Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports beim Anwesen Lindenstraße 2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 12.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beim bestehenden Wohngebäude Lindenstraße 2 wollen die Eigentümer im nördlichen Eingangsbereich einen Carport für ein Wohnmobil errichten.
Die Abmessungen des Carports betragen 7,00 m x 4,00 m! Die Firsthöhe beträgt 3,78 m.
Das Satteldach soll als Glasdach ausgeführt werden.
Für das Bauvorhaben ist kein Baufenster vorhanden und im Bebauungsplan ist als Dacheindeckung Dachplatten vorgeschrieben.
Die Gemeinde müsste somit eine isolierte Befreiung bzgl. der überbaubaren Fläche sowie der Dacheindeckung erteilen.
Nachbargrundstücke sind nicht betroffen, da an das Grundstück nur Straßen angrenzen.
Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.
Beschluss
Das Gremium stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.: 19 „Sandstraße West“ bzgl. der überbaubaren Fläche und der Dachgestaltung.
Die nordseitige Dachfläche des Carports ist mit einer Regenrinne zu versehen und entsprechend an die Versickerungseinrichtungen des Grundstückes anzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2024 09:17 Uhr