Datum: 31.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften
2.1 Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 03.05.2022
2.2 Sitzungsniederschrift des Bauausschusses vom 18.05.2022
3 Bekanntgaben
4 Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im Gartenweg
5 Bauantrag für die Erweiterung der bestehenden Pferdestallung in Fürst
6 Bauantrag zur Erweiterung einer bestehende Bergehalle, Flur-Nr. 639+640, Gemarkung Greimharting
7 Bauantrag Nutzungsänderung und Umbaumaßnahmen Kinderhort Priener Str. 5
8 Bebauungsanfrage (formlos) zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 521/2, Gemarkung Rimsting an der Ecke Greimhartinger Straße / Oberdorfstraße (Reithallengrundstück) - Ergebnis der Beratung durch den Kreisbaumeister
9 Bauanfrage formlos zur Errichtung einer Betonmauer mit Laubengang und einer zusätzlichen Unterkellerung abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beim Anwesen Hochstätt 5
10 Antrag auf dauerhafte Wasserlieferung des Trinkwasserverein Hirnsberg e.V., Bad Endorf über die Gemeinde Riedering
11 Neue Leader-Förderperiode 2023-2027 - Beteiligung und Finanzierung
12 Bootsliegeplätze der Gemeinde (Schafwaschen und Strandanlage) - Neufestlegung der Gebühren
13 Haushalt 2021; Vorlage der Jahresrechnung und Auftrag zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung
14 Unterrichtungen des Bürgermeisters
15 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 1

Beschluss

Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 2
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2.1. Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 03.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 03.05.2022 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Sitzungsniederschrift des Bauausschusses vom 18.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.05.2022 war den Gemeinderäten zugesandt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 3

Sachverhalt

1. Verschiedene Vereine haben bereits wieder Feste veranstaltet:
    Das Dorffest des Trachtenvereins in Rimsting am 21.05.2022, das Spritzenfest der Freiwilligen    
    Feuerwehr in Rimsting und das Kabarett des Schützenvereins in Greimharting am 28.05.2022 
    sowie der Frühschoppen anlässlich des 65-jährigen Bestehens des Trachtenvereins Greimharting 
    mit den Patenvereinen Griesstätt und Rimsting am 29.05.2022

2. aus nichtöffentlicher Sitzung

Auftragsvergabe zur Verbesserung der Regenwasserversickerung im Bereich Lärchenstraße, Ahornstraße und Eichenstraße
Auftrag erteilt an Firma Frommwieser, Rimsting – Auftragssumme brutto rund 63.300,-- €


3. aus nichtöffentlicher Sitzung

Machbarkeitsstudie Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Greimharting
Auftrag erteilt an Büro Rieder, Obing


4. Wasserqualität in Rimsting
Aufgrund des Unfalles im Gewerbegebiet Natzing in Eggstätt mit erheblicher Gewässerverschmutzung wurde die Wasserqualität im Hochbehälter Ludwigshöhe außertourlich kontrolliert. Das Ergebnis war einwandfrei. Die Gemeinden Prien, Breitbrunn, Gstadt, Chiemsee, Riedering und Bad Endorf, die das Trinkwasser ebenfalls verwenden, wurden entsprechend informiert.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im Gartenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 4

Sachverhalt

Ein noch unbebautes Grundstück im Gartenweg  soll jetzt mit einem Einfamilienhaus mit Garage bebaut werden.
Das Grundstück befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich. 
Die Baugenehmigung wird durch das Landratsamt Rosenheim erteilt.
Die Abmessungen des Gebäudes betragen 12,49 m x 7,24 m.
Das Einfügen in die Umgebungsbebauung ist gegeben.
Ortsplanerisch sind keine Bedenken zu erkennen.

Die Höhenstellung des Gebäudes wurde im Auftrag der Gemeinde von Bautechniker Martin Oberloher überprüft. Die Situierung im Gelände muss 20 cm tiefer erfolgen, um eine Anpassung an das natürliche Gelände sicherzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu, mit der Auflage, dass die Stellung im Gelände um 0,2 m tiefer erfolgt. Das Landratsamt wird außerdem gebeten eine Höhenfeststellung und Schnurgerüstabnahme vor Baubeginn vor Ort durch die Gemeinde zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bauantrag für die Erweiterung der bestehenden Pferdestallung in Fürst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Die bestehende Pferdestallung soll Richtung Süd-Osten erweitert werden.
Die Abmessungen des Erweiterungsbaues betragen 16,90 m x 15,00 m.
Die Erweiterung einer bestehenden Stallung stellt grundsätzlich ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 BauGB dar.
Von der Privilegierung des Antragstellers kann ausgegangen werden.
Die Erweiterung dient als Unterstelle gegen Sonne und Regen und dient somit dem Tierwohl.
Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Erweiterung einer bestehende Bergehalle, Flur-Nr. 639+640, Gemarkung Greimharting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 6

