Datum: 08.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften
2.1 Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 18.07.2023
2.2 Sitzungsniederschrift des Bauausschusses vom 18.07.2023
3 Bekanntgaben
4 Tekturbauantrag zum Neubau eines Büro- und Ärztehauses mit Tiefgarage, Nordstraße 8 - Änderung der Zufahrt, Änderung der Baugrenzen, neuer Liefereinang, Änderung Vordächer
5 Bauantrag zur Wiederrichtung eines Zuhauses mit einer Wohneinheit, Otterkring 10
6 Bauantrag zur Umnutzung zum Einfamilienhaus, Rückbau der Unterflur-Schwimmhalle, Umbau und Sanierung des bestehenden Wohngebäudes, Eßbaum 4
7 Bauantrag zu Nutzungsänderungen im Landhotel beim Has´n - Nutzungsänderung des Frühstücksraums zu einem Saunabereich und Nutzungsänderung des Gemeinschaftsraums zu einem Hofladen, Endorfer Str. 1
8 Bauantrag zur Errichtung von drei Reisemobilstellpätzen für den kurzfristigen Aufenthalt von Wohnmobilen und Wohnwagen beim Anwesen Dirnsberg 1
9 Bauanfrage (formlos) zum Neubau eines Einfamilienhauses und Neubau eines Doppelhauses, Kalkgrubstraße 1
10 Antrag auf "Freiwillig 30 km/h" Staatsstraße Ortsmitte durch Bündnis 90/die Grünen
11 Zuschussantrag der Pfarrkirchenstiftung St. Nikolaus Rimsting zur Außensanierung der Kirche St. Salvator
12 Unterrichtungen des Bürgermeisters
13 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö 2
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2.1. Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 18.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 18.07.2023 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2.2. Sitzungsniederschrift des Bauausschusses vom 18.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.07.2023 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö 3

Sachverhalt

Keine Bekanntgaben

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4. Tekturbauantrag zum Neubau eines Büro- und Ärztehauses mit Tiefgarage, Nordstraße 8 - Änderung der Zufahrt, Änderung der Baugrenzen, neuer Liefereinang, Änderung Vordächer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Neubau des Büro- und Ärztehauses in der Nordstraße 8 wurde mit Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 28.06.2023 genehmigt.
Nun haben sich 4 Punkte ergeben, die geändert werden sollen; weshalb ein Tekturbauantrag vorliegt.

1. Verlegung der Tiefgaragenabfahrt
Im Rahmen der konkreten Planung der Tiefbauarbeiten für die Tiefgarage und insbesondere deren Zufahrt stellte sich heraus, dass die Nähe zur Nordstraße (Gehweg) ein großes Problem in der Bauausführung darstellt. Insbesondere auch wegen der dort verlaufenden Leitungen der Telekom und des Stromversorgers Bayernwerk.
In gemeinsamer Abstimmung auch mit der Gemeinde kam die Idee zustande, die Zufahrt zur Tiefgarage an die Ostseite des Gebäudes zu verlegen. Dies stellt für die Versorger und die Gemeinde einen großen Vorteil dar. Damit bleibt auch eine langwierige halbseitige Sperrung der Nordstraße (Feuerwehrzufahrt und Erschließung der KiTas) erspart.
Siehe auch die Ausführungen in Punkt 1 des beiliegenden Anschreibens des Antragstellers.

2. Baugrenzen
Aufgrund dieser Änderung muss das Hauptgebäude um 0,54 m Richtung Nordstraße verschoben werden., damit ist die Baugrenze oberirdisch um ca. 0,49 m im Westen (an der Nordstraße) überschritten.  Die unterirdische Überschreitung der Baugrenze für die Tiefgarage war bereits im ursprünglichen Genehmigungsverfahren genehmigt worden. Sie teilt sich nun auf: ca. 4,5 m auf der Westseite und ca. 3,0 m auf der Ostseite.
Siehe auch die Ausführungen in Punkt 2 des beiliegenden Anschreibens des Antragstellers.

