Datum: 12.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindesaal Rimsting
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Bekanntgaben
3 Chiemgau Express - Vorstellung
4 Simsseeschutzkonzept - Kostenbeteiligung der Gemeinden
5 Fortschreibung des Regionalplan der Region 18 Südostoberbayern - Stellungnahme der Gemeinde
6 Unterrichtungen des Bürgermeisters
7 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.04.2022 ö 1

Beschluss

Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.04.2022 ö 2

Sachverhalt

Bekanntgabe / Bochzwergal

Nachdem die Kindertagesstätte „Bochzwergal“ krankheitsbedingt geschlossen werden musste, hat die Gemeinde das Gemeindehaus Greimharting zweimal wöchentlich für Treffen der Eltern mit den Kindern zur Verfügung gestellt. Dies war befristet bis 30.04.2022. Nachdem für die Eltern noch keine Alternativen gefunden werden konnten, wurde die Überlassung verlängert bis 31.07.2022 (Ende des Schuljahres).

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3. Chiemgau Express - Vorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.04.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Initiative „Chiemgau-Express“ stellt sich gemeinsam mit dem Verein „Pro-Bahn e.V.“ vor. 
In der Sitzung anwesend sind dazu Herr Stefan Busemann aus Rimsting für die Initiative „Chiemgau-Express“ und Herr Dr. Willig Messing von „Pro-Bahn e.V. – Ortsgruppe Rosenheim“ ist online zugeschaltet.

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4. Simsseeschutzkonzept - Kostenbeteiligung der Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.04.2022 ö 4

Sachverhalt

Das Thema ist aus der nichtöffentlichen Vorberatung vom 08.03.2022 bekannt.

Inzwischen haben eine ganze Reihe von Gremiumsmitgliedern auch die Informationsveranstaltung am 10.03.2022 besucht und neue Erkenntnisse gewonnen.

In der Sitzung ist Frau Wissinger von der Firma Ecozept online zugeschaltet zur Beantwortung  eventueller Fragen.

Beschluss

nach Beratungsergebnis

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Fortschreibung des Regionalplan der Region 18 Südostoberbayern - Stellungnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.04.2022 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinden sind derzeit aufgerufen zur Fortschreibung des Regionalplans der Region 18 Südostoberbayern Stellung zu nehmen.
Gleichzeitig läuft die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern, zu der der Gemeinderat mit Beschluss vom 08.03.2022 eine Stellungnahme abgegeben hat.

Die Fortschreibungen schlagen bereits hohe Wellen in Bayern und auch in der Region.

Der Inhalt der Fortschreibungen, die insbesondere die künftige Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung des Flächensparens und des Klima- und Artenschutzes enthält, klingt zunächst plausibel. Bei genauerem Hinsehen sind insbesondere kleinere Gemeinden (unter 5000 Einwohnern) diejenigen, die das Flächensparen praktizieren und sich nicht mehr entwickeln sollen.

Der Bayerische Gemeindetag hat zur Fortschreibung des LEP eine umfassende Stellungnahme verfasst, in der die Belange gerade der kleinen Gemeinden sehr gut dargelegt sind.
Die Argumentation findet in gleicher Weise  Anwendung für die Fortschreibung des Regionalplans, der ja aus dem Landesentwicklungsprogramm entwickelt wird.

Am 05.04.2022 hat der Regionale Planungsverband zu einer Online-Informationsveranstaltung eingeladen, für die Bürgermeister und Bauämter. Im Ergebnis gab es folgende Erkenntnis: Aufgrund der großen Gegenwehr der Gemeinden (an der Veranstaltung haben über 100 Personen teilgenommen)  hat der Vorsitzende des Planungsverbandes (Landrat Erwin Schneider, Landratsamt Altötting) angekündigt, dass alle eingehenden Stellungnahmen in das weitere Verfahren eingehen werden und die Thematik nochmals grundlegend überlegt wird. Danach wird sich ein weiteres Beteiligungsverfahren anschließen.

Beschluss

Auf Basis des Beschlusses vom 08.03.2022 zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms werden folgende Gesichtspunkte beschlussmäßig festgehalten:

Die Gemeinde Rimsting wehrt sich gegen die Festlegungen zur Siedlungsentwicklung (Punkt BII):

Die diesbezüglichen Festlegungen führen nicht zu einer Stärkung des ländlichen Raumes und nicht zu einer Entlastung der Verdichtungsräume, sondern ganz im Gegenteil:
- der ländliche Raum wird eingefroren und konserviert
- die Entwicklung der Zentren wird forciert
- von wegen: gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land!
- Entwicklungsstopp für kleinere Gemeinden

zementiert durch folgende Prinzipien:
- Entwicklung nur dort wo alle denkbaren Infrastrukturen vorhanden 
   sind
- uneingeschränkte Pflicht zum Vorrang der Innenentwicklung und 
   Stopp der Außenentwicklung

Die geplante Fortschreibung des Regionalplans setzt die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms hier zu Ungunsten der kleinen Gemeinden um.

