Datum: 26.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften
2.1 Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 05.03.2024
2.2 Sitzungsniederschrift des Hauptausschusses vom 05.03.2024
3 Bekanntgaben
4 Vorstellung Machbarkeitsstudie 2. Heizwerk durch die Firma Aqotec
5 Gründung eines Regionalwerk im Landkreis Rosenheim
6 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garagen in der Max-Bartl-Straße
7 Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Lärmschutzwand in der Bahnhofstraße
8 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rimsting für den Bereich des erweiterten Suchkreises für den Mobilfunkstandort an der Bahnlinie München-Salzburg in Rimsting, Westernach - Einstellung des Verfahrens
9 Gegenseitige Deckung Haushalt 2022
10 Feststellung der Jahresrechnung 2022
11 Entlastung des Haushaltsjahres 2022
12 Vorlage der Jahresrechnung 2023 und Auftrag zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung
13 Erlass Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 mit Finanzplan 2023 – 2027
14 Freiwillige Feuerwehren; Erneuerung der Alarmierungsanlagen - Maßnahmenbeschluss und Zuschussantragsstellung
15 Unterrichtungen des Bürgermeisters
16 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 2
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2.1. Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 05.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 05.03.2024 war den Gemeinderäten zugesandt worden.                

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2. Sitzungsniederschrift des Hauptausschusses vom 05.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Hauptausschusssitzung vom 05.03.2024 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö informativ 3

Sachverhalt

1. Veranstaltungen
Die Laienbühne Rimsting hat an den vergangenen Wochenenden mit dem Stück „Arsen und Spitzenhäubchen“ einen großen Erfolg gefeiert. Der Bürgermeister bedankt sich für das Engagement des Vereins, der eine Bereicherung des kulturellen Lebens in Rimsting darstellt.


2. Feldgeschworene Bereich Rimsting

Am 27.02.2024 fand im Rathaus eine Besprechung der Feldgeschworenen für den Bereich Rimsting statt.
Dabei wurde Engelbert Vodermair auf eigenen Wunsch aus seinem Amt verabschiedet und einstimmig Hans Fritz aus Stetten nachgewählt.
Außerdem fand turnusmäßig nach 6 Jahren die Wahl des Obmannes und seines Stellvertreters statt. Dabei wurde Thomas Friedrich in seinem Amt als Obmann bestätigt. Als stellvertretender Obmann wurde neu Josef Mehlhart gewählt, nachdem der bisherige Stellvertreter Alois Frank das Amt zur Verfügung gestellt hatte.
Der Bürgermeister dankt den Feldgeschworenen für ihren ehrenamtlichen Dienst.


3. aus nichtöffentlicher Sitzung

3.1 Auftragsvergaben Sanierung Wasserhochbehälter Osterhofen

Erd- und Straßenbau:   an Firma Heindl, Rimsting                                   99.031,49 € netto
Wärmedämmung und Behälterabdichtung an Firma Hartmann, Prutting        130.311,95 € netto
Instandsetzung Wasserkammern an Firma Wiedemann, Dresden                229.555,52 € netto
Mechanische Ausrüstung an Firma Zach, Tacherting                        242.692,49 € netto

Insgesamt ist nach den Auftragsvergaben gegenüber der Kostenschätzung eine Kostenmehrung von 2,3 % zu verzeichnen.


3.2 Auftragsvergabe Städtebauliches Entwicklungskonzept 
Zur Fortführung der Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in den besiedelten Ortsteilen im Außenbereich wurde der Auftrag an das Planungsbüro hohmann steinert, Übersee erteilt; Honorarkosten: 8.121,75 € brutto.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Vorstellung Machbarkeitsstudie 2. Heizwerk durch die Firma Aqotec

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö informativ 4

Sachverhalt

Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines 2. Heizwerkes wird in der Sitzung durch die beauftragte Firma Aqotec, Herr Zieher, vorgestellt.

Beschluss

Keine Beschlussfassung; nur Information

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Gründung eines Regionalwerk im Landkreis Rosenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der letzten Sitzung vom 05.03.2024 wurde durch Herrn Heßner vom Landratsamt Rosenheim das Thema „Regionalwerk Rosenheim“ nochmals vorgestellt und anschließend ausführlich beraten. Niederschrift und Power-Point-Präsentation liegen bei.

Im Ergebnis der Beratung soll nun über die weitere Beteiligung an dem Projekt beschlossen werden. 
Wie von Herrn Heßner ausgeführt ist dieser jetzt zu fassende Beschluss noch keine endgültige Zusage und hat noch keine bindende Wirkung (siehe Seite 10 der Präsentation).

