27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord - Abwägung zur Öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 16.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zur o. g. Bebauungsplanänderung wurde die Beteiligung der Bürger und der Behörden durchgeführt.
Seitens der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Die Einwendungen der Behörden sind in beiliegender Zusammenstellung wiedergeben, samt Abwägungsvorschlag.
Ebenso ist die aktuelle Planfassung samt Begründung beigefügt.

Beschluss 1

I. Landratsamt Rosenheim
1. Untere Bauaufsichtsbehörde – Bauleitplanung

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Zu C2.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt handelt es sich bei dieser Textzeile um ein Versehen.

Der Bebauungsplan stellt lediglich eine Änderung des Stamm-Bebauungsplans dar. In dem Stamm-Bebauungsplans ist eine GRZ von 0,2 festgesetzt. 

Die Begründung wird wie folgt ergänzt, bzw. geändert:
Unter Nr. 2 „Anlass und Zweck der Planung“:
Der Satz „Durch das Bauvorhaben entstehen im Vergleich zur bestehenden Bebauung daher zwei zusätzliche Wohneinheiten, wodurch ein erhöhtes Wohnangebot geschaffen wird.“ wird ersatzlos gestrichen.

Unter Nr. 2 „Anlass und Zweck der Planung“:
Der vorletzte Satz wird durch „…und Gewerbeflächen“ ergänzt 

Unter Nr. 5.2 „Maß der baulichen Nutzung“:
„…Die Unterschreitung des Orientierungswertes der BauNVO (GRZ 0,6) ist aus mehreren Gründen gerechtfertigt: Betrachtet man die nähere Umgebung des Geltungsbereichs lässt sich ein ausgewogenes Verhältnis aus Gewerbenutzung und Wohnen erkennen. Die geringe GRZ unterstützt die Erhaltung des ländlichen und dörflichen Charakters des Gemeindegebietes. Sie verhindert eine übermäßige Verdichtung und trägt zur Bewahrung des bestehenden Ortsbildes bei. Außerdem wird dadurch der Erhalt von Grünflächen, Gärten und Freiräumen gefördert, was zur Lebensqualität in dem Mischgebiet beträgt.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Festsetzung einer niedrigen GRZ von 0,2 in dem Mischgebiet verschiedene städtebauliche, wirtschaftliche und infrastrukturelle Aspekte berücksichtigt. Sie zielt darauf ab, die Lebensqualität zu erhalten, die Umwelt zu schützen und eine ausgewogene Entwicklung zu fördern, die den spezifischen Gegebenheiten des Gebiets Rechnung trägt…“

Unter Nr. 6.4 „Stellplätze“:
„… Für Gewerbebetriebe bemisst sich der Stellplatzbedarf nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.“

Unter Nr. 7 „Allgemeine Zusammenfassung“:
„… Sie ist gerechtfertigt, nachdem hier in einem bestehenden Mischgebiet nachverdichtet wird und somit neuer Wohnraum, bzw. neue Gewerbeflächen geschaffen werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu C 2.5
In den textlichen Festsetzungen Nummer C) 2.5 wird der Begriff „Baugrenzenüberschreitung“ durch „Überbaubare Grundstücksfläche“ ersetzt und als eigenständige Nummer C) 3 abgeändert. Die Nummerierung der nachlaufenden Punkte wird angepasst.

Die Begriffe „Stellplätze, Zufahrten und Zuwegungen“ werden ersatzlos gestrichen.


Zu C 11:
Die Nummer C) 11 „Freiflächengestaltungsplan“ wird aus den textlichen Festsetzungen gestrichen und in die textlichen Hinweise als Nr. D) 6 mitaufgenommen. Die Nummerierung der nachlaufenden Punkte wird angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

2. Untere Naturschutzbehörde

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

Laut der Stellungnahme des staatlichen Bauamtes Rosenheim (siehe Punkt II) ist eine direkte Erschließung von der Bahnhofstraße St 2093 ausgeschlossen. Die Zufahrt muss mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt werden, um einer vollständigen Versiegelung entgegenzuwirken. (siehe C) textliche Festsetzungen Nr. 6 „Stellplätze/ Nebenanlagen“)
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.

