Datum: 12.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften
2.1 Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 15.10.2024
2.2 Sitzungsniederschrift des Hauptausschusses vom 08.10.2024
3 Bekanntgaben
4 Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung
5 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Bahnhofstraße - geänderte Planung
6 Rücktrittserklärung von Gemeinderat Raimund Feichtner
7 Bauantrag zur Erweiterung des best. Garagengebäudes mit einer Solarüberdachung aus 45 Solarmodulen beim Anwesen Bach 1
8 Bauantrag zur Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit Lagerraum und Kleintierstallung in Pinswang 12
9 Bürgerversammlung 2024 - Erledigung der Anregungen
10 Erlass Hebesatzsatzung für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer ab 2025
11 Zuschussantrag Donum Vitae
12 Unterrichtungen des Bürgermeisters
13 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 15.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15.10.2024 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Sitzungsniederschrift des Hauptausschusses vom 08.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 08.10.2024 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö informativ 3

Sachverhalt

Terminhinweise:
Am 1. Adventswochenende findet am Samstag, 30.11. und Sonntag, 01.12.2024 der Weihnachtsmarkt in Greimharting und am 2. Wochenende von Freitag, 06. bis Sonntag, 08.12.2024 der Weihnachtsmarkt in Rimsting statt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö 4

Beschluss

Nachdem Gemeinderat Raimund Feichtner noch nicht anwesend ist, wird der TOP 4 Rücktrittserklärung von Gemeinderat Raimund Feichtner zurückgestellt und TOP 5 vorgezogen behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Bahnhofstraße - geänderte Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö 5

Sachverhalt

Der Bauwunsch der Antragsteller wurde bereits in den Sitzungen des Gemeinderates vom 26.03.2024 und 23.04.2024 behandelt, damals noch als Bauantrag für die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen. (siehe beiliegende Beschlussbuchauszüge)

Mittlerweile wurde beim Landratsamt Rosenheim eine geänderte Planung, nun für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, eingereicht.

Der Baukörper hat in Breite und Länge die gleichen Abmessungen (12,49 m x 8,24 m).
Die Gebäudeansichten (lediglich aus einer Türe wurde ein Fenster auf der Ostseite) sind gleich.
Auch im Innenbereich wurden lediglich kleinere Veränderung vorgenommen.

Insgesamt sind 2 Garagenstellplätze und ein offener Stellplatz nachgewiesen.
Dies ist für ein Einfamilienhaus ausreichend und die Vorgaben sind erfüllt.

Die bisherigen Bedenken bzgl. Stellplatzanzahl und Nutzbarkeit haben sich somit erledigt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Rücktrittserklärung von Gemeinderat Raimund Feichtner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö 6

Sachverhalt

Gemeinderat Raimund Feichtner erklärt mit Schreiben vom 30.10.2024, das der Beschlussvorlage beiliegt, seinen Rücktritt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Rücktrittsschreiben von Gemeinderat Raimund Feichtner vom 30.10.2024 und stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) die Niederlegung des Amtes zum 31.12.2024 fest.

Nachrücken im Gemeinderatsgremium wird ab 01.01.2025, Herr Christian Moser, Fichtenstr. 16, 83253 Rimsting als Listennachfolger.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bauantrag zur Erweiterung des best. Garagengebäudes mit einer Solarüberdachung aus 45 Solarmodulen beim Anwesen Bach 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö 7

Sachverhalt

Beim bestehenden Anwesen Bach 1 will die Eigentümerin das bestehende große Garagengebäude mit einer Solarüberdachung erweitern.

Hierzu wird das bestehende Westdach verlängert, um eine Überdachung der bestehenden Zufahrt zum Anwesen zu erreichen.

Keine zusätzliche Versiegelung von Flächen, da die Zufahrt bereits asphaltiert ist.

Grundsätzlich ist die Montage von PV-Modulen begrüßenswert. 

Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.

Es handelt sich um die geringfügige Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes.
Dies wäre auch im Außenbereich grundsätzlich genehmigungsfähig. Genehmigungsbehörde ist das LRA Rosenheim. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bauantrag zur Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit Lagerraum und Kleintierstallung in Pinswang 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö 8

Sachverhalt

Beim bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäude der Hofstelle Pinswang 12 soll eine geringfügige Erweiterung zur Unterbringung einer Hackschnitzelheizung mit Lagerraum und einer Kleintierstallung (Hühnerstall) erfolgen. Das Vorhaben ist im Außenbereich, die Genehmigung erfolgt über das LRA Rosenheim. 

Der Anbau ist zum Bestand untergeordnet.

Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.

Aus Sicht der Verwaltung unproblematisch.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

9. Bürgerversammlung 2024 - Erledigung der Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö 9

Sachverhalt

Beiliegend übersenden wir die Niederschrift der Bürgerversammlung 2024 zur Kenntnisnahme.

Zu den in der Versammlung vorgebrachten Bürgeranfragen bzw. Anregungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Radweg Richtung Stetten / Langbürgner See:

Die Thematik ist dem Gemeinderat bekannt. Aufgrund der Lage im Naturschutzgebiet ist keine Zustimmung durch die Naturschutzbehörde zu erhalten.
Momentan ist es aussichtslos einen Radweg zu bekommen.

2. ÖPNV:

Aus Sicht der Verwaltung ist die Einführung/Finanzierung eines kostenlosen ÖPNV nicht realisierbar und finanzierbar (siehe Thematik Rosi-Mobil).


3. Oberflächenentwässerung in Hochstätt:

Verwaltung und Bürgermeister haben eine Ortseinsicht durchgeführt. Bei der neu angelegten Privatstraße sind 3 Straßengullys vorhanden. Des Weiteren ist vor der Einfahrt in die Staatsstraße eine Entwässerungsrinne vorhanden. 
Die Entwässerung der Straße entspricht somit den Regeln der Technik.
Wenn bei Starkregenereignissen hier Wasser über die Staatsstraße und Radweg in die angrenzenden Wiesen läuft, wird dies nicht zu verhindern sein.

Bürgermeister und Verwaltung schlagen vor trotzdem die Thematik vor Ort mit dem Straßenbauamt nochmals zu begutachten, um eventuell eine Verbesserung zu schaffen.

4. Verkehrsangelegenheiten:

Grundsätzlich ist das Parken in Wohnstraßen zulässig. Jedoch müssen die Mindestdurchfahrtsbreiten vorhanden sein und es dürfen keine Grundstücksausfahrten blockiert werden. Wenn dies der Fall ist, kann immer die Polizei angefordert werden.
Ansonsten hat die Gemeinde keine Handhabe.
Das gleiche gilt für Garagen, die als Lagerräume genutzt werden. Die Gemeinde kann nichts dagegen unternehmen.

5. Seehof:

Grundsätzlich handelt es sich hier um Privatgrundstücke!
Der Bürgermeister könnte mit den Erben ein Gespräch führe, dass zumindest bei den Außenanlagen eine Verbesserung geschaffen werden könnte.

6. Verkehrsangelegenheit Kalkgrubstraße:

Die Kalkgrubstraße ist von der Priorität sehr niedrig angesetzt.
Es kann aber gerne wieder einmal geblitzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und bestätigt, dass damit die Anregungen aus der Bürgerversammlung erledigt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Erlass Hebesatzsatzung für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer ab 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Aufgrund der Rechtsprechung und damit verbundener Gesetzesänderung mussten die Messbeträge, die zur Feststellung der Grundsteuer erforderlich sind, durch die Finanzämter neu ermittelt werden. Diese Messbeträge werden mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert und damit die Grundsteuer errechnet.