Nachdem insgesamt noch Unsicherheit darüber besteht, wie hier weiter vorgegangen werden soll, schlagen Bürgermeister und Verwaltung vor, zunächst „dabei zu bleiben“. Damit kann man die Erarbeitung der Gründungssatzung samt der Inhalt wie Stammeinlage und weitere Finanzierung begleiten und auch noch weitere Informationen oder Beispiele anderer ähnlicher Projekt einholen.

Ggf. wäre nach der Vorgabe des Landratsamtes folgender Beschluss zu fassen:

„Die Gemeinde Rimsting bekundet ihr Interesse an der gemeinsamen Gründung eines Regionalwerks Rosenheim als Anstalt des öffentlichen Rechts.
Der Bürgermeister wird beauftragt, zeitnahe Verhandlungen mit den anderen interessierten Kommunen zur Ausarbeitung der erforderlichen Gründungsdokumente aufzunehmen und die notwendigen Schritte zur Gründung in die Wege zu leiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, bereits während der anstehenden Gründungsphase mögliche Projekte und Geschäftsfelder im Gemeindegebiet zu sondieren, und bei Bedarf erste Vorverhandlungen im Sinne des künftigen Regionalwerks zu führen.
Die interkommunal ausgearbeitete Gründungsdokumente sind dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Beschluss

Die Gemeinde Rimsting bekundet ihr Interesse an der gemeinsamen Gründung eines Regionalwerks Rosenheim als Anstalt des öffentlichen Rechts.
Der Bürgermeister wird beauftragt, zeitnahe Verhandlungen mit den anderen interessierten Kommunen zur Ausarbeitung der erforderlichen Gründungsdokumente aufzunehmen und die notwendigen Schritte zur Gründung in die Wege zu leiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, bereits während der anstehenden Gründungsphase mögliche Projekte und Geschäftsfelder im Gemeindegebiet zu sondieren, und bei Bedarf erste Vorverhandlungen im Sinne des künftigen Regionalwerks zu führen.
Die interkommunal ausgearbeitete Gründungsdokumente sind dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garagen in der Max-Bartl-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 6

Sachverhalt

In der Max-Bartl-Straße soll ein noch unbebautes Grundstück mit einem Zweifamilienhaus und Garagen bebaut werden.
Die Abmessungen des Gebäudes betragen 13,86 m x 10,35 m.

Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Innenbereich. Dies bedeutet, dass sich eine neue Bebauung in die Umgebungsbebauung einfügen muss.

Dies ist bei dem eingereichten Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses der Fall.

Die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

Da das Baugrundstück in einem Hangbereich liegt, wurde die Höhenstellung des geplanten Gebäudes im Vorfeld begutachtet.

Die Höhenstellung und Einbindung des Gebäudes ins Gelände sind in Ordnung.

Insgesamt sind 5 Garagenstellplätze vorhanden.
Die Erschließung ist gesichert.

Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
Vor Baubeginn sind die Höhenfestsetzung und Schnurgerüstabnahme durch die Gemeinde durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Lärmschutzwand in der Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 7

Sachverhalt

Vom früheren Eigentümer des Grundstückes wurde ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit den Abmessungen 12,00 m x 8,00 m über das Landratsamt Rosenheim eingereicht.

Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 05.07.2023 durch das Landratsamt Rosenheim zugestimmt.
Das Grundstück wurde dann an die jetzigen Bauherren verkauft.

Die neuen Eigentümer wollen das Grundstück jetzt mit einem Doppelhaus mit den Abmessungen 11,64 m x 8,24 m bebauen.
Die Grundfläche des Gebäudes würde dem Vorbescheid entsprechen.

Anstelle einer sollen nun 2 Wohneinheiten errichtet werden.
Insgesamt sind 4 Stellplätze (2 Garagen und 2 offene Stellplätze) vorhanden.

Die Gebäudehöhe und Höhenstellung entsprechen dem genehmigten Vorbescheid.

Bahnseitig soll eine Lärmschutzwand Höhe Westseite 2,00 m (ähnlich Anwesen Bahnhofstraße 69) errichtet werden.
Im Anschluss an diese Lärmschutzwand ist der Anbau von Nebenräumen mit einer sehr hohen Betonmauer geplant.
Vielleicht könnte hier der obere Bereich (als Absturzsicherung notwendig) in Form eines Geländers ausgeführt werden.
Optisch wäre dies auf jeden Fall eine Verbesserung.

Die Garage wird mit begrüntem Flachdach als Gartenerweiterung ausgeführt.

