Datum: 20.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften
2.1 Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 23.05.2023
3 Bekanntgaben
4 Bauantrag Abbruch Nebengebäude und Neubau eines Hackschnitzellagers mit Garagen im UG in Hocheck
5 Bauantrag für die Errichtung eines Vordaches an der bestehenden Halle in St. Salvator 9, Rimsting
6 Tekturbauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses Gartenweg 17 - erneute Behandlung
7 Bauanfrage (Antrag auf Vorbescheid) zum Abbruch Dachgeschoss Bestand Zwischenbau und Verlängerung des Hauptdaches als Neubau beim Anwesen Dirnsberg 3
8 Startumfrage Gründung Regionalwerk Rosenheim
9 Informationen Energienutzungsplan und Förderabhängigkeiten
10 Neubeschaffung LF 10 FFW-Fahrzeug Greimharting - Beladung - Außerplanmäßige Haushalts-Ausgabe 2023
11 Zuschussantrag Musikschule Prien
12 Unterrichtungen des Bürgermeisters
13 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö 1

Beschluss

Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö 2
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2.1. Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 23.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 23.05.2023 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö 3

Sachverhalt

1.
Viele Feste haben stattgefunden:
Schnalzerfrühschoppen in Greimharting vom Trachtenverein an Pfingsten
Feuerwehr Spritzenfest in Rimsting am vergangenen Samstag
70 Jahre Siebenbürgerheim in Rimsting ebenfalls am vergangenen Samstag

Verleihung der Anerkennungsurkunde an die Frauengemeinschaft Greimharting
für 50 Jahre Weihnachtsmarkt  - bei einem gemeinsamen Frühstück
Die Damen haben sich über die Auszeichnung sehr gefreut und bedanken sich für die Anerkennungsurkunde und die Einladung.


2.
Tourismus: Urlaub auf dem Bauernhof
Bei einer kürzlich erfolgten Auszeichnung der 20 gastfreundlichsten Urlaubshöfe Bayerns durch das bayerische Landwirtschaftsministerium mit dem „Goldenen Gockel“ für Herzlichkeit, Offenheit, Service und Teilhabe am Leben auf dem Hof, wurde in Rimsting der Schererhof von Familie Johann Grießl ausgezeichnet.
Der Bürgermeister gratuliert zu dieser großen Anerkennung; der Gemeinderat unterstützt dies mit einem Applaus.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Abbruch Nebengebäude und Neubau eines Hackschnitzellagers mit Garagen im UG in Hocheck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö 4

Sachverhalt

Beim Anwesen Hocheck 2 soll ein bestehendes Nebengebäude abgebrochen werden und als Ersatzbau ein Gebäude mit Garagen im UG und Hackschnitzellager im EG entstehen.
Durch die Hanglage des Grundstücks ist diese Nutzung möglich.

Laut Auskunft des Bauherrn wurde die Planung im Vorfeld mit dem Landratsamt Rosenheim abgestimmt.
Eine Genehmigungsfähigkeit ist gegeben.

Das Bestandgebäude hat Abmessungen von 6,50 m x 5,60 m.
Der Ersatzbau hat eine Größe von 9,00 m x 7,00 m.

Ortsplanerisch sind keine Bedenken veranlasst

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bauantrag für die Errichtung eines Vordaches an der bestehenden Halle in St. Salvator 9, Rimsting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö 5

Sachverhalt

Bei einer bestehenden Halle am Gewerbestandort St. Salvator 9 soll das Vordach Richtung Süden erweitert werden.
Die Erweiterung hat Abmessungen von 13,00 m x 7,00 m.
Das Grundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich.
Die Baugenehmigung muss daher durch das Landratsamt Rosenheim erteilt werden.

Grundsätzlich ist die geringfügige Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes auch im Außenbereich genehmigungsfähig.
Die Erweiterung dient dem Betrieb der Firma.

Ortsplanerisch sind keine Bedenken veranlasst.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Tekturbauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses Gartenweg 17 - erneute Behandlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö 6

Sachverhalt

Für das Wohngebäude Gartenweg 17 wurde im April 2019 die Baugenehmigung für die beantragte Aufstockung erteilt.
Im Zuge einer Baukontrolle wurden Abweichungen festgestellt.
Der Bauherr hat dann einen Tekturbauantrag bei der Gemeinde eingereicht, der im Gemeinderat am 09.03.2021 behandelt wurde (siehe beiliegenden Beschlussbuchauszug).
Das Einvernehmen wurde nicht erteilt.

Nach umfangreichen Prüfungen durch das Landratsamt Rosenheim wurde der Gemeinde jetzt mit Schreiben vom 16.05.2023 mitgeteilt, dass das Vorhaben sich in die Umgebungsbebauung einfügt und somit die Genehmigung zu erteilen ist.
Das Schreiben übersenden wir zu Kenntnisnahme anbei.

