Datum: 23.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften
2.1 Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 02.05.2023
2.2 Sitzungsniederschrift des Hauptausschusses vom 02.05.2023
3 Bekanntgaben
4 29. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 Rimsting-Süd im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 398/7, Gemarkung Rimsting, Hochfellnstr. 11a - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
5 Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung
6 Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung - Entwässerungssatzung
7 Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
8 Festlegung der Wasserlieferungsentgelte für die Wasserabgabe an Nachbargemeinden
9 Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
10 Vorlage der Jahresrechnung 2022 und Auftrag zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung
11 Kindertagesstätten der Gemeinde Rimsting; Ergebnis der Elternbefragung 2023
12 Unterrichtungen des Bürgermeisters
13 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö 1

Beschluss

Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö 2
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2.1. Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 02.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 02.05.2023 war den Gemeinderäten zugesandt worden.                

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. Sitzungsniederschrift des Hauptausschusses vom 02.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 02.05.2023 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

Aus nichtöffentlicher Sitzung:

Die Auftragsvergabe für die Sanierung der Kanalpumpwerke Aiterbach, Otterkring, Kalkgrub, Rosenstraße und Hocheck ist erfolgt, an die Firma Zach, Tacherting zu einem Bruttoangebotspreis von insgesamt 94.979,85 €.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. 29. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 Rimsting-Süd im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 398/7, Gemarkung Rimsting, Hochfellnstr. 11a - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Behörden- und Bürgerbeteiligung zur 29. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Rimsting-Süd wurde durchgeführt.
Die Fristen laufen noch bis 17.05.2023 (Behördenbeteiligung) bzw. 22.05.2023 (Bürgerbeteiligung).

Bis dato liegt nur 1 Stellungnahme vor, von Seiten des Landratsamtes Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde, wie folgt:

Festsetzungen zur Grünordnung bzw. Ortsrandeingrünung aus dem Urplan sind uns leider nicht bekannt; es fällt auf, dass der Bereich, wie auch Nachbargrundstücke, wenig bis keine Bepflanzungen haben, die eine Einbindung in die Landschaft zu lassen. Es sollte über ein paar Pflanzungen und sei es nur dieses Grundstück nachgedacht werden; die Untere Naturschutzbehörde (uNB) äußert sich nicht weiter zu o.g. Bauleitplanung. Die Beteiligungsfrist zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange endet zum 17.05.2023.

Vorschlag zur Abwägung: 
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan enthält in Festsetzung 14. die Forderung, dass auf jeder Bauparzelle, mindestens aber je 300 m² Grundstücksfläche – an geeigneter Stelle ein Baum bodenständiger Art zu pflanzen ist, dessen Endzustand mindestens die Firsthöhe des Hauses erreicht.

Das Grundstück Hochfellnstraße 11a ist im Bestand zumindest nach Osten mit einer Bepflanzung versehen.
Bei einer Grundstücksgröße von rund 1000 m² müssen mindestens 4 entsprechende Bäume gepflanzt werden.
Der Antragsteller wird aufgefordert, die Bepflanzung entsprechend zu ergänzen.

Sollten noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese in der Sitzung vorgelegt.

Seitens des Landratsamtes Abt. Bauverwaltung, Bauleitplanung sowie Abt. Wasserrecht wurde mitgeteilt, dass keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden.
Seitens der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

Beschluss

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nimmt der Gemeinderat von den vorgebrachten Belangen Kenntnis und wägt diese wie folgt ab:

Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan enthält in Festsetzung 14. die Forderung, dass auf jeder Bauparzelle, mindestens aber je 300 m² Grundstücksfläche – an geeigneter Stelle ein Baum bodenständiger Art zu pflanzen ist, dessen Endzustand mindestens die Firsthöhe des Hauses erreicht.

