Datum: 06.08.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Bauantrag Einbau eines Quergiebels in bestehende Doppelhaushälfte, Hochstaufenweg 5
3 Bauantrag Einbau eines Quergiebels in bestehende Doppelhaushälfte Hochstaufenweg 7
4 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord zum Anbau eines Carports mit Holzlege, Ahornstr. 4
5 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 Gänsbach zur Errichtung eines Carports mit Abstellraum, Gänsbach 35
6 Unterrichtungen des Bürgermeisters
7 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 06.08.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bauantrag Einbau eines Quergiebels in bestehende Doppelhaushälfte, Hochstaufenweg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 06.08.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der beantragte Einbau des Quergiebels dient der Erweiterung des Wohnraums für die Eigennutzung.
Ortsplanerisch Bedenken sind nicht erkennbar.
Die Maßnahme widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und wird deshalb im Freistellungsverfahren beantragt.

Für die zweite Hälfte des Doppelhauses wir ein gleicher Antrag gestellt (siehe nachfolgenden TOP 3)

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dass für das Bauvorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Einbau eines Quergiebels in bestehende Doppelhaushälfte Hochstaufenweg 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 06.08.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der beantragte Einbau des Quergiebels dient der Erweiterung des Wohnraums für die Eigennutzung.
Ortsplanerisch Bedenken sind nicht erkennbar.
Die Maßnahme widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und wird deshalb im Freistellungsverfahren beantragt.

Für die zweite Hälfte des Doppelhauses wir ein gleicher Antrag gestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dass für das Bauvorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord zum Anbau eines Carports mit Holzlege, Ahornstr. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 06.08.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf dem Wohngrundstück Ahornstraße 4 soll ein Carport mit Holzlege errichtet werden.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 2 Rimsting-Nord weist an dieser Stelle kein Baufenster ist.
Das Vorhaben als solches wäre genehmigungsfrei und bedarf deshalb lediglich einer Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der überbaubaren Fläche.
Die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports mit Holzlege zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord bezüglich der überbaubaren Fläche, mit folgender Auflage:

Die Dachrinne darf nicht bündig mit der Grundstücksgrenze abschließen. Das Gebäude ist entweder um 30 cm von der Grenze abzurücken, oder die Konstruktion der Dachrinne anders zu gestalten, so dass ein Abstand von 30 cm gegeben ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 Gänsbach zur Errichtung eines Carports mit Abstellraum, Gänsbach 35

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 06.08.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf dem Wohngrundstück Gänsbach 35 soll ein Carport mit Abstellraum errichtet werden.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 11 Gänsbach weist an dieser Stelle kein Baufenster aus.
Das Vorhaben als solches wäre genehmigungsfrei und bedarf deshalb lediglich einer Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der überbaubaren Fläche.
Die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports mit Abstellraum zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 Gänsbach bezüglich der überbaubaren Fläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 06.08.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

Keine Unterrichtungen

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 06.08.2024 ö informativ 7

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 18.09.2024 11:15 Uhr