Der Gemeinderat muss jetzt nochmals über den Tekturbauantrag beraten.

Sollte der Bauantrag wieder abgelehnt werden, wird das Landratsamt Rosenheim das Einvernehmen ersetzen und die Baugenehmigung erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat hält an seinem Beschluss vom 09.03.2021 fest.
Der Tekturbauantrag wird einstimmig abgelehnt.

Die Anforderungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind unabhängig davon zu erfüllen. Das Landratsamt wird gebeten, die Herstellung von zwei benutzbaren Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück zu beauflagen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss auch dem Kreisbaumeister zur Kenntnis zu bringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

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7. Bauanfrage (Antrag auf Vorbescheid) zum Abbruch Dachgeschoss Bestand Zwischenbau und Verlängerung des Hauptdaches als Neubau beim Anwesen Dirnsberg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö 7

Sachverhalt

Beim Anwesen Dirnsberg 3 wollen die Eigentümer das Dachgeschoss des bestehenden Zwischenbaues abbrechen und stattdessen eine profilgleiche Verlängerung des Hauptdaches über einen Teilbereich dieses Zwischenbaues zum Einbau einer Wohnung errichten.

Die baurechtliche Zulässigkeit soll nun in Form einer Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) über das Landratsamt Rosenheim geprüft werden.

Von Seiten der Gemeinde Rimsting sind ortsplanerisch keine Bedenken erkennbar.

Hier kann zusätzlicher Wohnraum im Bestand geschaffen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Bauanfrage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Startumfrage Gründung Regionalwerk Rosenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Wie dem Gemeinderat bereits vorgestellt wurde, gibt es eine Startumfrage zur Gründung eines Regionalwerk Rosenheim. In der Sitzung werden die einzelnen Fragen abgefragt und dementsprechend beschlossen.

Beschluss

Im Ergebnis der vorgenannten Überlegungen wird die Beantwortung des vorgelegten Fragebogens der Regionalwerke GmbH & Co. KG für nicht zielführend erachtet.

Der Gemeinderat ist grundsätzlich positiv eingestellt und bereit konkrete Projekte interkommunaler Zusammenarbeit mitzutragen oder zu initiieren. Nicht geeignet erscheint die Gründung eines Regionalwerkes, das zunächst nur Kosten verursacht, ohne konkrete Projekte anzustreben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Informationen Energienutzungsplan und Förderabhängigkeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö informativ 9

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt Informationen zu Energienutzungsplänen einzuholen und dessen Förderabhängigkeiten zu prüfen. Dem Gemeinderat wurde vorab bereits ein Link per E-Mail gesendet, um sich Energienutzungspläne aus dem Berchtesgadener vorab anzusehen.

Energienutzungspläne werden derzeit mit 70% gefördert.

Es gibt einzelne Förderprogramme, bei denen ein Energienutzungsplan erforderlich ist. Nach Rücksprache mit Ingenieurbüro Veit wurde uns mitgeteilt, dass man aber meist auch andere Förderungen findet, bei denen kein Energienutzungsplan erforderlich ist. So ist z.B. die Förderung der Straßenbeleuchtung oder aber auch die Förderung für die Machbarkeitsstudie „Zweiter Standort Heizkraftwerk“ nicht von einem Energienutzungsplan abhängig.

Am 06. Juni fand mit dem Arbeitskreis Energieautarkie Rimsting vertreten durch Herrn Dr. Probst sowie Thomas Friedrich und der Gemeindeverwaltung Rimsting ein Gespräch zum Thema Energienutzungsplan statt. Es wurden die vielen Aspekte des Energienutzungsplan besprochen. Im Vordergrund stand auch die Erweiterung des Nahwärmenetzes, das schon am Laufen ist. Deshalb wurde sich darauf geeinigt, dass durch den Arbeitskreis ein Antrag an den Gemeinderat gestellt wird, damit für 2024 finanzielle Mittel im Haushalt eingeplant werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt und das geplante weitere Vorgehen des Arbeitskreises zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Neubeschaffung LF 10 FFW-Fahrzeug Greimharting - Beladung - Außerplanmäßige Haushalts-Ausgabe 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für das neue Fahrzeug LF 10 der Freiwilligen Feuerwehr Greimharting wird im Juni 2023 die Beladung von der Firma BAS an den Fahrzeughersteller Rosenbauer (wie im Vorjahr beauftragt) bis Ende Juni /Anfang Juli geliefert und uns in Rechnung gestellt. Das Auftragsvolumen in Höhe von 64.486,03 € abzüglich Änderung (Reduzierung in Höhe von 494,18 €) sind damit im Juli 2023 mit 63.991,85 € zur Zahlung anstehend.   

