Datum: 28.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flur-Nr.: 906, Gemarkung Rimsting
3 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Garage in Holzlege und Errichtung einer Doppelgarage beim Anwesen Bahnhofstraße 80
4 Bauantrag zum Neubau einer Lagerhütte für Hackschnitzel in St. Salvator auf Flur-Nr.: 2080, Gemarkung Rimsting
5 Unterrichtungen des Bürgermeisters
6 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 28.03.2023 ö 1
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2. Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flur-Nr.: 906, Gemarkung Rimsting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 28.03.2023 ö 2

Sachverhalt

An der Ecke Kalkgrubstraße/Lärchenstraße soll ein neues Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden.

Das Baugrundstück befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr.2 „Rimsting Nord“.
Der Bebauungsplan wurde entsprechend den Bauwünschen geändert.
Die Vorgaben des Bebauungsplanes sind eingehalten.

Das Vorhaben kann somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren mit folgenden Auflagen genehmigt werden:

Auflagen:
  • Höhenfestsetzung und Schnurgerüstabnahme vor Baubeginn durch die Gemeinde
       Die Antragsteller und Bauherren werden auf die Einhaltung der naturschutzfachlichen Vorgaben und die größtmögliche Schonung und Erhalt der bestehenden Gehölze ausdrücklich hingewiesen.
Im Plangebiet befinden sich Gehölze, die im Zuge der geplanten Baumaßnahmen beseitigt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich hier Lebensräume streng geschützter Tierarten (z.B. europäischer Vogelarten) befinden. Eine Beeinträchtigung
dieser Arten durch die Umsetzung der Planung kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände der §§ 44 ff Bundesnaturschutzgesetz ausschließen zu können, ist der Gehölzbestand so weit wie möglich zu erhalten. Dies wäre mit einer angepassten Planung möglich. Unvermeidbare Rodungen sind in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar durchzuführen. Vor der Durchführung von Rodungen ist der Baumbestand auf Höhlungen zu untersuchen. Sofern entsprechende Quartiere vorhanden sind, ist das weitere Vorgehen mit der unteren Naturschutzbehörde
abzustimmen.

Beschluss

Das Gremium beschließt, dass für das Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Als Auflagen werden festgesetzt:

  • Höhenfestsetzung und Schnurgerüstabnahme vor Baubeginn durch die Gemeinde
       Die Antragsteller und Bauherren werden auf die Einhaltung der naturschutzfachlichen Vorgaben und die größtmögliche Schonung und Erhalt der bestehenden Gehölze ausdrücklich hingewiesen.
Im Plangebiet befinden sich Gehölze, die im Zuge der geplanten Baumaßnahmen beseitigt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich hier Lebensräume streng geschützter Tierarten (z.B. europäischer Vogelarten) befinden. Eine Beeinträchtigung
dieser Arten durch die Umsetzung der Planung kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände der §§ 44 ff Bundesnaturschutzgesetz ausschließen zu können, ist der Gehölzbestand so weit wie möglich zu erhalten. Dies wäre mit einer angepassten Planung möglich. Unvermeidbare Rodungen sind in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar durchzuführen. Vor der Durchführung von Rodungen ist der Baumbestand auf Höhlungen zu untersuchen. Sofern entsprechende Quartiere vorhanden sind, ist das weitere Vorgehen mit der unteren Naturschutzbehörde
abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Garage in Holzlege und Errichtung einer Doppelgarage beim Anwesen Bahnhofstraße 80

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 28.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Für das Bauvorhaben wurde im Oktober 2020 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht.
Mit Bescheid vom 20.12.2022 durch das Landratsamt Rosenheim wurde das Vorhaben für planungsrechtlich zulässig erachtet.

Der Bauherr hat jetzt einen entsprechenden Bauantrag eingereicht. 

Die bestehende Einzelgarage soll in eine Holzlege umgewandelt und eine Doppelgarage neu errichtet werden.

Planungsrechtlich sind keine Bedenken erkennbar.

Die jetzt eingereichten Unterlagen entsprechenden dem Antrag auf Vorbescheid.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag ohne Festsetzung von Auflagen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Neubau einer Lagerhütte für Hackschnitzel in St. Salvator auf Flur-Nr.: 2080, Gemarkung Rimsting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 28.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Im September 2020 wurde bereits ein Bauantrag für die Errichtung einer Lagerhalle für Hackschnitzel eingereicht. 
Die Größe des Gebäudes betrug 96 m² Grundfläche und wurde an der Westgrenze des Grundstücks mit der Flur-Nr.: 2080 angesiedelt.
Der Gemeinderat hat dem damaligen Bauantrag mit der Auflage einer entsprechenden landwirtschaftlichen Privilegierung zugestimmt.

Das Landratsamt Rosenheim sah beim damaligen Antrag keine Möglichkeit für eine Genehmigung. Die Privilegierung war laut Landratsamt Rosenheim nicht mehr gegeben und der Standort im dortigen Landschaftsschutzgebiet wurde als sehr kritisch angesehen.

Der Bauherr hat wegen dieser Tatsachen den damaligen Bauantrag zurückgezogen.

Jetzt wird ein neuer Bauantrag mit reduzierter Größe 50 m² Grundfläche eingereicht.
Der Standort und die Genehmigungsfähigkeit wurden laut Aussage des Bauherren im Vorfeld mit dem Landratsamt Rosenheim besprochen.

Laut Aussage des Landratsamtes gegenüber dem Bauherrn kann der neue Antrag so wie jetzt eingereicht genehmigt werden.

Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.

Beschluss

Das Gremium stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 28.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Keine öffentlichen Unterrichtungen.

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 28.03.2023 ö 6

Sachverhalt

Anfrage Anton Schleipfner

Er bittet die Höhenbegrenzungsschranke am Parkplatz Seglerhafen wieder zu schließen.
Der Parkplatz wird wieder zum Übernachten genutzt und viel Müll liegen gelassen.

Es wird zugesagt die Schranke wieder zu schließen. Eventuell muss erst das Einbringen der Boote abgewartet werden, die ersten Boote kommen erfahrungsgemäß bereits um Ostern.


Anfrage Christine Ilchmann

Frau Ilchmann bittet nochmals den Wanderweg von Otterkring um den Höhenberg Richtung Pinswang Kapelle zu begutachten. Hier hängen viele abgestorbene Eschen über den Weg und stellen eine Gefährdung dar.

Hierzu wird erläutert, dass dies wiederholt der Eigentümerin mitgeteilt wurde und auch die WBV schon vor Ort war, aber nicht alle Arbeiten ausgeführt wurden.
Es wird vorgeschlagen die Thematik bei der Forstdienststelle (Förster Guggenberger) vorzutragen und um entsprechende Veranlassung zu bitten.

Diese Vorgehensweise wird begrüßt.

Datenstand vom 22.06.2023 09:48 Uhr