Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Hochstätt im Bereich der Flur-Nr.: 1184/6, Gemarkung Rimsting


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 19.07.2022 ö 6

Sachverhalt

Das Grundstück Flur-Nr.: 1184/6, Gemarkung Rimsting in Hochstätt wurde verkauft. Der neue Eigentümer des Grundstücks möchte dieses für den Eigenbedarf mit einem Einfamilienhaus mit Tiefgarage bebauen.
Die Tiefgarage soll östlich des Wohnhauses in den Hangbereich integriert werden. 
Im dortigen Bereich ist kein Baufenster für ein Garagengebäude vorhanden, dieses ist nördlich und nordöstlich des Wohnhauses festgelegt.
Des Weiteren möchte der Antragsteller das Wohngebäude geringfügig Richtung Süden und Osten verschieben, um den Gebäudestandort parallel zur Grundstücksgrenze ausführen zu können. Hierzu ist eine Anpassung des Baufensters notwendig.

In Verlauf der bereits längeren Vorgeschichte zu diesem Grundstück hat der Gemeinderat sehr umfassende Überlegungen angestellt und 2021 auch eine städtebauliche Untersuchung unter Einbeziehung der umliegenden Bebauung erstellen lassen.
Im Ergebnis wurde die Höhenkote für die Firsthöhe mit 545,78 müNN als maximales Maß angesehen. Die Höhe für EG OK FFB ist im Bebauungsplan mit 537,00 müNN festgesetzt.
Hier möchte der Bauherr geringfügig abweichen auf 537,13 müNN. Diese 0,13 m werden bei der Firsthöhe des Gebäudes wieder eingespart. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht, unter der Bedingung, dass die Höhenkoten wie oben dargestellt entsprechend festgesetzt werden.

Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen, was mittels städtebaulichem Vertrag zu sichern ist.

Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens mit dem Bauantrag, die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung auf dem eigenen Grundstück rechnerisch und planerisch mit ausreichender Dimensionierung nachzuweisen zu. Dies ist insbesondere wegen des Geländeverlaufes unbedingt notwendig.
Dieses Erfordernis ist auch in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 11:57 Uhr