Zudem wurde jetzt das ebenfalls zum Fahrzeug gehörende Stromaggregat Rosenbauer RS14 Silent von der Firma BAS zum Preis von 12.358,25 € (incl. Zubehör Gebäudeeinspeisungs-Adapter, Betankungsgarnitur sowie Polwendeschalter zur Drehstrom-Erzeugung) an die FFW Greimharting geliefert. Die Auftragsvergabe erfolgte ebenfalls im letzten Jahr und wurde im Hinblick auf evtl. Versorgungs-Notstände vorab getätigt.

Im Haushalt 2023 wurden diese Mittel u. a. wegen der weltlichen Lieferengpasslage nicht vorgesehen, sondern es wurde erst für 2024 mit der BAS-Beladungslieferung und Bezahlung gerechnet. 
Nach Rücksprache mit dem Beratungs-Ing. Büro Dittlmann ist die Beladungs-Lieferung Ausschreibungskonform; demnach darf ab dem zehnten Monat die Ausstattungslieferung erfolgen. 

Damit ist der Fahrzeugunterbau und die Beladung beim Hersteller und somit dem Ziel der Fahrzeugfertigstellung / Auslieferung zum nächstjährigen Feuerwehrjubiläum in Greimharting einen großen Schritt näher.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und stimmt den außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 für die Feuerwehrfahrzeugbeladung in Höhe von 63.991,85 € sowie 12.358,25 € für das Stromaggregat, somit insgesamt 76.350,10 € zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Zuschussantrag Musikschule Prien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Musikschule Prien e.V. beantragt mit dem Schreiben vom 31.05.2023 einen Zuschuss in Höhe von 7.724,50 € für 42 Schüler. 
Im Zuschussantrag sind die Musikschüler exakt aufgelistet. Dabei wurden 3 Schüler über 18 Jahren von der Verwaltung berichtigt und vom beantragten Zuschuss abgezogen. Somit entsteht laut der Liste der Musikschule nach Berichtigung ein neuer Betrag von 7.175,07 € für 39 Schüler. 
In den vergangenen Jahren 2019,2020,2021,2022 wurden 100 % des beantragen Zuschusses gewährt, mit der Bedingung, dass nachzuweisen ist, dass der Zuschuss in voller Höhe den Musikschülern zugutekommt und deren Beitrag entsprechend niedriger ist. 
Auch dieses Jahr wird erneut über einen Zuschuss für das laufenden Schuljahr 2022/2023 gebeten. 
Jedoch weist die Kostenaufstellung eine Veränderung auf. Die Musikschule Prien e.V. hat für einheimische Schüler eine Geschwister- bzw. Mehrfachermäßigung in Höhe von 25 % ab dem zweiten Kind oder Fach aufgeführt. 
Derzeit zahlen die Priener Schüler ab dem zweiten Kind oder dem zweiten Fach eine um 25 % reduzierte Monatsgebühr. 
Die Musikschule würde sich freuen, wenn die Rimstinger Musikschüler in der gleichen Weise unterstützt werden würden. Für die Rimstinger Musikschüler verringert sich der Betrag und die Zuschüsse werden prozentual bei dem Staatszuschuss angerechnet. Je höher sich die Kommunen an ihren Musikschulen beteiligen, umso mehr steigert sich der Zuschuss des Freistaates Bayern. Dies schlägt sich wiederum positiv bei den benötigten Unterrichtsgebühren nieder“, betont die Musikschule.
Generell stellt sich die Frage, ob Geschwisterkinder zukünftig unterstützt werden.
Wenn ja, ob ein zweites Fach auch unterstützt wird und schlussendlich die letzte Frage, ob 1 Kind mit einem zweiten Fach unterstützt wird.

Um einen genaueren Überblick über die Kostenrechnung und Unterschiede zu bekommen, werden nun die zu diskutierenden Möglichkeiten aufgelistet:

Zur Erklärung: der ursprüngliche Wert ist der bisher in den letzten Jahren gezahlter Betrag (25 % Ermäßigung) für alle Kinder unter 18 Jahren: dieser beträgt nach Berechnung der Verwaltung 6.086,50 € 

Zuzüglich steht nun zur Diskussion: 
1. Werden nun Geschwister unterstützt, wird ab dem zweiten Kind nochmals ein Zuschuss von 25 % gewährt (vom Einzelunterrichtsfach gerechnet) Geschwisterermäßigung 

zuzüglich 
2. Werden nun zusätzlich bei den Geschwistern zweite Fächer noch berücksichtigt, wird auf das Gruppenfach bzw. bei zwei Einzelfächern das erst begonnene Fach 25 % zusätzlich ermäßigt Geschwisterermäßigung und 2. Fachermäßigung 


