Datum: 07.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften
2.1 Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 07.02.2023
2.2 Sitzungsniederschrift des Bauausschusses vom 07.02.2023
3 Bekanntgaben
4 Bauantrag für die Aufstockung und Anbau am Wohn- und Gewerbeanwesen Kalkgrubstraße 4
5 Tekturbauantrag Neubau eines Büro- und Ärztehauses, Nordstr. 8 - Fassadengestaltung
6 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 906 und 906/7, Gemarkung Rimsting an der Kalkgrubstraße / Ecke Lärchenstraße - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
7 Anträge Bündnis 90/Die Grünen für ein gelenktes Wohnmobilparken an der Strandanlage und die Errichtung einer naturverträglichen Abgrenzung vom Parkplatz zu Sportplatz
8 Mückenbekämpfung am Chiemsee durch den Abwasser- und Umweltverband - Grundsatzentscheidung zur Fortführung
9 Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Prien und der Gemeinde Rimsting zur Regelung der Bestattungsangelegenheiten im Friedhof St. Salvator - Neuabschluss nach Zeitablauf
10 Freiwillige Feuerwehr Greimharting - Neuwahl der Kommandanten
11 Haushalt 2021
11.1 Haushalt 2021; Örtliche Rechnungsprüfung - Vorlage des Prüfungsberichtes
11.2 Haushalt 2021; Örtliche Rechnungsprüfung - Erledigung der Anregungen
12 Unterrichtungen des Bürgermeisters
13 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö 1
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2. Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö 2
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2.1. Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 07.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 07.02.2023 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2. Sitzungsniederschrift des Bauausschusses vom 07.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 07.02.2023 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Keine Bekanntgaben

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4. Bauantrag für die Aufstockung und Anbau am Wohn- und Gewerbeanwesen Kalkgrubstraße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö 4

Sachverhalt

In den Sitzungen des Gemeinderates vom 11.10. 2022 und 17.01.2023 wurde der oben genannte Bauantrag als Anfrage bereits behandelt.

In der Sitzung vom 17.01.2023 wurde der Anfrage trotz Bedenken der Nachbarn und nochmaliger Diskussion erneut zugestimmt; der entsprechende Beschlussbuchauszug liegt dieser Niederschrift bei.
Die Bauherrin hat nun die formlose Bauanfrage identisch als Bauantrag eingereicht.

Da die Erweiterung und Aufstockung nicht dem Bebauungsplan entspricht muss der Gemeinderat folgende Befreiungen erteilen.
  • Befreiung Baufenster (Kelleranbau liegt außerhalb des Baufensters)
  • Befreiung GRZ und GFZ (sind bereits jetzt überschritten)

Eine entsprechende Baugenehmigung muss dann über das Landratsamt Rosenheim erteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt auf Basis der Beratung und Beschlussfassung vom 17.01.2023 dem Bauantrag zu und erteilt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich des Baufensters und im Hinblick auf die Überschreitung von GRZ und GFZ.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Tekturbauantrag Neubau eines Büro- und Ärztehauses, Nordstr. 8 - Fassadengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte dem Tekturbauantrag mit Beschluss vom 17.01.2023 zugestimmt, allerdings eine hellere Fassadengestaltung gefordert.

Die Stellungnahme des Antragstellers sowie Referenzfotos wurden mit der Beschlussvorlage zugesandt. Ein Holzmuster wird in der Sitzung gezeigt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Fassadengestaltung mit dunklem Fichten- oder Tannenholz lasiert zu und erteilt die Befreiung von der Festsetzung A/5b) des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 20 Gewerbegebiet Nordstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

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6. 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 906 und 906/7, Gemarkung Rimsting an der Kalkgrubstraße / Ecke Lärchenstraße - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zur o. g. Bebauungsplanänderung wurde öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung durchgeführt.
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Behörden sind der beiliegenden tabellarischen Aufstellung zu entnehmen.

Beschluss 1

I. Landratsamt Rosenheim

1. Untere Bauaufsichtsbehörde - Bauleitplanung

Im Hinblick auf die GRZ wird die Festsetzung C1. wie folgt klarstellend formuliert und redaktionell geändert:
Die maximal zulässig Grundflächenzahl ist 0,20
Die maximal zulässige Geschoßflächenzahl ist 0,40
Die zulässige Grundfläche darf für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO um 70 % überschritten werden.

Die Festsetzung C.2 wird wie folgt redaktionell neu formuliert:
Eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile, die gemäß Art. 6 Abs. 7 BayBO in den Abstandsflächen zulässig sind, kann zugelassen werden. Die festgesetzten Baugrenzen dürfen zudem von Terrassen in einer Tiefe von 1,5 m überschritten werden. Die maximal zulässige GRZ ist dabei zu beachten.

