27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 895, Gemarkung Rimsting, Kalkgrubstraße 1 - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 23.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hatte mit Beschluss vom 08.08.2023 die Zustimmung zur Bebauungsplanänderung für das Grundstück Kalkgrubstraße 1 in Aussicht gestellt. Der Beschluss sowie die als Bauanfrage eingereichten Planunterlagen liegen der Beschlussvorlage bei.
Inzwischen wurde der Planungsentwurf und die Begründung erstellt; beide Unterlagen liegen der Beschlussvorlage bei.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 2 „Rimsting-Nord“ im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 895, Gemarkung Rimsting, Kalkgrubstraße 1, auf Grundlage der Planung des Planungsbüros Romstätter PartmbB, Traunstein in der Fassung vom 23.04.2024 einschließlich Begründung in der Fassung vom 23.04.2024 zu ändern, unter Berücksichtigung der Ergänzung der Textfestsetzung C 3.3, wie folgt: „Bei Flachdächern ist die Gestaltung ohne Dachüberstand zulässig“.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Auf Grundlage dieser Planung ist gemäß § 13 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung des Landratsamtes Rosenheim und des Straßenbauamtes Rosenheim als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2024 15:13 Uhr