Konkret wird im Regionalplan eine Entwicklungsbeschränkung
für Gemeinden unter 5000 Einwohnern festgesetzt.
Die kleinen Gemeinden, die schon lange auf unnötige und überzogene Ausweisungen von Bauland verzichten, werden jetzt bestraft.

Die Statistik zum Flächenverbrauch in der Gemeinde Rimsting stellt sich wie folgt dar:
von 1996 bis 2021 neue Gewerbefläche 10,98 ha
                                  neue Wohnbaufläche  2,68 ha
                                  Ausgleichsfläche           2,79 ha
in 25 Jahren wurden 13,66 ha neues Bauland geschaffen = pro Jahr 0,55 ha; nach einer Statistik aus 2020 werden in Bayern 11,6 ha pro TAG versiegelt.
Hier ist mehr als deutlich bewiesen, dass man restriktiv und sinnvoll mit Baulandausweisungen umgegangen ist.

Andererseits hat die Gemeinde Rimsting umfangreiche infrastrukturelle Einrichtungen geschaffen. Es bestehen 2 Kindertagesstätte mit 4 Häusern und insgesamt 10 Betreuungsgruppen von Krippe bis Hort. Außerdem gibt es eine Grundschule. Es gibt einen Supermarkt, einen Metzger, 3 Bäckereien, Arzt und Apotheke, 2 Feuerwehrgerätehäuser, 2 Gemeindesäle, eine gute Mischung an größeren und kleineren Gewerbe- und Handwerksbetrieben, also auch entsprechend viele Arbeitsplätze.
Insgesamt bietet sich eine in sich geschlossene Struktur, die auch eine gewisse Entwicklungsfähigkeit für die Gemeinde bieten muss, um weiterhin Wohn- und Arbeitsplätze zu garantieren.

In der Online-Besprechung am 05.04.2022 wurde seitens der Regierung von Oberbayern erklärt, dass es um die Verhinderung von Zuzug von außen geht und um kurze Wege im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen. Die Gemeinde Rimsting bemüht sich seit Jahrzehnten keine Baugebiete für den freien Markt auszuweisen, sondern ggf. nur kleine Baugebiet für Einheimische zu schaffen. Leider bietet sich rechtlich kein Möglichkeit im Innenbereich, bzw. in bestehenden Bebauungsplänen eine Bindung für Einheimische zu bewerkstelligen. Der Zuzug von außen ist  insbesondere durch die enorm hohen und stetig steigenden Grundstückspreise verursacht, die sich die einheimische Bevölkerung nicht mehr leisten kann. Gesetzliche Möglichkeiten zur Sozialbindung und Einheimischenbindung wären hier sehr hilfreich.


In diesem Zusammenhang stellen sich folgende grundlegende Fragen:

Wie soll die Gemeinde noch Bauland für Einheimische oder Sozialen Wohnungsbau betreiben, wenn nicht außerhalb des Innenbereiches bzw. der Bebauungspläne? 
Wie soll die Gemeinde, die vom Staat per Gesetz auferlegte, Verpflichtung zur Kinderbetreuung räumlich erfüllen und auch finanziell, wenn zusätzliche Einnahmen aus Gewerbesteuer und Einkommenssteuer mangels Grundstücken und Wohnungen ausfallen.

Sollen die notwendigen Infrastruktureinrichtungen, insbesondere Anlagen für die Kinderbetreuung oder auch für alternative Energieanlagen (Heizwerk o.ä.) in den größeren Nachbargemeinden errichtet werden? Auf deren Kosten?

Die ohnehin bereits verdichteten Siedlungsräume werden weiter belastet und überhitzt. 

Die immer umfangreicheren Planungsprozesse führen zur Verteuerung und Verlangsamung wichtiger Projekte.
Eine ausgewogene und faire räumlich gerechte Landesplanung sieht aus der Sicht der Gemeinde Rimsting anders aus.
Die Stärkung der regionalen Planungsebene beschneidet die kommunale Planungshoheit und das Selbstverwaltungsrecht sowie die Entscheidungsfreiheit der örtlichen Gemeinschaft über die eigene Zukunft. Das Subsidiaritätsprinzip wird hier massiv missachtet.

Und auch wenn der Gemeinde sehr viel an der Bewahrung und Wiederherstellung von Naturräumen liegt, darf das nicht dazu führen, dass keinerlei Entwicklung mehr möglich ist.

Ein maßvoller Umgang mit neuen Flächenversiegelungen sowie die Mehrfachnutzungen von Grundstücken und Gebäuden und die Schaffung von klimatisch guten Voraussetzungen muss Aufgabe aller Kommunen, unabhängig von ihrer Größe sein. Und umgekehrt muss jede Kommune die Möglichkeit haben in ihrem Bereich städtebaulich, infrastrukturell und sozialpolitisch sinnvolle Lösungen zu verwirklichen.

Aus diesen Gründen lehnt der Gemeinderat die vorliegende 15. Fortschreibung des Regionalplanes ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.04.2022 ö 6

Sachverhalt

keine Unterrichtungen

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 12.04.2022 ö 7

Sachverhalt

keine Anfragen

Datenstand vom 20.09.2022 11:53 Uhr