Datum: 16.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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1 | |
Beschluss
Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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16.07.2024
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ö
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2 | |
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2.1. Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 18.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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2.1 | |
Sachverhalt
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 18.06.2024 war den Gemeinderäten zugesandt worden.
Beschluss
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2.2. Sitzungsniederschrift des Bauausschusses vom 18.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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2.2 | |
Sachverhalt
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.06.2024 war den Gemeinderäten zugesandt worden.
Beschluss
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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16.07.2024
|
ö
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3 | |
Sachverhalt
1. Unwetter in Rimsting
Beim Hagel-Unwetter in Rimsting am vergangenen Mittwoch, 10.07.2024 waren Gott sei Dank keine Personenschäden zu verzeichnen. Der Sachschaden ist allerdings enorm, an Gebäuden, Fahrzeugen und in der Landwirtschaft. Die Straßengullys waren durch die Hagelkörner und das Laub sehr schnell verstopft, so dass auch der Wasserabfluss wieder ein Problem war, was leider bei solchen Ereignissen nicht zu vermeiden ist.
Der Bürgermeister dankt den Einsatzkräften der Feuerwehren für ihre Hilfeleistung.
2.
Aus nichtöffentlicher Sitzung
a)
Sanierung Wasserhochbehälter Osterhofen - Auftragsvergabe EMSR-Technik
Der Auftrag für die Erneuerung der EMSR-Technik wurde an den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Zach, Tacherting mit einem Nettoangebotspreis von 76.257,15 € vergeben.
b)
Erneuerung Lüftungsanlage Gemeindehaus Greimharting - Auftragsvergabe
Der Auftrag für die Erneuerung der Heizungsanlage wurde an den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Staudacher, Lauterbach mit einem Bruttoangebotspreis von 111.795,20 € vergeben.
c)
Verlängerung Schmutzwasserkanal Nordstraße - Auftragsvergabe
Das Neubauvorhaben „Errichtung eines Büro- und Ärztehauses“ in der Nordstraße muss an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal angeschlossen werden.
Hierfür muss der gemeindliche Hauptkanal in der Nordstraße verlängert werden.
Der Auftrag für die Verlängerung des Schmutzwasserkanals in der Nordstraße wurde an den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Heindl, Rimsting mit einem Bruttoangebotspreis von 45.629,47 € vergeben.
d)
Straßensanierungen 2024 – Maßnahmenbeschluss
Für folgende Straßenbaumaßnahmen wurde der Maßnahmenbeschluss gefasst:
Hörzinger Straße komplett neu asphaltieren
Gehweg Greimhartinger Straße-Ost erneuern
Die Verwaltung wurde beauftragt die Ausschreibung durchzuführen.
3.
Die Ausstellung im Rathaus „Edith Born – 15 Szenen aus Faust I und II“ wurde mit der gestrigen Vernissage eröffnet. Sie kann bis 18.10.2024 besichtigt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. Breitbandversorgung im Gemeindebereich Rimsting - Sachstand - weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Am 30.04.2024 wurde die neue Breitbandausbau Bundesförderrichtlinie 2.0 / 2024 veröffentlicht.
Die grundlegenden Antragsdaten für die Gemeinde Rimsting konnten aus dem Vorjahr übernommen werden. Im Vorjahr wurde dem Antrag der Gemeinde Rimsting nicht stattgegeben, da für Rimsting nicht die erforderliche Punktezahl (120) erreicht wurde.
Nach der momentanen Einstufung und einer Vorab-Berechnung mit dem zur Verfügung gestellten aktuellem Punktekompass der in diesem Jahr gültigen Bundesförderrichtlinie ergibt sich zum Vorjahr keine Verbesserung bzw. Aussicht auf erfolgreiche Förderzusage in diesem Jahr.
Um mehr Punkte für die Förderungszusage zu erhalten, bestünde auch die Möglichkeit zur Interkommunalen Zusammenarbeit – eine Testberechnung mit angenommen weiteren Kommunen ergab auch hier zu wenig Punkte. Im Vorjahr wurden Förderzusagen erst ab ca. 245 Punkte herausgegeben.
