Entlastung des Haushaltsjahres 2021
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung, 04.04.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) | Gemeinderatssitzung | 04.04.2023 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt; den Vorsitz führt der 2. Bürgermeister
Die Jahresrechnung 2021 wurde in der heutigen Sitzung vom Gemeinderat festgestellt. Somit kann nun die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erfolgen.
Beschluss
Für die Jahresrechnung 2021 für die Gemeinde Rimsting wird gemäß Art. 102 GO die Entlastung ausgesprochen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2023 10:13 Uhr