In der Festsetzung C.4 wird das Wort „soll“ durch das Wort „darf“ ersetzt.

Die Gemeinde Rimsting hat die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzept für das gesamte Gebiet in Auftrag gegeben. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der geeigneten Gebietsausweisung zu beraten sein.
Um hier eine junge Familie nicht in der Verwirklichung ihres Eigenheimes zeitlich zu behindern, wird die jetzige Bebauungsplanänderung vorgezogen. Ein neues städtebauliches Ziel ist damit nicht verbunden. Das geplante Gebäude könnte auch im rechtsverbindlichen Bebauungsplan verwirklicht werden; angepasst wird lediglich die Aufteilung des Baufensters. Das städtebauliche Entwicklungskonzept wird vorangetrieben; im Laufe des Jahres 2023 wird es belastbare Ergebnisse geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Untere Naturschutzbehörde

Eine Umplanung kommt aufgrund der ohnehin kleinen Baugrundstücke nicht in Betracht. Die Antragsteller und Bauherren werden auf die Einhaltung der naturschutzfachlichen Vorgaben und die größtmögliche Schonung und Erhalt der bestehenden Gehölze ausdrücklich hingewiesen. 

Zur Festlegung der GRZ wird auf obige Abwägung zur Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim; Abteilung Bauleitplanung verwiesen.
Wir oben bereits ausgeführt erstellt die Gemeinde derzeit ein städtebauliches Entwicklungskonzept. In diesem Rahmen wird man sich grundsätzliche Gedanken zur Festlegung der GRZ machen. Insbesondere im Hinblick auf die Förderung der Innenentwicklung wird man künftig tendenziell in bereits bestehenden Baugebieten eher eine höhere GRZ zulassen. Dies soll aber der Gesamtüberlegung vorbehalten bleiben und nicht dem vorliegenden Einzelfall.
Im Hinblick auf die Versiegelung wird darauf hingewiesen, dass Stellplätze, Terrassen und Grundstückszufahrten mit wasserdurchlässigen Belägen zu errichten sind (Festsetzung C4).
Bezüglich der Oberflächenwasserableitung und Hochwasserproblematik sind unter den Textziffern D7 umfassende Regelungen getroffen.

3. Wasserrecht
keine Einwendungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

II.
Seitens der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 4

Nach Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen gegen- und untereinander ist die Planung unter Punkt C1., 2. Und 4.  wie oben unter Punkt I/1. festgelegt, redaktionell zu ändern.
Die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rimsting-Nord“ für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 906 und 906/7, Gemarkung Rimsting, an der Kalkgrubstraße Ecke Lärchenstraße, wird auf Grundlage der Planung der Huber Planungs-GmbH, Rosenheim, in der Fassung vom 01.12.2022 redaktionell ergänzt durch Beschluss vom 07.03.2023 einschließlich Begründung in der Fassung vom 01.12.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Anträge Bündnis 90/Die Grünen für ein gelenktes Wohnmobilparken an der Strandanlage und die Errichtung einer naturverträglichen Abgrenzung vom Parkplatz zu Sportplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Oben genannte Anträge wurde am 07.02.2023 bei der Gemeinde eingereicht; sie lagen der Beschlussvorlage als Anlage bei und werden in der Sitzung verlesen.

  1. Antrag auf gelenktes Wohnmobilparken an der Strandanlage

Im Antrag wird angeregt ausgewiesene Stellflächen für Wohnmobile anzulegen, die rein dem Parken von Wohnmobilen dienen. 
Es soll kein Strom- und Wasseranschluss angeboten werden.
In beiliegendem Luftbild wäre der mögliche Bereich mit einem P gekennzeichnet.
Einmal soll ein geordnetes Parken der Wohnmobile erreicht werden und zweitens soll hierfür eine eigene Gebühr erhoben werden. Da die Wohnmobile sowieso kommen, können hier zusätzliche Einnahmen generiert werden.
Es ist abzuklären, ob der bestehende Parkautomat entsprechend umprogrammiert werden kann und wie die Beschilderung zu erfolgen hat.

  1. Naturverträgliche Abgrenzung vom Parkplatz zum Sportplatz

Im beiliegenden Luftbild dargestellt soll eine Hecke als natürliche Abgrenzung von Parkplatz zum Sportplatz dienen.
Es ist oft zu beobachten, dass Hundehalter mit Ihrem Auto am Ende des Parkplatzes parken und die Hunde laufen lassen. Die können dann auf geradem Weg Ihr Geschäft auf dem Fußballplatz erledigen. 
Durch die Pflanzung einer Hecke würde dies verhindert werden.
Bzgl. Heckenpflanzung ist im Vorfeld auf jeden Fall eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen.

