Datum: 17.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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17.09.2024
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ö
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beschließend
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1 | |
Beschluss
Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Ehrung zum 40-jährigen Dienstjubiläum eines Verwaltungsmitarbeiters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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17.09.2024
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ö
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informativ
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2 | |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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17.09.2024
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ö
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3 | |
zum Seitenanfang
3.1. Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 06.08.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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17.09.2024
|
ö
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beschließend
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3.1 | |
Sachverhalt
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 06.08.2024 war den Gemeinderäten zugesandt worden.
Beschluss
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3.2. Sitzungsniederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 06.08.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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17.09.2024
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ö
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beschließend
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3.2 | |
Sachverhalt
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 06.08.2024 war den Gemeinderäten zugesandt worden.
Beschluss
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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17.09.2024
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ö
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informativ
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4 | |
Sachverhalt
Aus nichtöffentlicher Sitzung:
Straßensanierungen 2024 - Auftragsvergabe
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Straßensanierungen Hörzinger Straße und Gehwegsanierung Greimhartinger Straße
Auftrag erteilt an den wirtschaftlichsten Bieter die Firma Streicher, Altenmarkt mit einem Bruttoangebotspreis von 94.583,83 € zu vergeben. Die Arbeiten wurden bereits begonnen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. Bauantrag für die energetische Sanierung und Erweiterung einer Doppelhaushälfte Am Hang 8
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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17.09.2024
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ö
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5 | |
Sachverhalt
Der Eigentümer der Doppelhaushälfte Am Hang 8 möchte mit seiner Familie (Frau und 3 Kinder) wieder in sein Elternhaus ziehen und seinen Hauptwohnsitz nach Rimsting verlegen.
Hierzu müsste die bestehende Doppelhaushälfte erweitert werden, um den familiären Bedarf abdecken zu können.
Im Zuge dieser Erweiterung soll auch eine energetische Sanierung durchgeführt werden.
Für den südseitigen Anbau besteht kein Baufenster und durch den Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 2 Quergiebeln entsteht ein 3. Vollgeschoss im Gebäude, das der Bebauungsplan so nicht zulässt. Allerdings entsteht das Vollgeschoss rechnerisch nur, weil eine Aufdachdämmung aufgebracht wird. Ohne diese energetisch sinnvolle Maßnahme würde kein Vollgeschoß entstehen.
Für diese beiden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ludwigshöhe“ wurde eine Befreiung beantragt.
Durch die energetische Sanierung des Daches entsteht ein Dachversprung zur angebauten Doppelhaushälfte Am Hang 8a, der nicht vermeidbar ist.
Die Eigentümerin des Anwesens Am Hang 8a hat dem Bauantrag zugestimmt.
Ortsplanerisch sind die Erweiterungen/Veränderungen vertretbar.
Da der Bebauungsplan nicht eingehalten wird, muss eine Baugenehmigung über das Landratsamt Rosenheim mit einer entsprechenden Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ludwigshöhe“ bezüglich der überbaubaren Fläche und der Zahl der Vollgeschosse.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 895, Gemarkung Rimsting, Kalkgrubstraße 1 - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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17.09.2024
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 16.07.2024 wurde der Abwägungsbeschluss zur o. g. Bauleitplanung gefasst und in der Folge daraus eine erneute Behörden- und Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Seitens der Bürger wurden, wie im ersten Verfahrensschritt, keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Seitens des Landratsamtes und des Straßenbauamtes wurden Stellungnahmen vorgelegt, die der Beschlussvorlage beiliegen.
Wegen der Urlaubszeit konnte der Abwägungsvorschlag noch nicht vorbereitet werden; dieser wird in der Sitzung präsentiert und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss 1
I. Landratsamt Rosenheim
1. Untere Bauaufsichtsbehörde – Bauleitplanung
Zum 1. Absatz
Der Bebauungsplan stellt lediglich eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans dar, in dem bereits eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 festgesetzt ist. Diese Vorgabe wird auch weiterhin festgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch kleinere Baukörper eine ortsgerechte und nachhaltige städtebauliche Entwicklung ermöglichen können. Besonders in gemischt genutzten Bereichen ist das Zusammenspiel von Wohnen und Gewerbe wichtig, um eine angepasste und vielfältige Nutzung zu gewährleisten. Die geplante Bebauungsplanänderung unterstützt dieses Ziel.