3. Neuer Zugang Liefereingang
Im weiteren Planungsfortschritt wurde in Abstimmung mit den zukünftigen Mietern, in
diesem Falle der Dialyseeinheit, die Notwendigkeit eines separaten Einganges für
Lieferzwecke deutlich. Da für die Dialyse notwendige Flüssigkeiten in großen Gebinden
angeliefert werden, die aus statischen Gründen nicht über das Foyer in das Gebäude
transportiert werden können, wird ein zweiter Zugang direkt ins Lager geplant; Dies ist
auf der Westansicht des Gebäudes ersichtlich.

4. Wegfall Vordächer
Aus entwässerungstechnischen Gründen müssen die untergeordneten Vordächer über dem Erdgeschoss und Obergeschoss 1 entfallen. Aufgrund der anteilig großen Fläche der geplanten
Vordächer würden zusätzliche Rigolen notwendig werden, die flächenmäßig nicht auf
dem Grundstück unterzubringen sind. Um die Ästhetik des Hauses weitestgehend zu
erhalten, werden die Vordächer durch einen Sonnenschutz mit Fallarmmarkise ersetzt.
Der Dachüberstand des gesamten Pultdaches ist weiterhin vorhanden. Siehe beiliegende Planzeichnung.

Aus der Sicht der Verwaltung sind die Änderungen unter Punkt 1 und 2 ein Vorteil für die Gemeinde. Durch die Verlegung der Tiefgaragenzufahrt bleibt an der Nordstraße auch mehr Freifläche erhalten, was ortsplanerisch positiv zu beurteilen ist. 
Es sollte wiederum die Vorlage eines fundierten Freiflächengestaltungsplanes beauflagt werden. Insbesondere an der Ostgrenze des Grundstückes ist trotz der eingeschränkten Platzverhältnisse eine Eingrünung notwendig. Der sichtbare Teil der Tiefgaragenzufahrt ist dabei ebenfalls zu begrünen.

Die Änderungen unter Punkt 3. und 4.  sind marginal und ortsplanerisch unproblematisch.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 Gewerbegebiet Nordstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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5. Bauantrag zur Wiederrichtung eines Zuhauses mit einer Wohneinheit, Otterkring 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt.

Der Gemeinderat hatte sich mit Beschluss vom 08.12.2020 mit dem Vorhaben befasst und dieses grundsätzlich befürwortet. Der Antragsteller wurde gebeten, die Genehmigungsfähigkeit mit dem Landratsamt zu eruieren und insbesondere die Frage des Grenzabstandes zu klären.
Der Beschluss samt ursprünglicher Planung liegt der Beschlussvorlage bei.

Nun wurde seitens des Landratsamtes (Kreisbaumeister Seeholzer) die Genehmigungsfähigkeit signalisiert. Größe und Gestaltung des Gebäudes wurden neu geplant. Laut Landratsamt muss das neue Gebäude, sowie das ursprüngliche Zuhaus, auf der Grenze errichtet werden. (Ensemblewirkung, keine Störung des Blickfeldes).
Nach Aussage des Antragstellers liegt eine Übernahme des Grenzabstandes durch den Nachbarn vor.


Die neue Planung liegt der Beschlussvorlage bei.
Altbestand früher: 5,50 m x 5,50 m
Bauantrag: 8,50 m  x 6,50 m
Seitliche Wandhöhe  West 5,42 m
                                      Ost 6,54 m (aufgrund Hanglage natürliches Gelände)
Dachneigung 20 Grad

Die Schaffung des neuen Wohnraumes dient dem familiären Bedarf.

Beschluss 1

Der Bauantrag wird in der vorliegenden Form mit 1:14 Stimmen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu, unter der Bedingung, dass der gesetzliche Mindestabstand zur Nordgrenze mit 3,0 m eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. Bauantrag zur Umnutzung zum Einfamilienhaus, Rückbau der Unterflur-Schwimmhalle, Umbau und Sanierung des bestehenden Wohngebäudes, Eßbaum 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt.
Im Anschreiben des planenden Architekten ist das Vorhaben ausführlich beschrieben. Eine Abstimmung mit dem Kreisbaumeister ist aufgrund der Außenbereichslage bereits erfolgt. Die vorliegende Planung ist das Ergebnis daraus.

Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert; ebenso die Nutzung.
Gestalterisch ist eher von einer Verbesserung auszugehen.
Ortsplanerische Bedenken sind nicht erkennbar.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. Auf die Lage des Vorhabens im Wasserschutzgebiet (Zone 3) und im Landschaftsschutzgebiet wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zu Nutzungsänderungen im Landhotel beim Has´n - Nutzungsänderung des Frühstücksraums zu einem Saunabereich und Nutzungsänderung des Gemeinschaftsraums zu einem Hofladen, Endorfer Str. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Rosenheim.

Die neuen Pächter des Landhotels beim Has´n beantragen zwei Nutzungsänderungen im Gebäudebestand. Fassadenänderungen sind damit nicht verbunden.
Zum einen soll der ehemalige Frühstücksraum in einen Saunabereich und der Gemeinschaftsraum in einen Hofladen umgenutzt werden.
Die Planunterlagen, sowie der Stellplatznachweis liegen bei.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu, vorbehaltlich des noch vorzulegen aktualisierten Stellplatzplanes (mit Bedarfsberechnung und unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Stellflächen).
Sobald ein entsprechender Plan mit Nachweis aller notwendigen Stellflächen vorliegt, kann der Bauantrag auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt Rosenheim weitergeleitet
werden. Eine erneute Behandlung im Gemeinderat ist nicht notwendig.
Sollten sich Probleme bezüglich des Stellplatznachweises ergeben, ist die Angelegenheit dem Gremium nochmals vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zur Errichtung von drei Reisemobilstellpätzen für den kurzfristigen Aufenthalt von Wohnmobilen und Wohnwagen beim Anwesen Dirnsberg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt.
Die Eigentümer der landwirtschaftlichen Hofstelle Dirnsberg 1 beantragen die Errichtung von drei Stellplätzen für den kurzfristigen Aufenthalt von Wohnmobilen und Wohnwagen.

Die Errichtung von bis zu 3 Stellplätzen ist nach den staatlichen Vorgaben privilegiert und ohne weitere Auflagen grundsätzlich möglich und hier auch schon mit dem Landratsamt vorbesprochen.

Die Beschreibung des Vorhabens sowie die Planunterlagen liegen der Beschlussvorlage bei.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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9. Bauanfrage (formlos) zum Neubau eines Einfamilienhauses und Neubau eines Doppelhauses, Kalkgrubstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord.
Es ist mit einem Wohngebäude bebaut, das abgebrochen werden soll.
Die seitens der Eigentümer gewünschte neue Bebauung mit einem Einfamilienhaus und einem Doppelhaus ist in der beiliegenden Planung dargestellt.
In jedem Fall ist dazu eine Bebauungsplanänderung notwendig. 
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan (siehe Anlage) weist ein zentrales großes Gebäude aus.
Das bisherige Baufenster umfasst eine Fläche von rund 310 m²; die beiden neuen Baufenster umfassen rund 232 m².
Die zulässige GRZ beträgt 0,20; angefragt sind 0,10 (GRZ II 0,33)
Die zulässige GFZ beträgt 0,35; angefragt sind 0,20.


Folgende konkrete Fragen werden vom Antragsteller gestellt:

1. Lt. gültigem B-Plan, Rimsting Nord vom 07.01.1967 ist für dieses Grundstück eine Firstrichtung von Nord nach Süd vorgegeben. Die umliegenden Nachbargrundstücke weisen eine Firstrichtung von Ost nach West auf. Ist es vorstellbar, dass die Firstrichtung auf diesem Grundstück entsprechend ebenfalls von Ost nach West verläuft?

Das wird kein Problem sein.


2. Laut B-Plan ist für dieses Grundstück keine maximale Wandhöhe in m angegeben. Die Nachbarbebauungen weisen 6,00 m, bzw. 6,20 m auf.
Ist eine maximale Wandhöhe von 6,20 m auf dem Grundstück vorstellbar?

Im Sinne der Innenraumverdichtung erscheint dies vertretbar.

3. Laut B-Plan, Punkt 10 ist eine Dachneigung mit Satteldach für die Hauptgebäude von 22° bis 24° vorgegeben. Dies wird beim EFH eingehalten.
Ist es vorstellbar, dass beim Doppelhaus eine Dachneigung von 35° angesetzt werden kann?