Beschluss 1

Die Pflanzung der Hecke ist mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem TSV abzustimmen.
Evtl. könnte man die Pflanzung in L-Form (Richtung Süden) ausgestalten, um eine noch deutlichere Abgrenzung zu schaffen.
Ein kleiner Durchgang für die Besucher des Fußballfeldes muss bleiben. Hier ist ein entsprechendes Hundeverbotsschild aufzustellen.
Im Zuge der Neupflanzung soll auch die bestehende Hecke ergänzt und wieder verdichtet werden. 
Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, die Maßnahme entsprechend in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Beschlussfassung zu Punkt 1. des Antrags wird bis zur Klärung der offenen Fragen zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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8. Mückenbekämpfung am Chiemsee durch den Abwasser- und Umweltverband - Grundsatzentscheidung zur Fortführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich zuletzt mit Beschluss vom 21.07.2020 mit der Mückenbekämpfung befasst. Im Ergebnis war einer weiteren Bekämpfung bis 2022 zugestimmt worden.
Nun muss entschieden werden, ob man weiterhin teilnimmt.

Die letzte Bekämpfung fand 2020 statt; die Kosten für die Gemeinde Rimsting beliefen sich auf rund 17.000,-- € (abzüglich rund 2.000,-- € Kostenbeteiligung der touristischen Seeanliegerbetriebe). Die Gesamtkosten lagen bei rund 153.000,-- €.

Der Genehmigungsbescheid der Regierung von Oberbayern für die Mückenbekämpfung wurde 2021 neu erteilt, für weitere 5 Jahre (bis 31.12.2025).

Beschluss

Nachdem eine Genehmigung zur Mückenbekämpfung bis zum 31.12.2025 vorliegt, beteiligt sich die Gemeinde Rimsting bis zu diesem Zeitpunkt an der Maßnahme und den Kosten.
Der Bürgermeister sagt zu, dass er als Vorsitzender des Abwasser- und Umweltverbandes darauf hinwirken wird, sehr sorgsam mit dem Thema umzugehen und nur im echten Bedarfsfall eine Bekämpfung tatsächlich anzugehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

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9. Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Prien und der Gemeinde Rimsting zur Regelung der Bestattungsangelegenheiten im Friedhof St. Salvator - Neuabschluss nach Zeitablauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö 9

Sachverhalt

Seit Jahrzehnten (zuletzt verlängert 2003) besteht zwischen dem Markt Prien eine Zweckvereinbarung für die Bestattungsangelegenheiten im Friedhof St. Salvator. Die derzeit gültige Zweckvereinbarung liegt bei, ebenso der Entwurf der neuen Vereinbarung.

Es wird vorgeschlagen die Zweckvereinbarung wieder für 20 Jahre abzuschließen.
Die Vereinbarung muss dann dem Landratsamt Rosenheim zur Genehmigung vorgelegt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung auf Grundlage des beiliegenden Entwurfes zu.

Die Zweckvereinbarung ist dem Landratsamt Rosenheim zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Freiwillige Feuerwehr Greimharting - Neuwahl der Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Neuwahl der Feuerwehr-Kommandanten ist laut Bay. Feuerwehrgesetz alle 6 Jahre Pflicht.
Die gewählten Kommandanten müssen von der Gemeinde bestätigt werden.

Die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen der Freiwilligen Feuerwehr Greimharting e.V. fand am Sonntag, den 26.02.2023 statt. 

Wahl 1. Kommandant: 
Der bisherige 1. Kommandant Franz Wimmer stellte sich nicht mehr für die Kommandantenwahl zur Verfügung. Aus dem Kreis der aktiven Feuerwehrleute wurde der bisherige 2. Kommandant Andreas Böck als neuer 1. Kommandant vorgeschlagen und von den anwesenden Stimm-Berechtigten (Aktive über 16 Jahre) ohne Gegenstimme mit 1 Enthaltung zum neuen 
1.Kommandanten der FFW Greimharting gewählt.

Wahl 2. Kommandant: 
Für den 2. Kommandanten wurde Stefan Tauber vorgeschlagen; auch dieser Wahlgang erfolgte   ohne Gegenstimme mit 1 Enthaltung zum neuen 2. Kommandanten der FFW Greimharting.
Der neue 2. Kommandant Stefan Tauber hat laut LRA-Mitteilung vom 2.3.2023 bereits an den erforderlichen Lehrgängen teilgenommen.

