§2b UStG - Verlängerung der Umsetzungsfrist


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 10.12.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zum 01.01.2016 wurde der § 2b neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Mit dieser Vorschrift wurde die Unternehmereigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) neu geregelt.

Werden Einnahmen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage im Zusammenhang mit Tätigkeiten erzielt, die auch ein Privater ausüben kann, unterliegt die KdöR nur dann nicht der Umsatzsteuer, wenn dabei es zu keinen größeren Wettbewerbsverzerrungen zu privaten Wirtschaftsteilnehmern kommt. Dies ist der Fall, wenn der Umsatz aus gleichartigen Tätigkeiten 17.500 Euro jährlich nicht übersteigt.

Damit die KdöR die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten auf deren umsatzsteuerliche Auswirkung prüfen und ggf. „umorganisieren“ können, hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis 31.12.2024 eingeräumt.
Mitte November 2024 hat er diese Frist bis zum 31.12.2026 erneut verlängert.

Am 07.11.2023 beschloss der Gemeinderat bereits erneut die Umsetzung des § 2b UStG bis zum 31.12.2024 auszusetzen.

Die Verwaltung benötigt noch Zeit und wird im nächsten Jahr die Vorbereitungen für die Umsetzung fertigstellen und so prüfen, ob eine vorzeitige Umsetzung zum 01.01.2026 sinnvoll wäre.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt daher die Umsetzung des § 2b UStG bis zum 31.12.2026 auszusetzen.
Sollte eine Umsetzung zum 01.01.2026 bereits sinnvoll sein wird dies dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2025 11:25 Uhr