Die maximal zulässige Dachneigung wird üblicherweise mit 29 Grad festgesetzt.

4. Ist für die Bauvorlage ein Freiflächengestaltungsplan gewünscht?

Ja, um eine Grünordnung im Bebauungsplan entsprechend festzulegen.

5. Sind die Garagen als Flachdachgaragen mit intensiver Begrünung auf dem Dach vorstellbar?

Wie sieht der Gemeinderat das. In Einzelfällen haben wir das bereits gestattet.



Zur Gebäudegestaltung wird seitens der Verwaltung angemerkt, dass die Vordächer sehr kurz erscheinen, mit 0,4 bzw. 0,5 m. üblicherweise wird bei Bebauungsplanänderungen folgendes festgesetzt:
Dachüberstände von Hauptgebäuden müssen entlang des gesamten Daches ohne Versprünge an der Giebelseite mindestens 1,0 m, max. 1,8 m sowie an den Traufseiten mind. 0,8 m betragen.

Die Höhenstellung im Gelände wird ggf. im Rahmen der Bauleitplanung geprüft und festgesetzt.

Der Abstand zur Staatsstraße muss im Bauleitplanverfahren mit dem Straßenbauamt abgestimmt werden.

Beschluss

Zur Verwirklichung der angefragten Planung ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord notwendig. Die Zustimmung zu der entsprechenden Änderung wird in Aussicht gestellt, unter Berücksichtigung der nachfolgend festgelegten Gesichtspunkte. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind von den Antragstellern zu tragen, was mittels städtebaulichem Vertrag zu sichern ist.

Zu Punkt 1. der Anfrage:
Die Drehung der Firstrichtung auf Ost/West ist ortsplanerisch unproblematisch und kann so geplant werden.

Zu Punkt 2. der Anfrage:
Einer maximalen seitlichen Wandhöhe von 6,20 wird im Sinne der Innenraumverdichtung ortsplanerisch für verträglich erachtet.

Zu Punkt 3. der Anfrage:
Die in Rimsting generell übliche maximale Dachneigung beträgt 29 Grad. Ein höheres Maß kann auch an dieser Stelle nicht zugelassen werden.

Zu Punkt 4.  der Anfrage:
Ein Freiflächengestaltungsplan ist vorzulegen, auch im Hinblick auf die Gestaltung der versiegelten Flächen (private Zufahrten).

Zu Punkt 5.  der Anfrage:
Einer Gestaltung der Garagen mit begrüntem Flachdach ist grundsätzlich vorstellbar.
Die aus der Planung ersichtliche Gestaltung der Garagen (Betonkubus) wird kritisiert.
Hier sollte über eine Verbesserung nachgedacht werden, z. B. durch eine Begrünung der Wände.
Auch die großflächige Versieglung durch die private Zufahrt und Hofflächen sollte auf das geringstmögliche Maß beschränkt werden. 
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Thematik im Rahmen der Erstellung der Bebauungsplanänderung auch mit dem gemeindlichen Städteplaner zu besprechen.

Des Weiteren werden folgende Punkte festgelegt:
Die Vordächer der Wohngebäude müssen folgende Maße aufweisen:
Dachüberstände von Hauptgebäuden müssen entlang des gesamten Daches ohne Versprünge an der Giebelseite mindestens 1,0 m, maximal 1,8 m sowie an den Traufseiten mindestens 0,8 m betragen.

Die Höhenstellung der Gebäude im Gelände wird im Rahmen der Bauleitplanung geprüft und festgesetzt.

Der verringerte Abstand zur Staatsstraße (14,52 m anstatt 18,00 m) ist mit dem Straßenbauamt abzustimmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Antrag auf "Freiwillig 30 km/h" Staatsstraße Ortsmitte durch Bündnis 90/die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö 10

Sachverhalt

Oben genannter Antrag wurde bei der Gemeinde am 13.07.2023 eingereicht.

Der Antrag war der Beschlussvorlage beigefügt und wird in der Sitzung verlesen.

