Tekturbauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses Gartenweg 17 - erneute Behandlung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 20.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Wohngebäude Gartenweg 17 wurde im April 2019 die Baugenehmigung für die beantragte Aufstockung erteilt.
Im Zuge einer Baukontrolle wurden Abweichungen festgestellt.
Der Bauherr hat dann einen Tekturbauantrag bei der Gemeinde eingereicht, der im Gemeinderat am 09.03.2021 behandelt wurde (siehe beiliegenden Beschlussbuchauszug).
Das Einvernehmen wurde nicht erteilt.
Nach umfangreichen Prüfungen durch das Landratsamt Rosenheim wurde der Gemeinde jetzt mit Schreiben vom 16.05.2023 mitgeteilt, dass das Vorhaben sich in die Umgebungsbebauung einfügt und somit die Genehmigung zu erteilen ist.
Das Schreiben übersenden wir zu Kenntnisnahme anbei.
Der Gemeinderat muss jetzt nochmals über den Tekturbauantrag beraten.
Sollte der Bauantrag wieder abgelehnt werden, wird das Landratsamt Rosenheim das Einvernehmen ersetzen und die Baugenehmigung erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat hält an seinem Beschluss vom 09.03.2021 fest.
Der Tekturbauantrag wird einstimmig abgelehnt.
Die Anforderungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind unabhängig davon zu erfüllen. Das Landratsamt wird gebeten, die Herstellung von zwei benutzbaren Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück zu beauflagen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss auch dem Kreisbaumeister zur Kenntnis zu bringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17
Datenstand vom 24.07.2023 15:16 Uhr