Datum: 18.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Abbruch Bestandsgebäude und Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten in der Sonnenstraße
3 Bauantrag zur energetischen Sanierung mit Einbau von 2 Quergiebeln und Anbau eines Balkons am Gebäude Westernacher Straße 28
4 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung im Anwesen Amselweg 3
5 Unterrichtungen des Bürgermeisters
6 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 18.06.2024 ö 1
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2. Abbruch Bestandsgebäude und Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten in der Sonnenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 18.06.2024 ö 2

Sachverhalt

Das bestehende Wohngebäude Sonnenstraße 3 soll abgebrochen und durch ein Mehrgenerationenhaus mit 3 Wohneinheiten ersetzt werden.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3 „Rimsting Süd“

Die Vorgaben des Bebauungsplanes sind eingehalten.

Ein Entwässerungsplan liegt vor!

Die Höhenstellung des Gebäudes wurde im Vorfeld geprüft und ist in Ordnung!

Für die geplanten 3 Wohneinheiten sind insgesamt 8 Stellplätze vorhanden.

Das Bauvorhaben kann somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.
Als Auflage soll eine Höhenfestsetzung vor Baubeginn aufgenommen werden.

Beschluss

Das Gremium beschließt, dass für das Bauvorhaben keine Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Vor Baubeginn hat eine Höhenfestsetzung durch die Gemeinde zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur energetischen Sanierung mit Einbau von 2 Quergiebeln und Anbau eines Balkons am Gebäude Westernacher Straße 28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 18.06.2024 ö 3

Sachverhalt

Das Anwesen Westernacher Straße 28 wurde verkauft.

Die neue Eigentümerin will das Gebäude jetzt energetisch sanieren und umbauen.

Um das Dachgeschoss besser nutzen zu können sollen süd- und nordseitig jeweils Quergiebel eingebaut werden.
Beim südlichen Quergiebel soll zusätzlich ein Balkon angebracht werden.

Der in der Planung dargestellte östliche Balkon soll laut schriftlicher Mitteilung der Eigentümerin nicht ausgeführt werden.

Das Grundstück befindet sind im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3 „Rimsting Süd“.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Das Vorhaben kann im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.

Beschluss

Das Gremium beschließt, dass für das Bauvorhaben keine Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Sollten im Zuge der Sanierung 2 abgeschlossene Wohneinheiten entstehen sind die Vorgaben der Stellplatzsatzung einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung im Anwesen Amselweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 18.06.2024 ö 4

Sachverhalt

Beim Anwesen Amselweg 3 soll eine Wohnung von dauerhaftem Wohnen in kurzfristiges Wohnen (Ferienwohnung) umgenutzt werden.

Hierfür ist eine Nutzungsänderung erforderlich.

Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss des Anwesens Amselweg 3.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.: 7 „Rimsting Ost“.

Eine Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der Antrag auf Nutzungsänderung kann somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.

Beschluss

Das Gremium beschließt, dass für das Bauvorhaben keine Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Auflagen werden nicht festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

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5. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 18.06.2024 ö 5

Sachverhalt

Keine öffentlichen Unterrichtungen!

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 18.06.2024 ö 6

Sachverhalt

Keine öffentlichen Anfragen!

Datenstand vom 17.07.2024 11:35 Uhr