Zudem müssten die Arbeitsschritte zur Einreichung des diesjährigen Förderantrages bis Ende September 2024 erledigt sein – hier bleibt uns nur wenig Zeit für zwischenzeitliche weitere Beratungen und Beschlüsse.
Die Bayerische Förderung ist nur noch über Ko-Finanzierung Bund / 50% Bun, 40% Bay. Kofinanzierung, mit Härtefallregelung auch über 40% zu erhalten.
Die Gemeinde Rimsting hat für heuer im eigenen Wirkungskreis wichtige finanzstarke Aufgaben zu erledigen, die eine Ansparung für einen weiteren Breitbandausbau-Projektstart mit entsprechendem Förderschrittdurchlauf in diesem Jahr nur sehr schwer zulassen.
Daher wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, in diesem Jahr keine weiteren Schritte zu unternehmen und die im nächsten Jahr auf Grundlage der dann gültigen Förderrichtlinie wieder zu behandeln.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Schreiben an die pwc an alle denkbaren Stellen (insbesondere Gemeindetag, Ministerien) zu versenden.
Jedes Gemeinderatsmitglied wird gebeten, dieses Schreiben auf politischer Ebene weiterzugeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu eruieren, welche Kommunen 2023 eine Förderung erhalten haben.
Aufgrund der dargestellten Sachlage, beschließt der Gemeinderat 2024 keinen Förderantrag zu stellen, da dies nur Kosten, ohne Aussicht auf Erfolg, verursachen würde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zur Nutzungsänderung best. KiGa-Gruppenraum mit Garderobe zu einem Wohnraum mit Garderobe beim Anwesen Bach 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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16.07.2024
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ö
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5 | |
Sachverhalt
Beim Anwesen Bach 4 war im Erdgeschoss eine private Kinderbetreuung mit einem Gruppenraum und Garderobe untergebracht.
Diese private Kinderbetreuung hat sich aufgelöst und wird nicht mehr benötigt.
Der Eigentümer möchte nun diese Räume der Kinderbetreuung in Wohnraum umwandeln.
Hierzu ist eine entsprechende Nutzungsänderung erforderlich.
Das Grundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Die Genehmigung wird daher vom Landratsamt Rosenheim erteilt.
Grundsätzlich ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraumes zu begrüßen.
Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.
Der neuen Wohneinheit sind gemäß Stellplatzsatzung 2 Stellplätze zuzuordnen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. Der neuen Wohneinheit sind gemäß Stellplatzsatzung 2 Stellplätze zuzuordnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord - Abwägung zur Öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Zur o. g. Bebauungsplanänderung wurde die Beteiligung der Bürger und der Behörden durchgeführt.
Seitens der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Die Einwendungen der Behörden sind in beiliegender Zusammenstellung wiedergeben, samt Abwägungsvorschlag.
Ebenso ist die aktuelle Planfassung samt Begründung beigefügt.
Beschluss 1
I. Landratsamt Rosenheim
1. Untere Bauaufsichtsbehörde – Bauleitplanung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Zu C2.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt handelt es sich bei dieser Textzeile um ein Versehen.
Der Bebauungsplan stellt lediglich eine Änderung des Stamm-Bebauungsplans dar. In dem Stamm-Bebauungsplans ist eine GRZ von 0,2 festgesetzt.
Die Begründung wird wie folgt ergänzt, bzw. geändert:
Unter Nr. 2 „Anlass und Zweck der Planung“:
Der Satz „Durch das Bauvorhaben entstehen im Vergleich zur bestehenden Bebauung daher zwei zusätzliche Wohneinheiten, wodurch ein erhöhtes Wohnangebot geschaffen wird.“ wird ersatzlos gestrichen.
