Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Rimsting-Süd im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 206, 207,207/1 und 207/2, Gemarkung Rimsting, an der Westernacher Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 06.08.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer beantragt für die o. g. Grundstücke eine Änderung des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Wohngebäudes für den eigenen familiären Bedarf. Antragsschreiben und Lagepläne liegen der Beschlussvorlage bei.
Inhalt der Änderung ist eine Neuordnung der Situierung und Form des Baukörpers im Grundstück, verbunden mit einem Querbau und einer Tiefgarage, sowie einer Dachterrasse Richtung Osten.
Die Baulinie nach Osten wird gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan um 0,5 m überschritten.
Die auf der östlich angrenzenden Flur-Nr. 207, die ebenfalls im Eigentum des Antragstellers ist, ausgewiesene Ausgleichsfläche wird nach Osten verschoben, was ortsplanerisch keine negativen Auswirkungen hat.
Die Erhöhung der GRZ von 0,15 auf 0,17 erscheint ortsplanerisch vertretbar, zumal die GFZ von 0,30 eingehalten wird. Durch die Tiefgarage erhöht sich die GRZ II auf 0,24 und damit im Rahmen der zulässigen Maßes von 0,26.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans (zur Gebäudehöhe, Dachgestaltung, usw.) werden alle eingehalten.
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung hat der Antragsteller zu tragen.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die Zustimmung zur beantragten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Rimsting-Süd“ in Aussicht, unter der Bedingung, dass die GRZ von 0,15 eingehalten wird.
Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 18.09.2024 11:13 Uhr