Entlastung des Haushaltsjahres 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 04.04.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt; den Vorsitz führt der 2. Bürgermeister

Die Jahresrechnung 2021 wurde in der heutigen Sitzung vom Gemeinderat festgestellt. Somit kann nun die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erfolgen.

Beschluss

Für die Jahresrechnung 2021 für die Gemeinde Rimsting wird gemäß Art. 102 GO die Entlastung ausgesprochen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2023 10:13 Uhr