Nachfolgend die Berechnungen zur Veranschaulichung: 

1. Berücksichtigt man nur Geschwister, ist der Gesamtbetrag: 7.053,44 €
Ursprünglicher Wert 
6.086,50 €
zzgl. Geschwisterrabatt von 25 % (Einzelunterricht ab 2. Kind) 
966,94 €


gesamt 
7.053,44 €

2. Werden nur Geschwister, aber mit 2. Fach berücksichtigt, ist der Gesamtbetrag: 7.175,07 € 
(so wurde es von der Musikschule nach Berichtigung der Verwaltung beantragt)
Ursprünglicher Wert 
6.086,50 €
zzgl. Geschwisterrabatt von 25 % (Einzelunterricht ab 2. Kind) 
966,94 €
zzgl. Geschwisterrabatt und 2. Fach (Gruppe) 
121,63 €


gesamt 
7.175,07 €

Laut der Kämmerei stehen im Haushalt 6.500 € zur Verfügung. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat gewährt den beantragten Zuschuss für alle Kinder unter 18 Jahre in Höhe von 6.086,50 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt einer zusätzlichen Bezuschussung für Geschwisterkinder zu und gewährt einen Betrag in Höhe von insgesamt 7.053,44 €.

Aufgrund des Ergebnisses im nachfolgenden Beschluss 3 kommt dieser Betrag zur Auszahlung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Beschluss 3

Die Gewährung eines weiteren Zuschusses für Geschwisterkinder und ein 2. Fach wird mit 4:13 Stimmen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 13

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12. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö 12

Sachverhalt

1. Hundeproblem

Aufgrund der Vorsprache des Bürgers und Grundstückseigentümers
Uli Staber, der ausdrücklich die Nennung seines Namens gestattet hat, wird das Hundeproblem am 
Weg entlang des Maurersitzbankerls angesprochen.
 
Regelmäßig findet sich Hundekot in den landwirtschaftlichen Flächen, was eine Tierwohlgefährdung durch Verunreinigung der Futtergrundlage darstellt.

Es wird an alle Hundehalter appelliert Rücksicht zu nehmen, den Hundekot zu beseitigen und die Hunde an der Leine zu führen, da man im hohen Gras die Hinterlassenschaft nicht mehr findet, wenn der Hund frei läuft.



2. Umstellung Straßenbeleuchtung
Der Bürgermeister erklärt, dass das Ingnieurbüro Veit inzwischen beauftragt wurde, den Zuschussantrag zu erstellen. Derzeit fehlen noch die genauen Angaben und Ausarbeitungen vom Bayernwerk über die auszutauschenden Lampen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 20.06.2023 ö 13

Sachverhalt

1. Parkplatz Strandanlage
Gemeinderätin Monika Walter erkundigt sich, ob aus der Kontrolle der unberechtigt über Nacht beparkten Wohnmobile an der Strandanlage schon Einnahmen entstanden sind.
Die Geschäftsleiterin Regina Feichtner erklärt, dass die Verwaltung heute beim Zweckverband nachgefragt hat. Wegen Urlaubsvertretung konnte die Auskunft heute nicht mehr erteilt werden.
In der nächsten Sitzung folgt die entsprechende Information.

2. Verkehrsspiegel Schafwaschen
Gemeinderätin Nina Weinland weist darauf hin, dass der Verkehrsspiegel in Schafwaschen beschädigt wurde.
Dies ist der Verwaltung bereits bekannt; Austausch folgt.

In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister darauf hin, dass an der Ausfahrt der Gemeindeverbindungsstraße von Hochstätt kommend in die Kreisstraße am Langbürgner See inzwischen ein Verkehrsspiegel angebracht wurde. Der Spiegel befindet sich auf Breitbrunner Gemeindegebiet; die Kosten hat deshalb die Gemeinde Breitbrunn übernommen; die Aufstellung der Rimstinger Bauhof.
Gemeinderat und Landwirt Josef Stöffl bedankt sich für diese sehr hilfreiche und verkehrssichernde Maßnahme.

3. Badeplatz am Langbürgner See
Gemeinderätin Mary Fischer weist darauf hin, dass am Badeplatz am Langbürgner See in Gattern keinerlei Rettungshilfsmittel vorhanden sind (Rettungsreifen, Rettungsstange).
Der Bürgermeister sagt zu, auch wenn die Gemeinde Rimsting nicht zuständig ist, weil sich der Badeplatz auf Breitbrunner Gemeindegebiet befindet, bei der Wasserwacht nachzufragen, was hier sinnvoll wäre.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.07.2023 15:16 Uhr