Ansonsten sind ortsplanerisch keine Bedenken erkennbar.

Beschluss

Aufgrund der offenen Fragen zur Benutzbarkeit der Stellplätze lehnt der Gemeinderat den Bauantrag ab.

Es kann eine nochmalige Behandlung erfolgen, wenn ein bemaßter Plan der Außenanlagen, insbesondere der Stellplätze vorgelegt wird, der die tatsächliche Benutzbarkeit beweist. In diesem Zusammenhang sich auch die Stützmauern samt Gestaltung konkret darzustellen. Bezüglich der Absturzsicherung im Anschluss an die Lärmschutzwand ist eine verbesserte Gestaltung notwendig (Zaun statt Betonmauer).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rimsting für den Bereich des erweiterten Suchkreises für den Mobilfunkstandort an der Bahnlinie München-Salzburg in Rimsting, Westernach - Einstellung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München vom 30.01.2024 (AZ: M1K21.3729) wurde die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung zur Errichtung des Funkmastes auf Flur-Nr. 246, Gemarkung Rimsting im Bereich der Bahnüberführung Westernacher Straße bestätigt.

Das Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit hinfällig.

Beschluss

Das Verfahrung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines erweiterten Suchkreises für den Mobilfunkstandort an der Bahnlinie München-Salzburg in Rimsting, Westernach wird eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Gegenseitige Deckung Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht, der u. a. die über- und außerplanmäßigen Ausgaben enthält, wird vorgelegt und erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis und stimmt den über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 zu. Die Deckung dieser Ausgaben war durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen in anderen Bereichen gewährleistet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Feststellung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung vom 11.10.2023 wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 06.02.2024 vorgelegt. 

Die entsprechenden Feststellungen zur Rechnungsprüfung wurden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung behandelt und gelten somit als erledigt. 

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird daher die Jahresrechnung 2022 gemäß der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Aufstellung festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Entlastung des Haushaltsjahres 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt; den Vorsitz führt der 2. Bürgermeister

Die Jahresrechnung 2022 wurde in der heutigen Sitzung vom Gemeinderat festgestellt. Somit kann nun die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erfolgen.

Beschluss

Für die Jahresrechnung 2022 für die Gemeinde Rimsting wird gemäß Art. 102 GO die Entlastung ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Vorlage der Jahresrechnung 2023 und Auftrag zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO wird die Jahresrechnung 2023 dem Gemeinderat vorgelegt. Sie schließt mit folgenden Zahlen ab:


Gemeinde Rimsting
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben                  12.414.090,12 €
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben                    2.696.205,09 €

Beschluss

Mit der Prüfung wird gemäß Art. 103 Abs. 1 GO der Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Erlass Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 mit Finanzplan 2023 – 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat den Haushalt 2024 in zwei nichtöffentlichen Sitzungen am 06.02.2024 und am 05.03.2024 vorberaten. 

Der gesamte entsprechend den Vorberatungen erstellte Haushaltsentwurf ist mit der Einladung versandt worden. Der Leiter der Finanzverwaltung, Martin Obermüller, erläutert den Inhalt des Haushaltes anhand des beiliegenden Berichtes, der mittels Beamer gezeigt wird.

2024 kann der Verwaltungshaushalt wieder ausgeglichen bzw. die Mindestzuführung erreicht werden. 
Im Vermögenshaushalt kann die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen nur durch Kreditermächtigungen für die Zwischenfinanzierung der Grunderwerbs- bzw. Tauschkosten für die Prienaufweitung mit 120.000 € und für Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung (Sanierung des Hochbehälters Osterhofen) mit 760.500 € erreicht werden. 