Das Grundstück Hochfellnstraße 11a ist im Bestand zumindest nach Osten mit einer Bepflanzung versehen. Bei einer Grundstücksgröße von rund 1000 m² müssen mindestens 4 entsprechende Bäume gepflanzt werden. Der Antragsteller wird aufgefordert, die Bepflanzung entsprechend zu ergänzen.

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Die 29. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Rimsting-Süd für den Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 398/7, Gemarkung Rimsting, Hochfellnstraße 11a, wird auf Grundlage der Planung der Huber Planungs-GmbH, Rosenheim in der Fassung vom 20.03.2023 einschließlich Begründung in der Fassung vom 20.03.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Wie bereits in der letzten nicht öffentlichen Sitzung berichtet, werden die Bavaria-Leuchten von dem Hersteller nicht mehr produziert. Daher muss ein neuer Beschluss gefasst werden, welche Leuchten anstatt der Bavaria Leuchte zum Einsatz kommen, oder ob nur die Leuchtmittel mit LED-Einsätzen getauscht werden.

Vorstellung der Möglichkeiten in der Sitzung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Erstellung des Zuschussantrages an das Ingenieurbüro Veit, München vom 17.05.2023 zum Bruttoangebotspreis von 9.520,-- €.

Diese Kosten werden mit 50 % bezuschusst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, die jetzigen Bavaria-Leuchten durch die  Leuchte „City Light Plus“ zu ersetzen.
Alle übrigen bereits gefassten Beschlüsse zum Ersatz der Lampen, zur Dimmung und zur Lichtbarbe und -stärke bleiben unverändert gültig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung - Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Satzung wurde durch die Kommunalberatung Radlbeck, Straubing nach der aktuellen Mustersatzung, Rechtsentscheidungen und den Verhältnissen der Gemeinde Rimsting überarbeitet und neu erstellt.

Entscheidende Änderungen sind im Entwurf gelb markiert. Der Entwurf, sowie die aktuelle Version der Satzung lagen der Beschlussvorlage als Anhang bei.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die im Entwurf vorliegende Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Rimsting, die am Tag nach deren Bekanntgabe in Kraft tritt. Gleichzeitig tritt die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Rimsting vom 13.12.2017 außer Kraft. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) wurden die Gebühren durch eine Globalrechnung der Kommunalberatung Radlbeck, Straubing neu ermittelt. Diese werden in der Sitzung vorgestellt und nach Beratungsergebnis beschlossen.

Der Satzungsentwurf sowie die Präsentation der Kalkulation lag der Beschlussvorlage bei.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die im Entwurf vorliegende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rimsting rückwirkend zum 01.01.2023. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rimsting (BGS/WAS) vom 01.01.2018 außer Kraft. 

Die Höhe der Gebühren wird wie folgt nach der Variante 1 der Kalkulation festgelegt:
Wasserpreis 1,31 € pro m³
Die Grundgebühren bleiben unverändert bei 48,-- € für Zählergröße 4 m³/h und 72,-- € für Zählergröße 10 m³/h.

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Festlegung der Wasserlieferungsentgelte für die Wasserabgabe an Nachbargemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nachdem die Gemeinde Rimsting andere Gemeinden ebenfalls mit Wasser versorgt, muss festgesetzt werden, ob diese Entgelte geändert werden sollen (bisher 0,30 €/m³ Wasserbezug ohne Hausanschlüsse).


Ein möglicher Weg zur Neufestsetzung der Entgelte wäre die Prozentuale Erhöhung gemäß dem Ergebnis aus dem vorherigen Tagesordnungspunkt. Nähere Erläuterungen in der Sitzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Wasserlieferungsentgelte für die Nachbargemeinden Bad Endorf und Riedering sowie den Trinkwasserverein Holzberg ab 01.07.2023 von 0,30 €/m³ auf 0,72 €/m³ Wasserabgabe zu erhöhen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wurden die Gebühren durch eine Globalrechnung der Kommunalberatung Radlbeck, Straubing neu ermittelt. Diese werden in der Sitzung vorgestellt und nach Beratungsergebnis beschlossen.