Beide Kommandanten nahmen die Wahl zu Ihrem neuen Ehrenamt an. 

Vom Landratsamt Rosenheim wurde das Wahlergebnis bestätigt.

Beschluss

Der Gemeinderat Rimsting bestätigt die Wahl der Feuerwehrkommandanten und setzt Herrn Andreas Böck als neuen 1. Kommandanten und Herrn Stefan Tauber als neuen 2. Kommandanten für den Führungsdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr Greimharting ein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 11
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11.1. Haushalt 2021; Örtliche Rechnungsprüfung - Vorlage des Prüfungsberichtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 11.1

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt.
Den Vorsitz führt der 2. Bürgermeister und Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses.

Die Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung vom 03.11.2022 liegt der Niederschrift  bei.
Der 2. Bürgermeister wird über die Prüfung berichten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Niederschrift über die Rechnungsprüfung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11.2. Haushalt 2021; Örtliche Rechnungsprüfung - Erledigung der Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 11.2

Sachverhalt

Seitens Bürgermeister und Verwaltung werden zu den Anregungen des Rechnungsprüfungsausschusses folgende Stellungnahmen abgegeben:

Kirchen
Die Haftpflichtversicherung für Fest u.a. Fronleichnam übernimmt seit jeher die Gemeinde.
Diese Feste gehören auch zum Dorf- und Gemeinschaftsleben, weshalb sich die Gemeinde hier beteiligt. Es wird vorgeschlagen, dies weiterhin so zu belassen.


Pelletheizung Kindergarten Greimharting

Hier wurde von der Rechnungsprüfung der hohe Anteil des Feuerwehrhaues Greimharting mit 
33 % des Verbrauches bemängelt.
Und eine Anpassung des Wärmepreises für die Kirche Greimharting vorgeschlagen.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Im Feuerwehrhaus sind 3 Wohnungen und der Feuerwehrbereich vorhanden.
Der Anteil von 33% der Heizkosten wird als nicht zu hoch angesehen.
Die Gemeinde ist hier vom Heizverhalten der Mieter abhängig.
Die Wohnungen werden im Gegensatz zum Kindergarten oder dem Gemeindehaus die ganze Woche und somit auch am Wochenende beheizt.
Im Kindergarten wird die Heizung am Wochenende runtergefahren und auch das Gemeindehaus wird nicht durchgehend beheizt.
Einsparungen nur im Feuerwehrbereich sind nicht gegeben, da hier nur das nötigste geheizt wird.
Die Heizkosten für die Mieter im Anwesen Greimharting 13 (Feuerwehrhaus) werden aufgrund der Mischung aus Pellets und Heizöl pauschal abgerechnet. Da die Energiekosten stark gestiegen sind wurde die Pauschale ab dem Jahr 2021 um ca. 25 % angehoben.
Bzgl. Wärmepreis Versorgung Kirche Greimharting schlägt die Verwaltung vor den Preis von 7,5 Cent/kWh auf 9,5 Cent/kWh zu erhöhen (entspricht Höhe staatliche Wärmepreisbremse).
Dies wäre eine Erhöhung von rund 25%.
Anmerkung: Verbrauch Kirche im Jahr 2022 rd. 23.000 kWh. 







Seglerhafen Stromkosten
Um den Stromverbrauch besser nachvollziehen zu können hier eine Aufstellung des Stromverbrauchs sowie den Kosten der letzten Jahre für den Seglerhafen in Schafwaschen.


Anmerkung zum Stromverbrauch:
2018 sehr trockener Sommer; 2020 zwei MwSt. Sätze; 2022 Wegfall EEG Umlage

Verkehrsüberwachung
Wie vom Prüfungsausschuss vorgeschlagen, werden die Zahlen der kommenden Jahre verglichen, um eine entsprechende Entwicklung abzusehen.
Es ist anzumerken, dass die Überwachung des fließenden Verkehrs anscheinend Früchte trägt und die Verstöße zurückgehen.
Ein Faktor ist auch, dass die Blitzerstelle in der Priener Straße aufgegeben werden musste. Die Bereitschaft des Grundeigentümers wurde zurückgenommen.
Hier wird versucht im Bereich der Priener Straße wieder eine Blitzerstelle zu finden. 
Entsprechend werden dann wahrscheinlich auch die Einnahmen wieder steigen.

