Datum: 11.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Ehrung zum 25-jährigen Dienstjubiläum
3 Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften
3.1 Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 11.02.2025
3.2 Sitzungsniederschrift des Bauausschusses vom 11.02.2025
3.3 Sitzungsniederschrift des Hauptausschusses vom 25.02.2025
4 Bekanntgaben
5 Bauantrag für die Errichtung eines Bungalows in der Südstraße
6 Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Hochriesstraße
7 30. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Rimsting-Süd" im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 206, 207, 207/1 und 207/2, Gemarkung Rimsting, an der Westernacher Straße - Abwägung zur Behörden- und Bürgerbeteiligung
8 Neuerlass der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages
9 Erlass Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 mit Finanzplan 2024 - 2028
10 Unterrichtungen des Bürgermeisters
11 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö 1

Beschluss

Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Ehrung zum 25-jährigen Dienstjubiläum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö informativ 2

Sachverhalt

Die Standesbeamtin und Sachbearbeiterin für Friedhof und Sozialwesen konnte am 01.03.2025 ihr 25-jähriges Dienstjubiläum feiern.

Karin Berka hat im Jahr 2000 ihre Tätigkeit bei der Gemeinde Rimsting begonnen, zunächst als Kassenverwalterin, ab 2008 als Standesbeamtin und seit 2016 als Leiterin des Standesamts.

Die lange Zeit scheint sehr schnell vergangen zu sein, was ein gutes Zeichen ist.

Neben der Tätigkeit als Standesbeamtin ist Frau Berka auch zuständig für die Friedhofsverwaltung und vor allem und das ist für die Gemeinde mehr als wertvoll im Sozialbereich. Dabei ist sie auch das Bindeglied zwischen Gemeinde und Bürgerhilfe.
Der Bürgermeister spricht seine Hochachtung für ihre Leistungen und einen großen Dank für Ihre Unterstützung aus.

Die Urkunde des Staatsministeriums wird verlesen und das Geschenk der Gemeinde (ein Reisegutschein) wird überreicht.

Karin Berka bedankt sich und erklärt, dass die Zeit tatsächlich sehr schnell vergangen ist, weil sie Ihre Arbeit sehr gern ausführt. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben ist es nie langweilig. Sie freut sich jetzt noch auf ein paar schöne Jahre vor dem Ruhestand.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö 3
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3.1. Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 11.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö 3.1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 11.02.2025 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben; die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.2. Sitzungsniederschrift des Bauausschusses vom 11.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö 3.2

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 11.02.2025 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben; die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3.3. Sitzungsniederschrift des Hauptausschusses vom 25.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö 3.3

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 25.02.2025 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben; die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö informativ 4

Sachverhalt

keine Bekanntgaben

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5. Bauantrag für die Errichtung eines Bungalows in der Südstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö 5

Sachverhalt

Der vom Anwesen Südstraße 11a weggemessene Grundstücksteil (neue Flur-Nr.: 561/10) mit einer Fläche von 563 m² soll jetzt mit einem Bungalow bebaut werden.

Da für das neu vermessene Grundstück der Bebauungsplan nicht geändert wurde, wird der bestehende Bebauungsplan in einigen Bereichen nicht eingehalten.

Für folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.: 3 „Rimsting Süd“ müssten Befreiungen erteilt werden:

  • Baufenster im Osten und Süden nicht eingehalten
  • Firstrichtung Dach weicht von den Festsetzungen ab
  • Die zulässige GRZ von 0,20 ist geringfügig um 0,01 überschritten

Die jeweiligen Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt der Beschlussvorlage bei.

Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.

Die Errichtung eines Bungalows am Ortsrand fügt sich in die bestehende Ortsrandbebauung gut ein.

Durch die politisch gewünschte Innenraumverdichtung wird neuer zusätzlicher Wohnraum geschaffen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „Rimsting-Süd“ (Baufenster, Firstrichtung, GRZ).
Die ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung mit maximal einem Notüberlauf in den gemeindlichen Regenwasserkanal ist vor Erteilung der Baugenehmigung technisch und rechnerisch nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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6. Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Hochriesstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö 6

Sachverhalt

Das Grundstück Flur-Nr.: 402/3 an der Hochriesstraße wurde verkauft und soll jetzt mit einem Wohnhaus mit Garage bebaut werden.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.: 3 „Rimsting-Süd“.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden Befreiungen bzgl. Firstrichtung und Garagenstandort mit folgenden Begründungen beantragt:

1) Das bestehende Wohnhaus im Westen, Hochriesstraße 12, wirkt durch die vorhandene Hanglage, sowie die Gebäudehöhe sehr massiv und verschattet am Nachmittag teilweise das Baugrundstück. Die Größe des Baufensters lt. Bebauungsplan ermöglicht die Drehung des geplanten Wohnhauses, durch die Ausrichtung der schmäleren Seite in Richtung Süden wird ein größerer Abstand zur Westbebauung ermöglicht. Zudem ist das vorh. Baugrundstück in Ostwestrichtung schmäler als in Nordsüdrichtung. Die angedachte Bebauung wirkt dadurch stimmig

2)  Laut den Festsetzungen im Planteil des Bebauungsplanes soll die Garage in dieser Parzelle im Nordosten errichtet werden. Lt. den Festsetzungen unter Punkt 8 sind Kommungaragen in ihrer ganzen Länge an der Grundstücksgrenze zusammen zu bauen. Dies erweist sich hier als schwierig, die bestehende Garage in der Hochfellnstraße 4 ist zwar im Baufester für Garagen errichtet worden, wird jedoch nicht von der Hochriesstraße, sondern von der tiefer liegenden Hochfellnstraße an der Ostseite aus befahren. Es wurde eine Einzelgarage ausgeführt, die Garagenlänge ist in Ostwestrichtung ausgebildet, die Höhenlage ist ebenfalls auf eine Befahrung von der unteren Straße ausgerichtet. Die Ausbildung einer profilgleichen Kommungarage ist durch die vorh. Gegebenheiten nicht möglich. Aus diesem Grund soll die Garage an der Nordwestseite errichtet werden, als Dachform wurde ein Satteldach gewählt, das lt. Punkt 6 der Festsetzungen zugelassen werden kann.  

Die Höhenstellung des Gebäudes im Gelände wird momentan von Martin Oberloher überprüft und das Ergebnis in der Sitzung dargelegt.

Des Weiteren fehlt noch der Entwässerungsplan, der vor Erteilung einer Baugenehmigung einzureichen ist.



An der Westseite der Garage fehlt das Vordach!
Hier sollte das Gebäude um 30-50 cm von der Grenze abgerückt werden, um zumindest ein kleines Vordach zu ermöglichen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag vorbehaltlich der Einhaltung folgender Bedingungen zu:
Die Garage ist von der Westgrenze um mindestens 0,5 m abzurücken und mit einem Vordach zu versehen.
Die Garage ist von der Nordgrenze, gemessen vom nordwestlichen Grenzpunkt mindestens 1,30 m abzurücken. Gegen eine entsprechende Verschiebung des Hauptgebäudes bestehen keine Einwände.
Für die fachlich fundierte und rechnerisch nachgewiesene Oberflächenentwässerung sind vor Erteilung der Baugenehmigung entsprechende Planunterlagen vorzulegen.

Die Planunterlagen sind entsprechend anzupassen. Bei Einhaltung der Bedingungen ist eine erneute Vorlage im Gemeinderat nicht notwendig.
Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 Rimsting-Süd (Firstrichtung; Garagenstandort) werden bei Einhaltung der vorgenannten Bedingungen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. 30. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Rimsting-Süd" im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 206, 207, 207/1 und 207/2, Gemarkung Rimsting, an der Westernacher Straße - Abwägung zur Behörden- und Bürgerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö 7

Sachverhalt

Für die 30. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Rimsting-Süd“ wurde auf Grundlage der beiliegenden Planung die Behörden- und Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Behörden sind der beiliegenden Aufstellung zu entnehmen.

Beschluss 1

I. Bauleitplanung / Ortsplanung
Landratsamt Rosenheim;
Untere Bauaufsichtsbehörde - Bauleitplanung

Die Knödellinie ist zu streichen.

Die Gemeinde folgt bezüglich der Nordgrenze dem Wunsch des Eigentümers und bezüglich der Westgrenze der Forderung der Gemeinde, dass die östliche Bebauungslinie streng einzuhalten ist. 
Die Planung wird in der vorliegenden Form ortsplanerisch für vertretbar angesehen.

Die Festsetzung III./3. wird neu formuliert: 
Zwischen den Gebäuden ist ein Mindestabstand von 6,0 m einzuhalten, wie in der Planzeichnung dargestellt.

Die Festsetzungen III./5. wird ersatzlos gestrichen.

II. Naturschutz
Landratsamt Rosenheim; Untere Naturschutzbehörde

Das Planungsbüro hat ein entsprechendes Konzept zur Flächenversiegelung mit Vergleichsberechnung vorgelegt, das dieser Abwägung beiliegt.
Im Ergebnis ist die versiegelte Fläche nach der Änderung geringer.