Unter Nr. 2 „Anlass und Zweck der Planung“:
Der vorletzte Satz wird durch „…und Gewerbeflächen“ ergänzt
Unter Nr. 5.2 „Maß der baulichen Nutzung“:
„…Die Unterschreitung des Orientierungswertes der BauNVO (GRZ 0,6) ist aus mehreren Gründen gerechtfertigt: Betrachtet man die nähere Umgebung des Geltungsbereichs lässt sich ein ausgewogenes Verhältnis aus Gewerbenutzung und Wohnen erkennen. Die geringe GRZ unterstützt die Erhaltung des ländlichen und dörflichen Charakters des Gemeindegebietes. Sie verhindert eine übermäßige Verdichtung und trägt zur Bewahrung des bestehenden Ortsbildes bei. Außerdem wird dadurch der Erhalt von Grünflächen, Gärten und Freiräumen gefördert, was zur Lebensqualität in dem Mischgebiet beträgt.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Festsetzung einer niedrigen GRZ von 0,2 in dem Mischgebiet verschiedene städtebauliche, wirtschaftliche und infrastrukturelle Aspekte berücksichtigt. Sie zielt darauf ab, die Lebensqualität zu erhalten, die Umwelt zu schützen und eine ausgewogene Entwicklung zu fördern, die den spezifischen Gegebenheiten des Gebiets Rechnung trägt…“
Unter Nr. 6.4 „Stellplätze“:
„… Für Gewerbebetriebe bemisst sich der Stellplatzbedarf nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.“
Unter Nr. 7 „Allgemeine Zusammenfassung“:
„… Sie ist gerechtfertigt, nachdem hier in einem bestehenden Mischgebiet nachverdichtet wird und somit neuer Wohnraum, bzw. neue Gewerbeflächen geschaffen werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Zu C 2.5
In den textlichen Festsetzungen Nummer C) 2.5 wird der Begriff „Baugrenzenüberschreitung“ durch „Überbaubare Grundstücksfläche“ ersetzt und als eigenständige Nummer C) 3 abgeändert. Die Nummerierung der nachlaufenden Punkte wird angepasst.
Die Begriffe „Stellplätze, Zufahrten und Zuwegungen“ werden ersatzlos gestrichen.
Zu C 11:
Die Nummer C) 11 „Freiflächengestaltungsplan“ wird aus den textlichen Festsetzungen gestrichen und in die textlichen Hinweise als Nr. D) 6 mitaufgenommen. Die Nummerierung der nachlaufenden Punkte wird angepasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
2. Untere Naturschutzbehörde
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Laut der Stellungnahme des staatlichen Bauamtes Rosenheim (siehe Punkt II) ist eine direkte Erschließung von der Bahnhofstraße St 2093 ausgeschlossen. Die Zufahrt muss mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt werden, um einer vollständigen Versiegelung entgegenzuwirken. (siehe C) textliche Festsetzungen Nr. 6 „Stellplätze/ Nebenanlagen“)
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.
Es befinden sich im Geltungsbereich der BPlan-Änderung bestehende Bäume/ Gehölze. Durch die geplanten Baumaßnahmen ist es jedoch nicht möglich die gesamten vorhandenen Gehölze zu erhalten, weshalb von einer planlichen und textlichen Festsetzung abgesehen wird.
Unter C) textliche Festsetzungen Nr.10 „Grünordnung“ ist bereits festgesetzt, dass je 300 m² Grundstücksfläche ein standortheimischer Laubbaum oder zwei Obstbäume zu pflanzen und erhalten sind.
Folgender Text wird in den textlichen Hinweisen unter D) „Schutz von Vegetationsbestand“ mit aufgenommen:
„Die vorhandenen Gehölze sind nach Möglichkeit zu erhalten und zu pflegen.
Gemäß DIN 18920 ist zu erhaltender Baum- und sonstiger Vegetationsbestand vor Beginn von Bauarbeiten durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Dabei sind zum Schutz vorhandener Bäume die Baumaßnahmen so durchzuführen, dass die Gehölze weder ober- noch unterirdisch Schaden erleiden. Das Befahren mit Baufahrzeugen und das Ablagern von Baumaterial im Bereich der Kronentraufe vorhandener Bäume sind zu unterlassen.“
Folgender Text wird in den textlichen Hinweisen unter D) „Artenschutz“ mit aufgenommen:
„Es wird darauf hingewiesen, dass es nach Art. 39 Abs. 5 BNatSchG verboten ist, in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September Baumfällungen vorzunehmen oder Hecken, Büsche und Hochstaudenfluren zu beseitigen. Entsprechende Maßnahmen müssen stets außerhalb der Schutzzeiten erfolgen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig zulässig.“
Unter C) textliche Festsetzungen Nr.7 „Einfriedungen“ wird in ausreichendem Umfang auf die Thematik eingegangen. Der Durchlass von 15 cm wurde bereits festgesetzt.
