Datum: 10.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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1 | |
Beschluss
Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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10.12.2024
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ö
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2 | |
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2.1. Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 12.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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2.1 | |
Sachverhalt
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 12.11.2024 war den Gemeinderäten zugesandt worden.
Beschluss
Es werden keine Einwendungen erhoben; die Niederschrift ist damit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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10.12.2024
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ö
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informativ
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3 | |
Sachverhalt
1. Weihnachtsmärkte in Greimharting und Rimsting
Der Weihnachtsmarkt in Rimsting am vergangenen Wochenende war leider wettertechnisch nicht begünstigt. Trotzdem waren viele Besucher da und genossen wieder das Angebot.
Der Dank des Bürgermeisters gilt den Mitarbeitern in der Verwaltung, Wolfgang Dettendorfer und Franz Fischer, sowie dem Bauhof aber vor allem auch den zahlreichen Fieranten, insbesondere den Vereinen für ihr Engagement.
Auch der Greimhartinger Weihnachtsmarkt war wieder ein großer Erfolg. Auch hier gilt der Dank allen Akteuren für ihre ehrenamtliche Leistung.
2. Trinkwasserversorgung
Die kürzliche Abkochverfügung für das Trinkwasser war für alle ein Ausnahmezustand.
Der Dank des Bürgermeisters gilt dem Gesundheitsamt und den betroffenen benachbarten Gemeinden mit ihren Wassermeistern und Verwaltungen. Die gute Zusammenarbeit hat trotz der schwierigen Situation die Bewältigung erheblich vereinfacht.
Die zuletzt durchgeführten Beprobungen waren in Ordnung. Es werden zur Sicherheit noch zwei weitere Beprobungen aller Abnahmestellen folgen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. Städtebauliches Entwicklungskonzept Hauptort und Bahnhofsgebiet - Abschließende Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Die Behördenbeteiligung (Landratsamt Rosenheim-Ortsplanung und Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanung) ist positiv ausgefallen. Die Stellungnahmen liegen der Beschlussvorlage bei.
Das Städtebauliche Entwicklungskonzept für den Hauptort und das Bahnhofsgebiet wurde vom Planungsbüro hohmann steinert, Übersee inzwischen final überarbeitet.
In der beiliegenden Ausfertigung vom 16.10.2024 sind die zuletzt vorgenommenen Änderungen in roter Farbe gekennzeichnet. Es handelt sich dabei insbesondere um die Anpassung der Einwohnerzahlen und -prognosen nach aktuellen Daten.
Dieses Konzept soll nun beschlussmäßig festgestellt werden. Der Anhang mit der Prüfung der Einzelflächen am Ortsrand ist nichtöffentlich und nicht Bestandteil der heutigen Beschlussfassung.
Herr Hohmann ist in der Sitzung anwesend; er präsentiert das Werk nochmal kurz und steht für evtl. Fragen zur Verfügung.
Hinweise zur weiteren Vorgehensweise:
Es ist geplant, im Frühjahr 2025 eine Sondersitzung anzuberaumen, um
- die angedachten Abrundungen nochmal zu besprechen (= nichtöffentliche Anlage zum Entwicklungskonzept),
- in die Festlegung der Kriterien für die soziale Bodennutzung einzusteigen
und die Bewertung für die Außenbereichsortsteile (die beim Planungsbüro gerade in Arbeit
sind) vorzuberaten.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung für den Hauptort und das Bahnhofsgebiet in der Fassung vom 16.10.2024 fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines bestehenden Stadl-Speichers in ein Pilatesstudio in Stetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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10.12.2024
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ö
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5 | |
Sachverhalt
In einem bestehenden Nebengebäude der Hofstelle Stetten 4 soll das Dachgeschoss (jetzt Speicherraum) in ein Pilatesstudio umgenutzt werden.
Es handelt sich hier um die Nutzung bereits bestehender Bausubstanz.
Stellplätze sind in ausreichender Zahl vorhanden.
Ortsplanerisch unproblematisch.
Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich.
Die Baugenehmigung muss daher über das Landratsamt Rosenheim erteilt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, unabhängig vom Bauantrag die Zufahrtssituation im Sinne der vorigen Beratung zu besprechen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Bauantrag zum Anbau eines Pflegezimmers und Umbau im Bestand beim Anwesen Ahornstraße 5
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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10.12.2024
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ö
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6 | |
Sachverhalt
Beim Anwesen Ahornstraße 5 soll für die schwer kranke Eigentümerin ein Pflegezimmer angebaut werden.
Der Anbau im Erdgeschoss hat Abmessungen von 6,00 m x 4,00 m und wird westlich der Garage ausgeführt.
Im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr.: 2 Rimsting Nord ist für diesen Anbau kein Baufenster vorhanden.
Des Weiteren werden die Nutzungsziffern GRZ 0,21 (zulässig 0,20) und GFZ 0,38 (zulässig 0,35) überschritten.
Somit ist eine Baugenehmigung über das Landratsamt Rosenheim mit jeweiligen Befreiungen von der überbaubaren Fläche und den Nutzungsziffern erforderlich.
Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.
Die Gemeinde muss eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rimsting Nord“ bzgl. der überbaubaren Fläche und der Nutzungsziffern erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rimsting-Nord“ bezüglich der überbaubaren Fläche und der Überschreitung der Nutzungsziffern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Bauantrag zum Neubau einer Halle für landwirtschaftliche Geräte und Werkstatt für Landmaschinen in Kindlpoint
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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10.12.2024
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ö
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7 | |
Sachverhalt
Im Ortsteil Kindlpoint soll ein bestehender landwirtschaftlicher Betrieb sowie ein bestehender Gewerbebetrieb erweitert werden.
