8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Greimharting im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 5/4, Gemarkung Greimharting, Greimhartinger 28 - Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 19.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Greimharting wurde die Behörden- und Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Seitens der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Seitens der Behörden liegt folgende Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim; Kreisbauamt Bauleitplanung vor:

„Keine Anmerkungen zum Änderungsentwurf, jedoch sollte das außerhalb des Geltungsbereichs gekennzeichnete Planzeichen im Bereich der Flur-Nrn. 5/5 und 5 in den Hinweisen angeführt oder der Begründung erwähnt werden.“

Es handelt sich hier um die Kennzeichnung der privaten Zufahrt.
Das Planzeichen wird unter den Hinweisen  redaktionell ergänzt.

Beschluss

Nach Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen gegen- und untereinander ist die Planung unter den Hinweisen wie oben festgelegt, redaktionell zu ergänzen. 

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Greimharting für den Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 5/4, Gemarkung Greimharting, Greimharting 28, wird auf Grundlage der Planung der Huber Planungs-GmbH, Rosenheim, in der Fassung vom 08.04.2022, redaktionell ergänzt durch Beschluss vom 19.07.2022 einschließlich Begründung in der Fassung vom 08.04.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 11:57 Uhr