Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord zum Anbau eines Carports mit Holzlege, Ahornstr. 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 06.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 06.08.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf dem Wohngrundstück Ahornstraße 4 soll ein Carport mit Holzlege errichtet werden.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 2 Rimsting-Nord weist an dieser Stelle kein Baufenster ist.
Das Vorhaben als solches wäre genehmigungsfrei und bedarf deshalb lediglich einer Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der überbaubaren Fläche.
Die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports mit Holzlege zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord bezüglich der überbaubaren Fläche, mit folgender Auflage:

Die Dachrinne darf nicht bündig mit der Grundstücksgrenze abschließen. Das Gebäude ist entweder um 30 cm von der Grenze abzurücken, oder die Konstruktion der Dachrinne anders zu gestalten, so dass ein Abstand von 30 cm gegeben ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2024 11:15 Uhr