Datum: 07.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Burgersdorfer Straße
3 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Hochstätt
4 Neubau einer Doppelgarage mit Hackschnitzelheizung in der Westenstraße
5 Bauantrag zum Umbau des Bestandsgebäudes Höhenweg 43 - geänderte Dachgestaltung
6 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides für die Errichtung von 2 Häusern mit Garage in Pinswang Flur-Nr.: 1892
7 Unterrichtungen des Bürgermeisters
8 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 1
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2. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Burgersdorfer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 2

Sachverhalt

An der Burgersdorfer Straße soll ein neues Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden.

Das Baugrundstück befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 3 „Rimsting Süd“.
Die Vorgaben des Bebauungsplanes sind eingehalten.

Der Entwässerungsplan fehlt und muss noch nachgereicht werden.

Das Vorhaben kann somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren mit folgenden Auflagen genehmigt werden:

Auflagen:
  • Höhenfestsetzung und Schnurgerüstabnahme vor Baubeginn durch die Gemeinde
  • Vorlage eines Entwässerungsplanes vor Baubeginn
Herstellung der im Bebauungsplan festgesetzten Ortsrandeingrünung, mindestens entlang des Baugrundstückes, nach Baufertigstellung

Beschluss

Das Gremium beschließt, dass für das Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Als Auflagen werden festgesetzt:

  • Höhenfestsetzung und Schnurgerüstabnahme vor Baubeginn durch die Gemeinde
  • Vorlage eines Entwässerungsplanes vor Baubeginn mit ausreichender Dimensionierung
Herstellung der im Bebauungsplan festgesetzten Ortsrandeingrünung, mindestens entlang des Baugrundstückes, nach Baufertigstellung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Hochstätt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 3

Sachverhalt

In Hochstätt soll ein neues Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden.

Das Baugrundstück befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr.22 „Hochstätt“.
Die Vorgaben des Bebauungsplanes sind eingehalten.

Das Vorhaben kann somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren mit folgenden Auflagen genehmigt werden:

Auflagen:
  • Höhenfestsetzung und Schnurgerüstabnahme vor Baubeginn durch die Gemeinde

Beschluss

Das Gremium beschließt, dass für das Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Als Auflagen werden festgesetzt:

  • Höhenfestsetzung und Schnurgerüstabnahme vor Baubeginn durch die Gemeinde

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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4. Neubau einer Doppelgarage mit Hackschnitzelheizung in der Westenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 4

Sachverhalt

In der Westenstraße auf der Flur-Nr.: 736/2 soll eine Doppelgarage mit Hackschnitzelheizung errichtet werden.
Über diese Heizungsanlage soll das bestehende nördlich angrenzende Doppelhaus Westenstraße 15 + 15 a sowie der im Bebauungsplan vorgesehene Neubau auf dem Grundstück selbst angeschlossen werden.
Für die Errichtung dieses Nebengebäudes wurde der Bebauungsplan entsprechend geändert.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten.

Das Vorhaben kann somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigt werden.
Als Auflage werden eine Höhenfestsetzung und Schnurgerüstabnahme vor Baubeginn festgesetzt.

Beschluss

Das Gremium beschließt, dass für das Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Als Auflagen werden festgesetzt:

  • Höhenfestsetzung und Schnurgerüstabnahme vor Baubeginn durch die Gemeinde

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Umbau des Bestandsgebäudes Höhenweg 43 - geänderte Dachgestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 5

Sachverhalt

Oben genannter Bauantrag wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses vom 13.12.2022 beraten.
Siehe beiliegenden Beschlussauszug.
Der Bauantrag wurde hauptsächlich wegen der fehlenden Vordächer am Hauptgebäude abgelehnt.

Die Bauherren haben nun nach Rücksprache in der Verwaltung eine neue Planung mit entsprechenden Vordächern eingereicht.
Die Vordächer sind jetzt sogar größer als momentan im Bestand.

Somit wäre der Hauptkritikpunkt des damaligen Beschlusses deutlich verbessert.

Ansonsten wurde an den Planunterlagen nichts geändert.

Beschluss

Das Gremium stimmt der geänderten Dachgestaltung und dem Bauantrag zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ludwigshöhe“ bzgl. der überbaubaren Fläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides für die Errichtung von 2 Häusern mit Garage in Pinswang Flur-Nr.: 1892

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 6

Sachverhalt

Die Geltungsdauer des Vorbescheides für die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Garagen in Pinswang endet am 04.03.2023.
Die Antragstellerin hat nun eine Verlängerung beantragt.

Entsprechendes Antragsschreiben und einen Lageplan der Gebäude übersenden wir anbei.

Einer Verlängerung des Vorbescheides um weitere 2 Jahre steht aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Verlängerung des Vorbescheides für die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Garage um 2 Jahre zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 7

Sachverhalt

Keine öffentlichen Unterrichtungen!

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 8

Sachverhalt

Keine öffentlichen Anfragen!

Datenstand vom 13.03.2023 13:59 Uhr