Straßenbeleuchtung
Übersicht der laufenden Kosten für die Straßenbeleuchtung vor und nach der Umstellung auf LED-Technik:

2021
LED
Wartungsvertrag
9.538,91 €
6.675,00 €
Stromkosten
16.158,40 €
16.045,86 € (Strompreiserhöhung)
Versetzen Straßenbeleuchtung
834,59 €
Nach Bedarf
Reparaturen
8,72 €
Nach Bedarf
(Ohne LED - Stromkosten ab 2023 53.852,11 €)

Durch die LED-Technik verringert sich der Stromverbrauch um ca. 80%. Wegen der extremen Strompreisverteuerung bleiben somit die Stromkosten für die Gemeinde in etwa gleich. 

Tourismus/Fremdenverkehr
Die Leiterin der Touristinfo, Gabi Oberloher, wird in einer der nächsten Sitzungen über ihre Arbeit berichten und dann auch alle Fragen beantworten.

Beschluss 1

Kirchen
Der Gemeinderat ist damit einverstanden, weiterhin so zu verfahren wie bisher.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 2

Pelletheizung Kindergarten Greimharting

Der Gemeinderat ist mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden. Die weitere Entwicklung der Energiepreise ist zu beobachten und ggf. entsprechende Erhöhungen vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Seglerhafen Stromkosten

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Grundlage für eine entsprechende Abrechnung der Stromkosten nach Bootsklassen bzw. Motorengrößen zu erarbeiten und dem Gremium vorzulegen. Der neue Abrechnungsmodus soll dann ab 2024 eingeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Verkehrsüberwachung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung ist damit erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Straßenbeleuchtung
Die Aufstellung zeigt, dass die bereits beschlossene Umrüstung auch in finanzieller Hinsicht äußerst notwendig und sinnvoll war.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Tourismus / Fremdenverkehr
Der Gemeinderat ist mit der Vorgehensweise einverstanden. Im Rahmen des Berichtes soll dann auch über die Zahlungen an den CAT berichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö 12

Sachverhalt

1.
Antrag UWG Tempo 30 auf der Staatsstraße (Endorfer- und Priener Straße) vom Kreisverkehr bis Einmündung Greimhartinger Straße

Die Unterschriftenliste der Eltern lag Ende Januar vor und wurde mit dem entsprechenden Antrag
Am 06.02.2023 an das Landratsamt Rosenheim weitergeleitet. 
Von dort kam am 22.02.2023 die Zwischennachricht, dass der Antrag an die Fachstellen zur Stellungnahme gegeben wurde.

UWG-Gemeinderat Raimund Feichtner bedankt sich an dieser Stelle bei allen Beteiligten für das Engagement beim Sammeln der Unterschriften und damit die Unterstützung des Antrags.

2. Wertstoffhof


Aufgrund einer Forderung des Landratsamtes muss der Wertstoffhof pro Woche 2 Stunden mehr geöffnet haben (insgesamt neu 11 Stunden).
Es wird deshalb am Freitag und am Samstag die Öffnungszeit jeweils um 1 Stunde verlängert.
Die Gemeinde sucht deshalb auch einen zusätzlichen Mitarbeiter in geringfügiger Beschäftigung.

Aus den Reihen des Gemeinderates wird angeregt, die Nachbarn darüber zu informieren, dass die verlängerten Öffnungszeiten aufgrund der Forderung des Landratsamtes festgelegt wurden. Außerdem sollte man prüfen, ob man zur Verringerung der Lärmbelästigung für die Nachbarn außerhalb der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes (insbesondere am Wochenende) die Glascontainer vor dem Tor zu beseitigen.
Der Bürgermeister sagt zu, entsprechend vorzugehen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö 13

Sachverhalt

1. Einladung zum Theater

Gemeinderat und Vorstand der Laienbühne Rimsting, Raimund Feichtner, lädt die Gemeinderäte ein zu den Theateraufführungen anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Laienbühne. Die Premiere findet am Samstag, 18.03.2023 statt. Weitere Aufführungen folgen an den Wochenenden 25./26.03 und 01./02.04.

2 Umrüstung Straßenbeleuchtung

Gemeinderätin Nina Weinland erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der Umrüstung der Straßenbeleuchtung.
Anlass ist ein E-Mail von Manuel Philipp, in dem er ausführt, dass die Bavaria-Leuchten nicht mehr nachproduziert werden und evtl. ein anderes Modell gewählt werden sollte.

Der Bürgermeister erklärt, dass der Zuschussantrag läuft, aber noch keine Lampen bestellt sind.
Insoweit könnte man noch handeln.
Das angesprochene E-Mail ist am gestrigen späten Nachmittag auch bei der Gemeinde eingegangen. Am kommenden Freitag findet ohnehin ein Gespräch des Bürgermeisters mit Herrn Philipp statt. Sollte sich ein Handlungsbedarf ergeben, wird die Thematik dem Gemeinderat vorgelegt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 09:42 Uhr