Beschluss 1

Nachdem die Haushaltssatzung verlesen wurde, beschließt der Gemeinderat, vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Haushaltssatzung 2024 zu erlassen und den Haushaltsplan, mit den darin enthaltenen Angaben und Abschlussziffern aufzustellen. Der beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Kommunale Finanzplanung zur Haushaltssatzung 2024 für die Jahre 2023 – 2027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Freiwillige Feuerwehren; Erneuerung der Alarmierungsanlagen - Maßnahmenbeschluss und Zuschussantragsstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Im Gemeindebereich Rimsting sind 4 analoge Warnanlagen (Sirenen in Rimsting/Rathaus und Nordstraße sowie Greimharting/Kita HfK und Zacking) im Einsatz.
Im Landkreis Rosenheim soll heuer die Alarmierung auf Digitaltechnik umgestellt werden – demnach benötigen unsere Sirenen eine neue Technik bzw. sind komplett zu erneuern. 
Dieser Sirenen-Umbau (pro Standort ca. 3000 €) ist mit Festbetrag pro Standort 2.181 € zuschussfähig; die Gesamt-Umbausumme liegt im Bereich 12.000 € (Netto) mit dem Gesamtfördermittel-Betrag 8.724 €.
Mit dieser Anschaffung wäre auch die künftige Nutzung der KAT-Warnsignal Übermittlung möglich. Bei der Alarmübung am 14.3.2024 konnten die analogen Sirenen im Gemeindebereich Rimsting nicht genutzt werden, da die alte vorhandene Technik das neue Signal nicht verarbeiten / aus tönen kann.
Zusätzlich benötigen die beiden Freiwilligen Feuerwehren Rimsting und Greimharting dafür neue digitale Alarmierungs-Empfangsgeräte (Pager); die Bedarfsmeldung der Feuerwehren lautet für Rimsting 33 und für Greimharting 23 Stück – Kosten pro Stück 810 € (netto) Förderung pro Pager 680 € ergibt bei Gesamt 56 Pager-Geräten 38080 € Zuschuss und die Netto-Anschaffungssumme in Höhe von 45.360 €.
Die vorgenannten Beschaffungen sind im Haushalt 2024 eingeplant.

Unabhängig von den obigen Geräten/Umbaumaßnahmen werden von den Freiwilligen Feuerwehren mobile Durchsage-Anlagen benötigt, um bei Katastrophen wie Stromausfällen oder punktuellen Gefahrenlagen die Bevölkerung vom Fahrzeug aus per Durchsage wichtige Hinweise besser überbringen zu können. 
Diese Geräte kosten pro Stück ca. 6.000 € (Netto) und sind im Vorjahr mit 2.450 € pro Stück gefördert worden - demnach wären Eigenkosten für Rimsting ca. 3550 €x3 = insgesamt 10.650 €. 
Inwieweit diese Förderung heuer zugestanden wird, ist derzeit offen und stellt sich mit der Antragstellung raus. Von der Förderstelle wird empfohlen, den Förderantrag möglichst bald zu stellen, da pro Jahr landesweit nur eine gewisse Geräteanzahl bewilligt wird.   
Diese Anschaffung ist aktuell im Haushalt nur mit 2 Geräten (nicht wie gewünscht 3 Geräten) enthalten, und auch nur mit dem Nettobetrag. Allerdings kann der Zuschussantrag für 3 Geräte gestellt werden, ob man diese dann heuer noch und ggf. in welcher Anzahl beschafft kann im Fall der Zuschussgewährung später entschieden werden.

Bevor der Zuschussantrag gestellt werden, muss die Maßnahme als solche beschlossen werden.    
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt dann die Ausschreibung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmen (digitale Sirenentechnik) und Beschaffung der Pager durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Zuschussanträge zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nachdem die Beschaffung der von den Feuerwehren gewünschten mobilen Durchsage-Anlagen nicht im Haushalt eingeplant sind, bleibt die tatsächliche Beschaffung, vor allem deren Anzahl (ggf. sind maximal 2 Geräte anzuschaffen), derzeit offen.
Die Verwaltung wird unabhängig davon beauftragt, einen Zuschussantrag für 2 Geräte zu stellen. Nach Zuschusszusage und abhängig von deren Höhe wird der Gemeinderat eine entsprechende Entscheidung treffen. Aus den Reihen des Gemeinderates wird im Übrigen angemerkt, dass dies eine Aufgabe des Landratsamtes sei, und die überörtlichen Katastrophenschutz-Fahrzeuge damit ausgestattet werden sollten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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15. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö informativ 15

Sachverhalt

1. Verkauf altes Feuerwehrfahrzeug FFW Greimharting
Das alte Feuerwehrfahrzeug der FFW Greimharting konnte über die Zollauktion für 19.500,-- € nach Litauen verkauft werden.


2. Verabschiedung Thomas Friedrich in den Ruhestand
Zum 01.03.2024 hat Thomas Friedrich seine Tätigkeit in der Gemeinde zur Betreuung verschiedener Grünflächen wegen Eintritts in den Ruhestand beendet.
Der Bürgermeister dankt Thomas Friedrich für seine Tätigkeit und sein Engagement und überreicht ein kleines Geschenk.


3. Die Broschüre „Naturerlebnis Chiemsee“ wurde neu aufgelegt; jedes Gremiumsmitglied erhält ein Exemplar.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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16. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 26.03.2024 ö 16

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 24.04.2024 10:44 Uhr