Die Baustellenzufahrt erfolgt keinesfalls über das südlich angrenzende Nachbargrundstück (Flur-Nr. 208) sondern über die spätere Tiefgaragenzufahrt im nördlichen Grundstücksbereich der Flur-Nr. 207/1 und 206, Gemarkung Rimsting. Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum des Antragstellers und Eigentümers der Flur-Nr. 207/2.
Auf den von der 30. Änderung des Bebauungsplanes betroffenen Grundstücken erfolgte zurückliegend kein Eingriff. 
Die Bebauung auf Flur-Nr. 207/1, Gemarkung Rimsting, wurde bereits mit Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 07.10.1987 (Bauplan Nr. 7-1690-87-44) genehmigt. Mit der 19. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Rimsting-Süd die erst am 21.12.2016 rechtsverbindlich wurde, ist hier lediglich der Bestand aufgenommen worden.

Die Vorgaben zur Ausgleichsmaßnahme werden entsprechend in die Planung aufgenommen.

Das Planungsbüro wird beauftragt eine entsprechende Ersatzpflanzung in die Planung aufzunehmen.

Der Bauherr wird entsprechend auf die notwendigen Maßnahmen zum Artenschutz hingewiesen.

Es wird hier ein seit 2016 bestehendes Baurecht nur modifiziert, ohne dass die Nutzungsziffern erhöht werden. 
Bis dato waren vertragliche Bindungen der geforderten Art in keinem Bauleitplanverfahren notwendig.
Ein derartiges Vertragswerk, bei dem vor allem die Frage der späteren Überwachung und Durchsetzung zu stellen ist (die Gemeinde verfügt weder über die Sach- und Fachkenntnis, noch über das Personal und insbesondere nicht über rechtlich manifestierte Handlungsmöglichkeiten der Ahndung), wird hier nicht für notwendig und zielführend erachtet.

Der Bauherr wird auf die Notwendigkeiten des Vogelschutzes hingewiesen.

Für zukünftige Bauleitplanverfahren größeren Umfangs ist fachlich, sachlich und vor allem rechtlich eine geeignete Vorgehensweise anzustreben.


III.  Erschließung
Landratsamt Rosenheim; Abteilung Wasserrecht
keine Einwendungen

IV. Bürgerbeteiligung
Seitens der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Auf Grundlage der obigen Abwägung ist die Planung entsprechend anzupassen.
Auf Grundlage der geänderten Planung, die hiermit ohne nochmalige Vorlage im Gemeinderat gebilligt wird, ist die Behörden- und Bürgerbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 13 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung des Landratsamtes Rosenheim als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Neuerlass der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Dezember 2024 wurde der Art. 7 des Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert.
Mit dieser neuen Regelung sind nunmehr auch Zweitwohnungsinhaber mit Hauptwohnsitz im Ausland kurbeitragspflichtig. Das neue Gesetz führt demnach zu einer kurbeitragsrechtlichen Gleichbehandlung von Zweitwohnungsinhabern mit Hauptwohnsitz im Ausland und solchen mit Hauptwohnsitz im Inland.

Die Kurbeitragssatzung ist daher in § 1 „Beitragspflicht“ an den neuen Wortlaut des Art. 7 Abs. 2 Satz 1 KAG anzupassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf beiliegende Satzung zu erlassen.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages vom 20.06.2024 außer Kraft.
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Erlass Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 mit Finanzplan 2024 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den Haushalt 2025 in einer nichtöffentlichen Sitzung am 11.02.2025 vorberaten.

Der gesamte grundsätzlich entsprechend der Vorberatung erstellte Haushaltsentwurf ist mit der Einladung versandt worden.  Geringfügige Änderungen werden in der Sitzung erläutert. 

Zusätzlich zu den bereits vorliegenden Kreditermächtigungen aus dem Vorjahr, die noch nicht in Anspruch genommen worden sind (880.500 €) werden keine weiteren Kredite erforderlich.

Der Rücklage sollen weitere 200.000 € zugeführt werden, um die größeren zukünftigen Maßnahmen möglichst finanziell gewährleisten zu können.

Beschluss 1

Nachdem die Haushaltssatzung verlesen wurde, beschließt der Gemeinderat, vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Haushaltssatzung 2025 zu erlassen und den Haushaltsplan, mit den darin enthaltenen Angaben und Abschlussziffern aufzustellen. Der beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Kommunale Finanzplanung zur Haushaltssatzung 2025 für die Jahre 2024 – 2028.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö 10

Sachverhalt

keine Unterrichtungen

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 11.03.2025 ö 11

Sachverhalt

keine Anfragen

Datenstand vom 17.04.2025 10:44 Uhr