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 4
II. Staatliches Bauamt Rosenheim, Fachbereich Straßenbau
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Änderungen der Planung sind zum ersten Absatz nicht erforderlich.
Das Sichtdreieck wurde aus dem Stamm-Bebauungsplan übernommen. Die geforderten Abmessungen werden erfüllt.
Unter C) textliche Festsetzungen Nr.8 „Sichtdreiecke und Zufahrten“ wird in ausreichendem Umfang auf die Thematik eingegangen.
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.
Die Zufahrten sind nur über die Kalkgrubstraße geplant. Dies ist im Planteil ausreichend dargestellt. Eine direkte Zufahrt zur St 2093 (Bahnhofstraße) ist somit ausgeschlossen. Die Gemeinde wird den Bauwerbern mitteilen, dass dies auch während der Bauzeit einzuhalten ist.
Da die nicht überbaubaren Flächen (Freianlagen) ohnehin begrünt werden müssen und die Grundstückszufahrten örtlich fixiert sind, kann von einer vorgeschriebenen Einfriedung entlang der St 2093 abgesehen werden.
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.
Unter C) textliche Festsetzungen Nr.8 „Sichtdreiecke und Zufahrten“ wird in ausreichendem Umfang auf die Thematik eingegangen.
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.
Der vorgeschlagene Text wird unter D) textliche Hinweise Nr. 10 „sonstige Hinweise“ mit aufgenommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der vorgeschlagene Text wird unter D) textliche Hinweise Nr. 10 „sonstige Hinweise“ mit aufgenommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Unter D) textliche Hinweise Nr.10 wird in ausreichendem Umfang auf die Thematik eingegangen. Aus Übersichtlichkeitsgründen wird die Nummerierung chronologisch angepasst und mit der Überschrift „sonstige Hinweise“ versehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 5
Seitens der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Beschluss 6
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.
Nach Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen gegen- und untereinander ist die Planung wie oben festgelegt zu ändern bzw. zu ergänzen.
Für die Planung ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der betroffenen Behörden nochmals durchzuführen. Die Beteiligungsfrist wird auf 14 Tage verkürzt (+ 14 Tage wegen der Ferienzeit). Bedenken oder Anregungen können nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung vorgebracht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Defizitübernahme Rosi-Mobil durch Gemeinden - Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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16.07.2024
|
ö
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|
7 | |
Sachverhalt
Der On-Demand-Verkehr „Rosi“ läuft seit 01.05.2022 in unserer Region mit insgesamt 11 Mitgliedsgemeinden.
Die Gemeinde Rimsting hat sich gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2018 entschieden, sich an dem Projekt „Rosi“ (ehemals IST-Mobil) zu beteiligen. Die Gesamtkosten für die Gemeinde Rimsting wurden damals auf einen Zeitraum von 6 Jahren auf insgesamt 119.889,-- € beziffert, dabei wurde eine staatliche Bezuschussung auch im 6 Betriebsjahr mit 35% angenommen.
Wie im Gemeinderat im September 2023 dargelegt, sind aufgrund der sehr großen Nachfrage die Kosten explodiert. Die von Seiten der RoVG geforderte Nachzahlung für den Zeitraum 01.05.2022 bis 30.04.2023 beläuft sich auf 8.276,96 €.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.09.2023 beschlossen vorerst die Nachzahlung nicht zu leisten (siehe beigefügten Beschluss).
Mit Schreiben vom 26.09.2023 wurde die RoVG über den Gemeinderatsbeschluss informiert, zudem wurden diverse Unterlagen angefordert (siehe Anlage). Zudem wurde von sämtlichen Mitgliedsgemeinden ein Schreiben (22.01.2024) an den Landrat gesandt (siehe Anlage).
Am 13.11.2023, 17.01.2024, 20.03.2024 und 14.05.2024 fanden zum Thema „ROSI“ Gespräche mit den Mitgliedsgemeinden sowie der RoVG statt. In den Terminen war auch Landrat Otto Lederer anwesend. Sämtliche Gespräche waren nicht zielführend; letztendlich steht die Aussage, dass die Mehrkosten allein durch die Kommunen zu tragen sind.
