalten, bestünde auch die Möglichkeit zur Interkommunalen Zusammenarbeit – eine Testberechnung mit angenommen weiteren Kommunen ergab auch hier zu wenig Punkte. Im Vorjahr wurden Förderzusagen erst ab ca. 245 Punkte herausgegeben. 

Zudem müssten die Arbeitsschritte zur Einreichung des diesjährigen Förderantrages bis Ende September 2024 erledigt sein – hier bleibt uns nur wenig Zeit für zwischenzeitliche weitere Beratungen und Beschlüsse. 

Die Bayerische Förderung ist nur noch über Ko-Finanzierung Bund / 50% Bun, 40% Bay. Kofinanzierung, mit Härtefallregelung auch über 40% zu erhalten. 

Die Gemeinde Rimsting hat für heuer im eigenen Wirkungskreis wichtige finanzstarke Aufgaben zu erledigen, die eine Ansparung für einen weiteren Breitbandausbau-Projektstart mit entsprechendem Förderschrittdurchlauf in diesem Jahr nur sehr schwer zulassen.

Daher wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, in diesem Jahr keine weiteren Schritte zu unternehmen und die im nächsten Jahr auf Grundlage der dann gültigen Förderrichtlinie wieder zu behandeln.  

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Schreiben an die pwc an alle denkbaren Stellen (insbesondere Gemeindetag, Ministerien) zu versenden.
Jedes Gemeinderatsmitglied wird gebeten, dieses Schreiben auf politischer Ebene weiterzugeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu eruieren, welche Kommunen 2023 eine Förderung erhalten haben.

Aufgrund der dargestellten Sachlage, beschließt der Gemeinderat 2024 keinen Förderantrag zu stellen, da dies nur Kosten, ohne Aussicht auf Erfolg, verursachen würde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2024 10:03 Uhr