Grundsätzlich werden die Hebesätze der Gemeinde mit der Haushaltssatzung festgelegt. Aufgrund der Änderung müssen nun aber für 2025 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B vorab festgesetzt und dazu eine Hebesatzsatzung erlassen werden. 

Aufgrund der uns aktuell vorliegenden Zahlen des Finanzamtes der Messbeträge ab 2025 ergibt sich eine geringfügige Erhöhung der Hebesätze zur Grundsteuer A und B auf 340 v. H. (bisher jeweils 330 v. H.). Damit entsprechen die Gesamteinnahmen der Grundsteuer den bisherigen Gesamteinnahmen. 

Würde man jede Grundsteuerart einzeln betrachten, müsste in der Grundsteuer A der Hebesatz auf 615 v. H.  erhöht werden. Der Hebesatz für die Grundsteuer B könnte bei 330 v. H. wie bisher belassen werden. Dies wäre aber ungerecht den Landwirten gegenüber, da deren wohnlich genutzten Gebäudeflächen nun neu der Grundsteuer B zugeordnet werden. 


In die Hebesatzsatzung wird auch die Festsetzung des Hebesatzes der Gewerbesteuer mit 350 v. H. (wie bisher) aufgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im Entwurf beigefügte Hebesatzsatzung ab 01.01.2025 mit folgenden Grundlagen festzusetzten:

Grundsteuer A         340 v. H. 
Grundsteuer B        340 v. H. 
Gewerbesteuer         350 v. H. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Zuschussantrag Donum Vitae

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Nachdem der Antrag am 09.10.24 einging und die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 08.10.24 stattgefunden hat und ein neuer Termin nicht absehbar ist, wird der Zuschussantrag im Gemeinderat behandelt.

Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in Rosenheim bittet
auch in diesem Jahr um eine freiwillige Zuwendung um bedürftige junge
Familien unterstützen zu können. Ziel ist es, den Babys und Kleinkindern einen
bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen.  

Im letzten Jahr konnten 2.161 Hilfesuchende aus dem gesamten Landkreis in
den Standorten Rosenheim, Wasserburg und Bruckmühl betreut werden.
Gerade Schwangere geraten oft in eine schwierige finanzielle Lage und
Ungewissheit, wie es weitergehen soll. Die enormen Preissteigerungen führten
bei vielen Familien zu einer deutlichen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen
Situation. 

Damit die Arbeit von DONUM VITAE auch in Zukunft möglich bleibt,
wird um eine finanzielle Zuwendung gebeten.

 
Seit 2020 wurde jährlich ein Betrag von 800 € als Zuwendung gewährt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den Verein darauf hinzuweisen, dass auch die Gemeinde Rimsting in finanziellen Notlagen weiterhelfen kann, worüber Hilfesuchende informiert werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö informativ 12

Sachverhalt

Keine Unterrichtungen

zum Seitenanfang

13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.11.2024 ö informativ 13

Sachverhalt

Parken in Wohnstraßen
Gemeinderat Raimund Feichtner nimmt Bezug auf die Anfragen in der Bürgerversammlung und weist darauf hin, dass wesentlich unangenehmer als das Parken in den Wohnstraßen, das Beparken der Gehwege in den Wohnstraßen ist. Gerade in Bereichen, wo kein Hochbord vorhanden ist, sind die Gehwege regelmäßig zugeparkt, z. B. in der Waldstraße.
Der Bürgermeister und Bauamtsleiter Hans-Peter Jakobi erklären, dass dies tatsächlich verboten ist und auch durch die Kommunale Parkraumüberwachung überprüft und geahndet wird. Es gab schon einige Beschwerden sehr verärgerter Bürger.
Evtl. könnte man mit einem allgemeinen Hinweis im Gemeindeblatt die Bürger sensibilisieren, der Bürgermeister sagt aber auch zu, die Überwachung durch den Zweckverband zu verstärken.

Datenstand vom 12.12.2024 08:53 Uhr