Es befinden sich im Geltungsbereich der BPlan-Änderung bestehende Bäume/ Gehölze. Durch die geplanten Baumaßnahmen ist es jedoch nicht möglich die gesamten vorhandenen Gehölze zu erhalten, weshalb von einer planlichen und textlichen Festsetzung abgesehen wird. 
Unter C) textliche Festsetzungen Nr.10 „Grünordnung“ ist bereits festgesetzt, dass je 300 m² Grundstücksfläche ein standortheimischer Laubbaum oder zwei Obstbäume zu pflanzen und erhalten sind. 

Folgender Text wird in den textlichen Hinweisen unter D) „Schutz von Vegetationsbestand“ mit aufgenommen: 
„Die vorhandenen Gehölze sind nach Möglichkeit zu erhalten und zu pflegen. 
Gemäß DIN 18920 ist zu erhaltender Baum- und sonstiger Vegetationsbestand vor Beginn von Bauarbeiten durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Dabei sind zum Schutz vorhandener Bäume die Baumaßnahmen so durchzuführen, dass die Gehölze weder ober- noch unterirdisch Schaden erleiden. Das Befahren mit Baufahrzeugen und das Ablagern von Baumaterial im Bereich der Kronentraufe vorhandener Bäume sind zu unterlassen.“

Folgender Text wird in den textlichen Hinweisen unter D) „Artenschutz“ mit aufgenommen: 
„Es wird darauf hingewiesen, dass es nach Art. 39 Abs. 5 BNatSchG verboten ist, in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September Baumfällungen vorzunehmen oder Hecken, Büsche und Hochstaudenfluren zu beseitigen. Entsprechende Maßnahmen müssen stets außerhalb der Schutzzeiten erfolgen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig zulässig.“

Unter C) textliche Festsetzungen Nr.7 „Einfriedungen“ wird in ausreichendem Umfang auf die Thematik eingegangen. Der Durchlass von 15 cm wurde bereits festgesetzt.
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

II. Staatliches Bauamt Rosenheim, Fachbereich Straßenbau

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 


Änderungen der Planung sind zum ersten Absatz nicht erforderlich.

Das Sichtdreieck wurde aus dem Stamm-Bebauungsplan übernommen. Die geforderten Abmessungen werden erfüllt. 
Unter C) textliche Festsetzungen Nr.8 „Sichtdreiecke und Zufahrten“ wird in ausreichendem Umfang auf die Thematik eingegangen.
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.

Die Zufahrten sind nur über die Kalkgrubstraße geplant. Dies ist im Planteil ausreichend dargestellt. Eine direkte Zufahrt zur St 2093 (Bahnhofstraße) ist somit ausgeschlossen. Die Gemeinde wird den Bauwerbern mitteilen, dass dies auch während der Bauzeit einzuhalten ist.
Da die nicht überbaubaren Flächen (Freianlagen) ohnehin begrünt werden müssen und die Grundstückszufahrten örtlich fixiert sind, kann von einer vorgeschriebenen Einfriedung entlang der St 2093 abgesehen werden. 
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.

Unter C) textliche Festsetzungen Nr.8 „Sichtdreiecke und Zufahrten“ wird in ausreichendem Umfang auf die Thematik eingegangen.
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.
 
Der vorgeschlagene Text wird unter D) textliche Hinweise Nr. 10 „sonstige Hinweise“ mit aufgenommen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Der vorgeschlagene Text wird unter D) textliche Hinweise Nr. 10 „sonstige Hinweise“ mit aufgenommen.


Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
Unter D) textliche Hinweise Nr.10 wird in ausreichendem Umfang auf die Thematik eingegangen. Aus Übersichtlichkeitsgründen wird die Nummerierung chronologisch angepasst und mit der Überschrift „sonstige Hinweise“ versehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Seitens der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. 
Nach Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen gegen- und untereinander ist die Planung wie oben festgelegt zu ändern bzw. zu ergänzen.

Für die Planung ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der betroffenen Behörden nochmals durchzuführen. Die Beteiligungsfrist wird auf 14 Tage verkürzt (+ 14 Tage wegen der Ferienzeit). Bedenken oder Anregungen können nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung vorgebracht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2024 10:03 Uhr