Bauanfrage (formlos) Nutzungsänderung von Wohnnutzung in gewerbliche Nutzung, Föhrenstraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 16.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Wohnhaus Föhrenstraße 4 steht zum Verkauf. 

Eine Kaufinteressentin erkundigt sich nun bei der Gemeinde, ob eine Nutzungsänderung in Gewerbe möglich wäre.
Im Obergeschoss sollen Büroräume und im Erdgeschoss eine Reparaturfirma für HIFI-Geräte entstehen.
Garage und Keller wären als Lagerräume vorgesehen.

Dies würde bedeuten, dass das komplette Gebäude einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden soll.

Das Anwesen Föhrenstraße 4 befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Rothbichl“ und wurde als Bauland für Einheimische errichtet.

Der Bebauungsplan regelt als Nutzung das Wohnen und kleinere Beherbergungsbetriebe (Ferienwohnungen).  Alle übrigen Nutzungen (wie hier beantragt Gewerbenutzung) schließt der Bebauungsplan aus.
Eine Umnutzung von Wohnraum in Gewerbe ist beim momentan gültigen Bebauungsplan somit nicht möglich.

Sollte der Gemeinderat einer gewerblichen Nutzung zustimmen, müsste der Bebauungsplan entsprechend geändert werden.

Ob eine Änderung letztendlich möglich ist (Nachbar- und Behördenbeteiligung), kann nicht abschließend beurteilt werden.

Beschluss

Aus den vorgenannten Gründen wird die Bauanfrage einstimmig abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

Datenstand vom 07.02.2024 10:41 Uhr