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.
Zum 2. Absatz
Die Bebauungsplanänderung zielt auf eine Nachverdichtung zugunsten von drei Gebäuden im Mischgebiet (MI) ab, wobei sowohl Wohn- als auch gewerbliche Nutzungen möglich sind. Die vorhabenbezogene Situation wurde berücksichtigt, und die geplante Bebauung fügt sich harmonisch in die bestehende Mischgebietsstruktur ein. Durch die kleinteilige Bauweise wird ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden gewährleistet, ohne den ortstypischen Charakter zu beeinträchtigen.
Die geplanten Nutzungen fördern die Mischung aus Wohnen und Gewerbe, die für ein MI-Gebiet charakteristisch sind, und tragen zur Bewahrung der Gebietsstruktur bei. Es besteht somit kein Widerspruch zwischen der angestrebten Nachverdichtung und den städtebaulichen Zielen, den ländlichen Charakter und die Nutzungsvielfalt zu bewahren.
Dies wurde bereits in ausreichendem Umfang in der Begründung dargelegt.
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.
Zum 3. Absatz
Es wird in der Zeichenerklärung das Planzeichen mit „zu Gunsten der Parzellen 2+3 sowie zugunsten der Gemeinde Rimsting“ ergänzt.
Im Planteil wird ein weiterer Zufahrtspfeil im Bereich der Erschließungsstraße eingezeichnet.
Die redaktionellen Ergänzungen werden in die Planung mit aufgenommen.
Zu C3.
Im Bebauungsplan wird keine allgemeine Zulässigkeit für Überschreitungen der Baugrenze festgelegt. Stattdessen werden spezifische Ausnahmen für bestimmte Bauteile wie Eingangsüberdachungen, Balkone und Terrassen definiert.
Die Regelung gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO bleibt weiterhin gültig und kann im Baugenehmigungsverfahren angewendet werden.
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.
Zu C7.
Unter C)7 wird der Textteil „außerhalb jeglicher Einfriedungen“ ersatzlos gestrichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Untere Naturschutzbehörde
Die relevanten Punkte werden in der Bauleitplanung ausreichend geregelt.
Die Gemeinde hält jedoch an dem Hinweis D)6 fest, um die Einhaltung der Festlegungen beurteilen zu können.
Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.
II. Staatliches Bauamt Rosenheim, Fachbereich Straßenbau
Es wird auf die Abwägung laut Gemeinderatsbeschluss vom 16.07.2024 verwiesen.
III.
Seitens der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 3
Nach Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen gegen- und untereinander ist die Planung wie unter Punkt I/1. Beschlossen redaktionell anzupassen.
Die 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rimsting-Nord“ für den Bereich des Grundstückes 895, Gemarkung Rimsting, Kalkgrubstraße 1, wird auf Grundlage der Planung des Planungsbüros Romstätter PartmbB, Traunstein in der Fassung vom 16.07.2024, redaktionell ergänzt mit Beschluss vom 17.09.2024 einschließlich Begründung in der Fassung vom 16.07.2024 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7. 30. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Rimsting-Süd im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 206, 207, 207/1 und 207/2, Gemarkung Rimsting, an der Westernacher Straße - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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17.09.2024
|
ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 06.08.2024 wurde die Zustimmung zur o. g. Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt.
Inzwischen liegt der Planungsentwurf samt Begründung vor. Beides liegt der Beschlussvorlage bei.
Ebenso der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan.
