Bauantrag zum Anbau eines Pflegezimmers und Umbau im Bestand beim Anwesen Ahornstraße 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beim Anwesen Ahornstraße 5 soll für die schwer kranke Eigentümerin ein Pflegezimmer angebaut werden.
Der Anbau im Erdgeschoss hat Abmessungen von 6,00 m x 4,00 m und wird westlich der Garage ausgeführt.
Im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr.: 2 Rimsting Nord ist für diesen Anbau kein Baufenster vorhanden.
Des Weiteren werden die Nutzungsziffern GRZ 0,21 (zulässig 0,20) und GFZ 0,38 (zulässig 0,35) überschritten.
Somit ist eine Baugenehmigung über das Landratsamt Rosenheim mit jeweiligen Befreiungen von der überbaubaren Fläche und den Nutzungsziffern erforderlich.
Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.
Die Gemeinde muss eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rimsting Nord“ bzgl. der überbaubaren Fläche und der Nutzungsziffern erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rimsting-Nord“ bezüglich der überbaubaren Fläche und der Überschreitung der Nutzungsziffern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2025 11:25 Uhr