Der Satzungsentwurf sowie die Präsentation der Kalkulation lagen  der Beschlussvorlage bei.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die im Entwurf vorliegende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rimsting Rückwirkend zum 01.01.2023. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rimsting (BGS/EWS) vom 01.01.2018 außer Kraft. 

Die Höhe der Gebühren wird wie folgt festgelegt:
bei Einleitung von ausschließlich Schmutzwasser 2,36 € pro m³
bei Einleitung von Schmutzwasser und Oberflächenwasser 2,49 € pro m³
Die Grundgebühren bleiben unverändert bei 80,-- € (Zählergröße 4 m³/h) bzw. 120,-- € (Zählergröße 10 m³/h).

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Vorlage der Jahresrechnung 2022 und Auftrag zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO wird die Jahresrechnung 2022 dem Gemeinderat vorgelegt. Sie schließt mit folgenden Zahlen ab:


Gemeinde Rimsting
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben                  12.105.483,76 €
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben                    4.478.471,55 €

Beschluss

Mit der Prüfung wird gemäß Art. 103 Abs. 1 GO der Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Kindertagesstätten der Gemeinde Rimsting; Ergebnis der Elternbefragung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.05.2023 das Ergebnis der Elternbefragung 2023 zu Kenntnis genommen. Es wird festgehalten, dass grundsätzlich Zufriedenheit mit den Rimstinger Einrichtungen herrscht.

Die Gemeinde muss alle 3 Jahre eine Elternbefragung durchführen; dazu werden alle in Rimsting wohnenden Eltern mit Kindern von 0 – 14 Jahren angeschrieben und gebeten entsprechenden Fragebogen (Muster liegt bei) auszufüllen und zurückzugeben.

Diese Befragung wurde 2023 wieder durchgeführt, mit folgendem Ergebnis:
498 Fragebögen wurden versandt;
167 kamen zurück = 33,53 % (2020 = 25,75 %)
Die Auswertung zur Frage nach der Ferienbetreuung und die vorgebrachten Wünsche und Anmerkungen allgemeiner Art und im speziellen zum Mittagessen (grün) sowie die derzeitig aktuelle Belegung der Kindertagesstätten sind in der Anlage beigefügt.

Zusammenfassend ist festzuhalten:
2 Kinder benötigen einen längeren Betreuungsplatz, als sie im Moment haben:
  • 1x Krippe bis 16:30 Uhr für 4 Tage pro Woche
  • 1x Krippe bis 17:00 Uhr für 4 Tage pro Woche

Es wäre ein relativ hoher Bedarf an Ferienbetreuung, siehe Anlage. Allerdings ist dies personaltechnisch schwer umsetzbar und auch die Kindergartenkinder brauchen Ferien vom Kindergarten.

Die Betreuungssituation ist insgesamt zufriedenstellend.
Einzelne Wünsche und Anregungen der Eltern müssen ggf. von den Erzieherinnen bzw. dem Träger eingeschätzt und aufgegriffen werden, soweit möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Elternbefragung zu Kenntnis und beschließt aufgrund der überwiegenden Zufriedenheit vorerst die Betreuung nicht zu erweitern. Falls der Bedarf in den nächsten Jahren steigt, wird wieder darüber beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö informativ 12

Sachverhalt

1. Das Bayernwerk hat ein E-Bike für das Rathaus als Dienstrad im Wert von 2.500,-- € gestiftet.

2. Der Sicherheitsbericht der Polizeiinspektion Prien a. Chiemsee liegt vor.
    Die Seiten, die explizit den Gemeindebereich Rimsting betreffen werden gezeigt.
     Bei Interesse an Gesamtbericht ist eine Einsicht im Rathaus möglich.
   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 23.05.2023 ö informativ 13

Sachverhalt

Keine Anfragen

Datenstand vom 22.06.2023 09:34 Uhr