Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Hochriesstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö 6

Sachverhalt

Das Grundstück Flur-Nr.: 402/3 an der Hochriesstraße wurde verkauft und soll jetzt mit einem Wohnhaus mit Garage bebaut werden.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.: 3 „Rimsting-Süd“.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden Befreiungen bzgl. Firstrichtung und Garagenstandort mit folgenden Begründungen beantragt:

1) Das bestehende Wohnhaus im Westen, Hochriesstraße 12, wirkt durch die vorhandene Hanglage, sowie die Gebäudehöhe sehr massiv und verschattet am Nachmittag teilweise das Baugrundstück. Die Größe des Baufensters lt. Bebauungsplan ermöglicht die Drehung des geplanten Wohnhauses, durch die Ausrichtung der schmäleren Seite in Richtung Süden wird ein größerer Abstand zur Westbebauung ermöglicht. Zudem ist das vorh. Baugrundstück in Ostwestrichtung schmäler als in Nordsüdrichtung. Die angedachte Bebauung wirkt dadurch stimmig

2)  Laut den Festsetzungen im Planteil des Bebauungsplanes soll die Garage in dieser Parzelle im Nordosten errichtet werden. Lt. den Festsetzungen unter Punkt 8 sind Kommungaragen in ihrer ganzen Länge an der Grundstücksgrenze zusammen zu bauen. Dies erweist sich hier als schwierig, die bestehende Garage in der Hochfellnstraße 4 ist zwar im Baufester für Garagen errichtet worden, wird jedoch nicht von der Hochriesstraße, sondern von der tiefer liegenden Hochfellnstraße an der Ostseite aus befahren. Es wurde eine Einzelgarage ausgeführt, die Garagenlänge ist in Ostwestrichtung ausgebildet, die Höhenlage ist ebenfalls auf eine Befahrung von der unteren Straße ausgerichtet. Die Ausbildung einer profilgleichen Kommungarage ist durch die vorh. Gegebenheiten nicht möglich. Aus diesem Grund soll die Garage an der Nordwestseite errichtet werden, als Dachform wurde ein Satteldach gewählt, das lt. Punkt 6 der Festsetzungen zugelassen werden kann.  

Die Höhenstellung des Gebäudes im Gelände wird momentan von Martin Oberloher überprüft und das Ergebnis in der Sitzung dargelegt.

Des Weiteren fehlt noch der Entwässerungsplan, der vor Erteilung einer Baugenehmigung einzureichen ist.



An der Westseite der Garage fehlt das Vordach!
Hier sollte das Gebäude um 30-50 cm von der Grenze abgerückt werden, um zumindest ein kleines Vordach zu ermöglichen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag vorbehaltlich der Einhaltung folgender Bedingungen zu:
Die Garage ist von der Westgrenze um mindestens 0,5 m abzurücken und mit einem Vordach zu versehen.
Die Garage ist von der Nordgrenze, gemessen vom nordwestlichen Grenzpunkt mindestens 1,30 m abzurücken. Gegen eine entsprechende Verschiebung des Hauptgebäudes bestehen keine Einwände.
Für die fachlich fundierte und rechnerisch nachgewiesene Oberflächenentwässerung sind vor Erteilung der Baugenehmigung entsprechende Planunterlagen vorzulegen.

Die Planunterlagen sind entsprechend anzupassen. Bei Einhaltung der Bedingungen ist eine erneute Vorlage im Gemeinderat nicht notwendig.
Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 Rimsting-Süd (Firstrichtung; Garagenstandort) werden bei Einhaltung der vorgenannten Bedingungen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2025 10:44 Uhr