29. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Rimsting-Süd im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 398/7, Gemarkung Rimsting, Hochfellnstraße 13a - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 04.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte mit Beschlüssen vom 07.12.2022 und 07.02.2023 die Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes erteilt.
Nun liegt der Planungsentwurf vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3 Rimsting-Süd für den Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 398/7, Gemarkung Rimsting, Hochfellnstraße 11 a, auf Grundlage der Planung der Huber Planungs-GmbH, Rosenheim in der Fassung vom 20.03.2023 einschließlich Begründung in der Fassung vom 20.03.2023 zu ändern.
Auf Grundlage dieser Planung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung des Landratsamtes Rosenheim als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2023 10:13 Uhr