Wenn mit der Planung Einverständnis besteht, kann der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss wie nachfolgend formuliert gefasst werden, ggf. noch mit Änderungen oder Ergänzungen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3 Rimsting-Süd im Bereich der Grundstückes Flur-Nrn. 206, 207, 207/1 und 207/2, Gemarkung Rimsting, an der Westernacher Straße, auf Grundlage der Planung des Planungsbüros Bergblau Architektur & Design, Katharina Schmuck, Grassau in der Fassung vom 17.09.2024 einschließlich Begründung in der Fassung vom 17.09.2024 zu ändern, unter Berücksichtigung der o. g. Ergänzung des Abstandes zwischen den Gebäuden mit 6,0 m, der als Maß in der Planzeichnung einzutragen ist.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Auf Grundlage dieser Planung ist gemäß § 13 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung des Landratsamtes Rosenheim als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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8. Zuschussantrag Musikalischer Förderkreis des GTEV Ludwigshöhe Rimsting für Bläserklasse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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17.09.2024
|
ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Wie bereits im Gemeinderat unterrichtet, hat sich eine neue Bläserklasse begründet.
Der Zuschussantrag liegt bei.
Federführend engagieren sich die Eheleute Benedikt und Christine Wittmann.
Nach unseren Informationen haben sich insgesamt 20 Kinder für die Bläserklasse angemeldet. Aus zwei ortsfremden Spenden hat der Förderkreis des G.T.E.V. Ludwigshöhe Rimsting e.V. bereits einen Betrag von 8.500,00 € für die Anschaffung von Musikinstrumenten erhalten.
Gemäß Antragsschreiben wird eine Unterstützung von der Gemeinde Rimsting über 5.000,00 € für die Anschaffung von weiteren Musikinstrumenten beantragt. Dazu hat auch zwischenzeitlich die Bürgerhilfe Rimsting einen eigenen Zuschussantrag erhalten.
Die Gemeinde beteiligt sich an den Unterrichtsgebühren analog der Bezuschussung der Musikschule Prien.
Zusätzlich soll auch der Gruppenunterricht von der Gemeinde bezuschusst werden. Hierzu werden 3.600,00 € im ersten Schuljahr 2024/2025 benötigt.
Die Gemeinde unterstützt seit jeher die Vereine, da diese das Rückgrat einer intakten Dorfgemeinschaft bilden. Die Bildung einer Bläserklasse wird sehr begrüßt.
Beschluss 1
Der „Musikalische Förderkreis des GTEV Ludwigshöhe Rimsting“ erhält einmalig für das Schuljahr 2024/25 zum Start der Bläserklasse (Gruppenunterricht)
Pauschal für die Zeit Sept. 2024 bis August 2025 monatlich 600 € = gesamt 7.200,-- €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
Eltern, deren Kinder am Gruppenunterricht im Rahmen der Bläserklasse über den „Musikalischen Förderkreis des GTEV Ludwigshöhe Rimsting“ teilnehmen, erhalten keinen Zuschuss für den privaten Einzelunterricht analog der Bezuschussung über die Musikschule Prien entgegen dem GR-Beschluss vom 16.07.2024.
Langfristig sollte hier eine Anpassung der Bezuschussung zur Regelung mit der Musikschule erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 3
Zur Beschaffung von Leihinstrumenten erhält der „Musikalische Förderkreis des GTEV Ludwigshöhe Rimsting“ einmalig einen Betrag von 5.000,-- € abzüglich des Zuschusses, der von der Bürgerhilfe Rimsting gewährt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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9. Haushalt 2024: Ermächtigung Kreditaufnahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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17.09.2024
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ö
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beschließend
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9 | |
Sachverhalt
Im Haushalt 2024 ist für die Erneuerung des Hochbehälters Osterhofen inkl. der damit verbundenen Maßnahmen im Betriebsgebäude Greimharting 1 eine Gesamtkreditermächtigung in Höhe von 760.500 € eingestellt und durch die Rechtsaufsicht genehmigt. Die Gesamtkosten werden sich auf rd. 900.000 € netto belaufen. Mittlerweile wurden die ersten Abschlagsrechnungen gestellt, so dass in absehbarer Zeit die Kreditermächtigung, zumindest ein Teil davon, in Anspruch genommen werden muss.