Laut Recherche der Verwaltung ist es rechtlich grundsätzlich möglich solche Schilder an Staatsstraßen auf Privatgrund unter bestimmten Voraussetzungen (Unterscheidung von amtlichen Schildern, nicht neben anderen amtlichen Verkehrsschildern, nicht sichtbehindernd oder verkehrsablenkend) möglichst auf Privatgrundstücken bzw. an Privathäusern) anzubringen.

Beschluss 1

Auf Grundlage des Verlaufs der oben dargestellten Diskussion wird der Antrag der GRÜNEN-Gemeinderäte mit 5:10 Stimmen abgelehnt.

Für den Antrag stimmten:
Fenzl Andreas
Ilchmann Christine
Walter Monika
Walter Stefan
Weinland Nina

Gegen den Antrag stimmten:
Feichtner Raimund
Fischer Mary
Grießl Johann
Heindl Georg
Huber Maximilian
Julinek Stefan
Perl Robert
Schleipfner Anton
Schuster Thomas
Stöffl Josef

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 10

Beschluss 2

Nachdem der Gemeinderat einhellig der Meinung ist, dass eine Verbesserung der Verkehrssituation an den Staatsstraßen notwendig ist, werden Bürgermeister und Verwaltung beauftragt, alle Möglichkeiten zu eruieren:
Amtliche „Achtung“-Schilder 
Freiwillige Warnschilder 
Gestaltung
Kosten usw.
In einer der nächsten Sitzungen wird das Thema dann wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Zuschussantrag der Pfarrkirchenstiftung St. Nikolaus Rimsting zur Außensanierung der Kirche St. Salvator

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Antragsschreiben vom 19.07.2023 sowie die Kostenermittlung liegen bei.

Die Gemeinde Rimsting hat in den letzten 20 Jahren folgende Zuschussleistungen für kirchliche Bauvorhaben gewährt:

2005        Neugestaltung Vorplatz evangelische Kirche Prien                           1.000,-- €
2006        Glockenmotoren St. Salvator                                                      500,-- €
2007        Sanierung Kirche Rimsting                                                10.000,-- €
2008        Sanierung Kirche Rimsting                                                10.000,-- €
2014        Neubau Gemeindezentrum evangelische Kirche Prien                  3.000,-- €
2015        Glockenantrieb Greimharting                                          1.000,-- €

Beschluss 1

Ein Zuschuss in Höhe von 4.000,-- € (verteilt auf 2 Haushaltsjahre) wird mit 4:11 Stimmen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Gemeinderat gewährt einen Zuschuss in Höhe von 2.000,-- €. Der Betrag wird im Haushaltsjahr 2024 eingeplant. Die Auszahlung erfolgt frühestens nach Baubeginn der Sanierung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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12. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö informativ 12

Sachverhalt

1. Überschwemmungsgebiet Wildbach Prien
Vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat das Überschwemmungsgebiet am Wildbach Prien in den Gemeinden Prien und Rimsting bei einem hundertjährigen Hochwasser ermittelt.
Das Landratsamt wird die erstellten Karten durch Bekanntmachung im Amtsblatt Ende August 2023 vorläufig sichern, mit der Rechtsfolge, dass keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden dürfen.

Die Karte wird in der Sitzung gezeigt und liegt diesem Beschluss bei.  Betroffen ist der bekannte Bereich in Westernach, einschließlich Sportanlagen und Strandanlage.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö informativ 13

Sachverhalt

Gemeinderat Stefan Julinek weist darauf hin, dass zuletzt in kurzem zeitlichen Abstand 3 Unfälle an der Kreuzung der Staatsstraße 2093 mit der Kreisstraße RO 11 auf Höhe des Anwesens Bahnhofstraße 80 passierten. Er bittet aufgrund dieser Ereignisse nochmals bei Polizei und Landratsamt zu beantragen, hier Abhilfe zu schaffen. Eine Lösung wäre eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Grub herkommend und einer Versetzung der Ortstafel.
Der Bürgermeister sagt zu, dies mit den Behörden nochmals zu besprechen. Der letzte Vorstoß der Gemeinde wurde wegen einer fehlenden Gefahrenlage abgelehnt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2023 14:41 Uhr