Mit Schreiben vom 06.06.2024 wurden die Gemeinde Rimsting von der RoVG angemahnt, dass der offene Rechnungsbetrag von 8.276,93 € aus dem Jahr 2023 noch nicht beglichen wurde.
Einige Gemeinden (z.B. Prien und Bernau) haben den nachgeforderten Betrag ohne Auflagen beglichen.
Bzgl. des Traunsteiner Modells „Traudl“ gibt es noch keine näheren Informationen.
Der Start soll erst im 3. Quartal 2025 erfolgen.
Jedoch werden in den Gemeinden von Anfang an viel höhere Kosten dargestellt.
Beim Rufbussystem „Rupi“ gibt es z.B. keine Stornogebühren (siehe Internetseite Landkreis Traunstein). Dieser On-Demand-Verkehr läuft seit 01.10.2023.
Laut Information der Gemeinderätin Nina Weinland wird beim Rufbussystem „GustMobil“ (Graz) eine Stornogebühr von 32,00 € bei kurzfristig stornierten Fahrten verlangt.
Mittlerweile haben die Gemeinde Frasdorf, Gstadt und Bernau der Defizitübernahme „Rosi“ vollumfänglich zugestimmt.
Die Gemeinde Breitbrunn hat die Defizitübernahme einstimmig abgelehnt!
Beschluss
Aufgrund der dargestellten Sachlage beschließt der Gemeinderat, dass an dem Beschluss vom 20.11.2018 festgehalten wird und nur die dabei genannten Beträge bezahlt werden.
Eine Übernahme des Defizits erfolgt nicht.
Ausdrücklich wird betont, dass man zum Erhalt des Modells für jedes Gespräch jederzeit zur Verfügung steht, wenn konstruktiv und unter Bewegung aller Vertragsteile, insbesondere des Landkreises Lösungen aufgezeigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Zuschussantrag Musikschule Prien
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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16.07.2024
|
ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Der Zuschussantrag der Musikschule Prien liegt vor; er wird von der Verwaltung noch vorbereitet.
Die Unterlagen werden über das RIS bzw. per Post nachgereicht oder spätestens in der Sitzung präsentiert.
Die Musikschule Prien e.V. beantragt mit dem Schreiben vom 11.06.2024, das in der Sitzung verlesen wird, einen Zuschuss in Höhe von 8.572,75 € für 38 Schüler.
Im Zuschussantrag sind die Musikschüler exakt aufgelistet. Somit entsteht laut der Liste des Musikvereins nach Berichtigung ein neuer Betrag von 8.098,18 € für 38 Schüler.
In den vergangenen Jahren 2019,2020,2021,2022 wurden 100 % des beantragen Zuschusses gewährt, mit der Bedingung, dass nachzuweisen ist, dass der Zuschuss in voller Höhe den Musikschülern zugutekommt und deren Beitrag entsprechend niedriger ist. In dem Jahr 2023 wurde nur ein Teil der beantragten Summe als Zuschuss gewährt (Mehrfachermäßigung wurde nicht gewährt).
Auch dieses Jahr wird erneut über einen Zuschuss für das laufenden Schuljahr 2023/2024 gebeten.
Jedoch weist die Kostenaufstellung eine Veränderung auf. Die Musikschule Prien e.V. hat für einheimische Schüler eine zusätzliche Mehrfächerermäßigung in Höhe von 25 % ab dem zweiten Kind oder Fach aufgeführt.
Um einen genaueren Überblick über die Kostenrechnung und Unterschiede zu bekommen, werden nun die zu diskutierenden Möglichkeiten anhand der beiliegenden tabellarischen Auflistung mittels Beamer gezeigt:
Im Haushalt stehen 7.500,-- € zur Verfügung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einen Zuschuss für alle Kinder aus Rimsting unter 18 Jahren + die Bezuschussung der Geschwisterkinder in Höhe von 7.942,93 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Unterrichtungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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16.07.2024
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ö
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informativ
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9 | |
Sachverhalt
Keine Unterrichtungen
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10. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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16.07.2024
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ö
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beratend
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10 | |
Sachverhalt
Keine Anfragen
Datenstand vom 08.08.2024 10:03 Uhr