Hierfür käme analog des Neubaus Hochbehälter Pinswang der Investitionskredit Kommunen, Programm 208 der KfW in Betracht. Der tagesaktuelle Zinssatz (05.09.2024) beträgt bei einer
- Laufzeit von 10 Jahren, 2 Jahre Tilgungsfrei und 10 Jahre Zinsbindung 2,54 %,
- Laufzeit von 20 Jahren, 3 Jahre Tilgungsfrei und 10 Jahre Zinsbindung 2,64 %,
- Laufzeit von 20 Jahren, 3 Jahre Tilgungsfrei und 20 Jahre Zinsbindung 2,94 %,
- Laufzeit von 30 Jahren, 5 Jahre Tilgungsfrei und 10 Jahre Zinsbindung 2,67 %,
- Laufzeit von 30 Jahren, 5 Jahre Tilgungsfrei und 20 Jahre Zinsbindung 3,07 %.
Aus der Erfahrung der letzten Jahre, liegt der allgemeine Kreditmarkt (VR-Bank über DZ-Hyp bzw. Sparkasse) sowie selbst der Vergleich in Internetportalen im Vergleich generell höher.
Um bei Bedarf relativ zeitnah handeln zu können, müsste der Bürgermeister zur Kreditaufnahme ermächtigt werden.
Soll dabei eine Laufzeit und Zinsbindung vorgegeben werden?
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den im Haushalt für die Erneuerung des Hochbehälters Osterhofen inkl. der damit verbundenen Maßnahmen im Betriebsgebäude Greimharting 1 eingestellte Gesamtkreditermächtigung in Höhe von 760.500 € grundsätzlich in Anspruch zu nehmen, mit folgenden Konditionen: Laufzeit 20 Jahre, 3 Jahre tilgungsfrei, Zinsbindung 10 Jahre.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, diesen bei der KfW im Rahmen des Investitionskredites Kommunen (Programm 208) aufzunehmen. Die Aufnahme kann sowohl im gesamten als eine Kreditaufnahme (2 Abrufe möglich) aber als auch in einzelnen Tranchen (z. B. 2024 in Höhe von 400.000 € und die weitere Ermächtigung in 2025 in Höhe von 360.500 €) erfolgen.
Der Gemeinderat ist entsprechend über den jeweiligen Vertragsabschluss und den entsprechenden Konditionen zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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10. Unterrichtungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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17.09.2024
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ö
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10 | |
Sachverhalt
Zum Antrag auf Vorbescheid für das Wohngebäude Herrgottswinkel 1 zur baulichen Erweiterung des Bestandes hat das Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 21.08.2024 den Antragsteller darauf hingewiesen, dass eine positiver Bescheid nicht in Aussicht gestellt werden kann und anheimgestellt, den Antrag zurückzuziehen.
Unter diesen Voraussetzungen macht die vom Gemeinderat mit Beschluss vom 06.08.2024 avisierte Ortsteinsicht derzeit keinen Sinn.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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17.09.2024
|
ö
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informativ
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11 | |
Sachverhalt
Spielplatz Strandanlage:
Gemeinderat Stefan Walter weist darauf hin, dass am stark frequentierten Spielplatz an der Strandanlage beim Kiosk sehr kaputte Spielsachen vorhanden sind und erkundigt sich, ob die Gemeinde hier neue Spielsachen anschaffen könnte.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Spielsachen nicht von der Gemeinde bereitgestellt werden, sondern von der Kioskpächterin oder den Eltern selbst. Wenn man hier neue Spielsachen platziert, werden diese nicht lange da sein.
Gemeinderätin Monika Walter bittet darum, das Plastik-Spiel-Häuserl nächster Jahr zu erneuern, das dieses schon sehr „baufällig“ ist.
Ebenso sollte die östliche Rutsche, die direkt ins Wasser führt, wieder aufgestellt werden.
Der Bürgermeister sagt zu dies zu prüfen. Die bisherige Rutsche musste aufgrund der Begutachtung des Sicherheitsbeauftragten beseitigt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2024 10:15 Uhr