Im farbigen Grundrissplan EG sind die gewerblichen Bestandsgebäude dargestellt (hier erfolgt keine Änderung).
Der Eingabeplan wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt und dem Kreisbaumeister bei einem gemeinsamen Ortstermin abgestimmt.
Das Grundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich.
Hier sind landwirtschaftliche Vorhaben privilegiert und genehmigte Gewerbebetriebe können zulässigerweise erweitert werden.
Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.
Das Gebäude ist sehr gut in den bestehenden Hang integriert und zusätzlich mit einer großen PV-Anlage versehen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. §2b UStG - Verlängerung der Umsetzungsfrist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Zum 01.01.2016 wurde der § 2b neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Mit dieser Vorschrift wurde die Unternehmereigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) neu geregelt.
Werden Einnahmen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage im Zusammenhang mit Tätigkeiten erzielt, die auch ein Privater ausüben kann, unterliegt die KdöR nur dann nicht der Umsatzsteuer, wenn dabei es zu keinen größeren Wettbewerbsverzerrungen zu privaten Wirtschaftsteilnehmern kommt. Dies ist der Fall, wenn der Umsatz aus gleichartigen Tätigkeiten 17.500 Euro jährlich nicht übersteigt.
Damit die KdöR die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten auf deren umsatzsteuerliche Auswirkung prüfen und ggf. „umorganisieren“ können, hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis 31.12.2024 eingeräumt.
Mitte November 2024 hat er diese Frist bis zum 31.12.2026 erneut verlängert.
Am 07.11.2023 beschloss der Gemeinderat bereits erneut die Umsetzung des § 2b UStG bis zum 31.12.2024 auszusetzen.
Die Verwaltung benötigt noch Zeit und wird im nächsten Jahr die Vorbereitungen für die Umsetzung fertigstellen und so prüfen, ob eine vorzeitige Umsetzung zum 01.01.2026 sinnvoll wäre.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt daher die Umsetzung des § 2b UStG bis zum 31.12.2026 auszusetzen.
Sollte eine Umsetzung zum 01.01.2026 bereits sinnvoll sein wird dies dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Unterrichtungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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10.12.2024
|
ö
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9 | |
Sachverhalt
1. ROSI Mobil
Die angekündigte nochmalige abschließende Beschlussfassung zum ROSI-Mobil noch im Dezember wird auf Januar/Februar 2025 verschoben.
Am 18.11.2024 fand eine nochmalige Besprechung der Bürgermeister mit dem Landrat zum Thema ROSI statt.
Bei dieser Besprechung hat die RVO evtl. grundlegende Änderungen in den Ring geworfen.
Der Landrat hat den Gemeinden deshalb etwas mehr Zeit eingeräumt, um die vorgeschlagenen Änderungen noch in die Prognosen einarbeiten zu können.
Sobald uns neue Unterlagen zur Verfügung stehen, werden diese für die Gemeinderäte bereitgestellt und das Thema auf die Tagesordnung gesetzt.
2. Kommunalunternehmen
Entwicklung wirtschaftliche Lage Kommunalunternehmen Wärmeversorgung Rimsting
Im Jahr 2023 wurde ein Gewinn in Höhe von 46.994,76 € erwirtschaftet.
Im Jahr 2024 wurden noch 5 weitere Gebäude an die Wärmeversorgung angeschlossen.
Neuanschlüsse sind jetzt nicht mehr möglich; insgesamt sind 31 Anwesen angeschlossen.
Beim Kommunalunternehmen kann von einer stabilen Wirtschaftslage ausgegangen werden.
In der Regel sind Guthaben von rund 150.000,-- € vorhanden.
Die Verpflichtungen des Unternehmens können ohne Probleme geleistet werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting)
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Gemeinderatssitzung
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10.12.2024
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ö
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informativ
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10 | |
Sachverhalt
1. Öffentliche Toilette bei der Bücherei
Gemeinderat Raimund Feichtner hat im Rahmen des Weihnachtsmarktes festgestellt, dass die öffentliche Toilette schon sehr früh am Abend geschlossen war. Er erkundigt sich, ob dies so gewollt ist. Es wäre doch besser die Toilette generell offen zu halten.
Der Sachbearbeiter Hans-Peter Jakobi erklärt dazu, dass die Schließzeit eigentlich um 21.00 Uhr programmiert war. Durch Stromausfälle hat sich der Mechanismus offensichtlich umgestellt.
Um dies wieder zu korrigieren, muss die Fachfirma aus Warngau angefordert werden.
Man wird sich bemühen hier eine einfachere Möglichkeit der Programmierung zu finden.
Ein Offenhalten in der Nacht ist nicht sinnvoll, da man Vandalismus und „Übernachtungsgäste“ vermeiden möchte.
2. Parkplatz Strandanlage
Gemeinderat Stephan Walter erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich des abgestellten Wohnmobils auf dem Parkplatz an der Strandanlage.
Sachbearbeiter Hans-Peter Jakobi erklärt, dass man an der Sache schon arbeitet. Bei einem Telefon mit dem Fahrzeughalter wurde dargelegt, dass das Wohmobil defekt sei (Batterie) und umgehende beseitigt wird.
Jetzt wurde eine schriftliche Aufforderung zugestellt, mit der Androhung weiterer rechtlicher Schritte.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2025 11:25 Uhr