Datum: 25.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Bauantrag zur Erhöhung eines bestehenden Anbaus mit Errichtung eines Quergiebels beim Anwesen Greimharting 37
3 Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Wohnung zu Ferienwohnung im Anwesen Amselweg 5
4 Bauantrag für die Überdachung einer bestehenden Flachdachgarage beim Anwesen Tannenstraße 10
5 Bauantrag zum Abbruch einer best. Fertiggarage und Errichtung einer neuen Doppelgarage beim Anwesen Endorfer Str. 21
6 Erstellung einer Schallschutzwand beim Anwesen Priener Straße 28
7 Unterrichtungen des Bürgermeisters
8 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 25.03.2025 ö 1
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2. Bauantrag zur Erhöhung eines bestehenden Anbaus mit Errichtung eines Quergiebels beim Anwesen Greimharting 37

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 25.03.2025 ö 2

Sachverhalt

Beim bestehenden Anwesen Greimharting 37 soll der bestehende südseitige erdgeschossige Anbau in das Obergeschoss erweitert werden und mit einem Quergiebel und Balkon versehen werden.

Da der erdgeschossige Anbau bereits aus dem Baufenster hinausragt und mit einer Baugenehmigung das Baurecht erteilt wurde, muss auch der jetzige Antrag mit einer Baugenehmigung durch das Landratsamt Rosenheim erteilt werden.

Die Gemeinde muss eine Befreiung von der überbaubaren Fläche bzgl. der Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilen.

Da bereits eine Bebauung im Erdgeschoss vorhanden ist, ist eine Befreiung unproblematisch.

Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.

Beschluss

Das Gremium stimmt dem Bauantrag zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.  10 „Greimharting“ bzgl. der überbaubaren Fläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Wohnung zu Ferienwohnung im Anwesen Amselweg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 25.03.2025 ö 3

Sachverhalt

Ein Eigentümer einer Wohnung im Amselweg 5 beantragt über das Landratsamt Rosenheim eine Nutzungsänderung von Wohnung in Ferienwohnung.

Die grundsätzliche Thematik ist dem Gremium bekannt.

Der Amselweg befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7 „Rimsting Ost“ und ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Im allgemeinen Wohngebiet können Ferienwohnungen ausnahmsweise zugelassen werden.

Dies geht aber nur mit einer Baugenehmigung über das Landratsamt Rosenheim.

Die Gemeinde gibt hier lediglich eine Stellungnahme ab.

Eine Ausnahme muss nicht erteilt werden.
Rimsting gehört zu einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt!

Wie das Landratsamt Rosenheim dann mit einer möglichen negativen Stellungnahme der Gemeinde umgeht, kann nicht bewertet werden.
Eine Ersetzung des Einvernehmens ist grundsätzlich möglich.

Beschluss

Das Gremium lehnt aus genannten Gründen den Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

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4. Bauantrag für die Überdachung einer bestehenden Flachdachgarage beim Anwesen Tannenstraße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 25.03.2025 ö 4

Sachverhalt

Die bestehenden Flachdachgaragen beim Anwesen Tannenstraße 10 sollen mit einem Satteldach überbaut werden.

Das Grundstück Tannenstraße 10 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rimsting Nord“.

Die Überdachung der bestehenden Flachdachgaragen mit einem Satteldach kann im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind.

Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar!

Beschluss

Das Gremium beschließt, dass für das Bauvorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Abbruch einer best. Fertiggarage und Errichtung einer neuen Doppelgarage beim Anwesen Endorfer Str. 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 25.03.2025 ö 5

Sachverhalt

Beim Anwesen Endorfer Straße 21 ist im Bestand eine 3-fach Garage vorhanden.
Eine dieser Garagen soll nun abgebrochen werden und eine Doppelgarage dafür errichtet werden.

Da eine Grenzbebauung nur bis 9 m zulässig muss für die 4. Garage eine Abstandsflächenübernahme des angrenzenden Grundstückes erfolgen.
Diese Übernahme liegt vor.

Das Gremium muss eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ludwigshöhe“ bzgl. der überbaubaren Fläche erteilen.

Ein Teilbereich der jetzigen Garage befindet sich schon außerhalb des Baufensters.

Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.

Die Baugenehmigung muss über das Landratsamt Rosenheim erteilt werden.

Beschluss

Das Gremium stimmt dem Bauantrag zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ludwigshöhe“ bzgl. der überbaubaren Fläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Erstellung einer Schallschutzwand beim Anwesen Priener Straße 28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 25.03.2025 ö 6

Sachverhalt

Im Jahr 2024 wurde bereits eine Schallschutzwand an der Ostseite des Grundstückes zur Priener Straße errichtet.

Um den Schall von Süden und Norden noch zu reduzieren wird nun beantragt den Schallschutzwand an der Südgrenze um 12,00 m und an der Nordgrenze um 9,00 m und straßenseitig nochmals um 6,34 m zu verlängern.

Die Höhe beträgt 2,50 m wie bereits im Bestand vorhanden.

Da an Straßenzügen die Höhe von Einfriedungen auf 1,20 m laut Bebauungsplan beschränkt ist, müsste die Gemeinde hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilen.

Bei Einfriedungen über einer Höhe von 2,00 m ist grundsätzlich Abstandsflächenrecht und maximale Länge der Grenzbebauung zu prüfen, dass über das Landratsamt Rosenheim zu erfolgen hat.

Am 20.03.2025 wurden über das Landratsamt Rosenheim geänderte Pläne eingereicht, bei denen die Höhe der südlichen Schallschutzwand von 2,50 m auf 2,00 m reduziert wurde.
Abstandsflächenrecht ist für diesen Teilbereich dann nicht mehr zu prüfen.

Beschluss

Das Gremium stimmt dem Bauantrag zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „Rimsting Süd“ bzgl. der Höhe von Einfriedungen an Straßenzügen.
Die im Süden geplante Lärmschutzwand darf eine maximale Höhe von 2,00 m erreichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 25.03.2025 ö 7

Sachverhalt

Keine öffentlichen Unterrichtungen!

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Rimsting) Bau- und Umweltausschusssitzung 25.03.2025 ö 8

Sachverhalt

Keine öffentlichen Anfragen!

Datenstand vom 10.04.2025 08:27 Uhr