Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Burgersdorfer Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 07.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
An der Burgersdorfer Straße soll ein neues Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden.
Das Baugrundstück befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 3 „Rimsting Süd“.
Die Vorgaben des Bebauungsplanes sind eingehalten.
Der Entwässerungsplan fehlt und muss noch nachgereicht werden.
Das Vorhaben kann somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren mit folgenden Auflagen genehmigt werden:
Auflagen:
- Höhenfestsetzung und Schnurgerüstabnahme vor Baubeginn durch die Gemeinde
- Vorlage eines Entwässerungsplanes vor Baubeginn
Herstellung der im Bebauungsplan festgesetzten Ortsrandeingrünung, mindestens entlang des Baugrundstückes, nach Baufertigstellung
Beschluss
Das Gremium beschließt, dass für das Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Als Auflagen werden festgesetzt:
- Höhenfestsetzung und Schnurgerüstabnahme vor Baubeginn durch die Gemeinde
- Vorlage eines Entwässerungsplanes vor Baubeginn mit ausreichender Dimensionierung
Herstellung der im Bebauungsplan festgesetzten Ortsrandeingrünung, mindestens entlang des Baugrundstückes, nach Baufertigstellung
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2023 13:59 Uhr