Erstellung einer Schallschutzwand beim Anwesen Priener Straße 28
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 25.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Jahr 2024 wurde bereits eine Schallschutzwand an der Ostseite des Grundstückes zur Priener Straße errichtet.
Um den Schall von Süden und Norden noch zu reduzieren wird nun beantragt den Schallschutzwand an der Südgrenze um 12,00 m und an der Nordgrenze um 9,00 m und straßenseitig nochmals um 6,34 m zu verlängern.
Die Höhe beträgt 2,50 m wie bereits im Bestand vorhanden.
Da an Straßenzügen die Höhe von Einfriedungen auf 1,20 m laut Bebauungsplan beschränkt ist, müsste die Gemeinde hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilen.
Bei Einfriedungen über einer Höhe von 2,00 m ist grundsätzlich Abstandsflächenrecht und maximale Länge der Grenzbebauung zu prüfen, dass über das Landratsamt Rosenheim zu erfolgen hat.
Am 20.03.2025 wurden über das Landratsamt Rosenheim geänderte Pläne eingereicht, bei denen die Höhe der südlichen Schallschutzwand von 2,50 m auf 2,00 m reduziert wurde.
Abstandsflächenrecht ist für diesen Teilbereich dann nicht mehr zu prüfen.
Beschluss
Das Gremium stimmt dem Bauantrag zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „Rimsting Süd“ bzgl. der Höhe von Einfriedungen an Straßenzügen.
Die im Süden geplante Lärmschutzwand darf eine maximale Höhe von 2,00 m erreichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.04.2025 08:27 Uhr