Sachverhalt

Die bestehende Bergehalle am Waldrand zwischen Fürst und Weiher soll erweitert werden.
Die Abmessungen der Erweiterung betragen 8,00 m x 8,00 m.
Landwirtschaftliche Bergehallen dienen der Unterbringung von Tieren und landwirtschaftlichen Maschinen und sind im Außenbereich privilegierte Vorhaben.
Von einer Privilegierung des Antragstellers kann ausgegangen werden.

Nachdem bereits eine Halle mit den Abmessungen von 22,5 m x 8,00 m vorhanden ist, stellt sich bei einer Erweiterung um nochmals 8,00 m Länge die Frage der ortsplanerischen Verträglichkeit, auch wenn das Gebäude nicht exponiert am Waldrand situiert ist.

Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Rosenheim unter Anhörung des Landwirtschaftsamtes.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Planzeichnung beim Grundriss die Bezeichnung „Bestand“ und „Erweiterung“ offensichtlich vertauscht wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Bauantrag Nutzungsänderung und Umbaumaßnahmen Kinderhort Priener Str. 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 7

Sachverhalt

Die ehemalige Geschäftsstelle der Volksbank-Raiffeisenbank Chiemsee in der Priener Straße soll angemietet in einen Kinderhort umgebaut werden.
Der langfristige Mietvertrag ist in Arbeit und wird dem Gemeinderat in einer späteren Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

Die Bauantragsunterlagen werden in der Sitzung vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Bebauungsanfrage (formlos) zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 521/2, Gemarkung Rimsting an der Ecke Greimhartinger Straße / Oberdorfstraße (Reithallengrundstück) - Ergebnis der Beratung durch den Kreisbaumeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte mit Beschluss vom 08.02.2022 die Anfrage zurückgestellt, um sich mit dem Kreisbaumeister zu beraten.

Bei einem Termin vor Ort wurden mit dem Kreisbaumeister folgende Gesichtspunkte erarbeitet:
Es ist völlig richtig, dass sich die Gemeinde an dieser Ortsrandlage besondere Gedanken macht und umsichtig mit einer Überplanung umgeht.
Der Kreisbaumeister beurteilt die Bebauung des Reithallen-Areals aus der Sicht der Ortsplanung wie folgt:
Das von der Gemeinde entwickelte städtebauliche Konzept geht in die richtige Richtung.
Schön wäre, wenn hier die Gestaltung und Baukörpergröße an einen Bauernhof mit Austragshaus erinnert.
Die Höhenlage hat die Gemeinde in der Hand. Es ist durchaus vertretbar und wünschenswert, dass die Firsthöhe der gegenüberliegenden gemeindlichen Gebäude nicht überschritten wird.
Er empfiehlt auch dringend, die östlich anschließende Fläche mit zu überplanen, sowie auch die nördlich angrenzenden Gebäude. Insbesondere bezüglich der Höhenstellung muss hier sorgsam umgegangen werden, im Norden wegen des Ortsrandes, im Osten wegen der angrenzenden Ge-bäude.

Eine vorgezogene Überplanung nur des Reithallengrundstückes ist nicht zielführend, zumal dann nach Osten zur Bebauung an der Priener Straße eine Innenbereichslage entsteht, die nach § 34 BauGB bebaubar wäre. 
Trotz des Interesses der Eigentümer sollte die Gemeinde sich hier die nötige Zeit nehmen.

Beschluss

Die Bebauungsanfrage wird aufgrund des dargestellten Sachverhalts in der vorliegenden Form abgelehnt. Die Gemeinde wird die Bebaubarkeit der gesamten (im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesenen) Fläche im Rahmen der beschlossenen Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Hauptort und das Bahnhofsgebiet nochmals prüfen und dann entsprechende Beschlüsse fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Bauanfrage formlos zur Errichtung einer Betonmauer mit Laubengang und einer zusätzlichen Unterkellerung abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beim Anwesen Hochstätt 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 9

Sachverhalt

Die Eigentümer des Anwesens Hochstätt 5 stellen eine formlose Bauanfrage an den Gemeinderat für folgende Maßnahmen:

  • Zusätzliche Unterkeller ostseitig der Hofstelle als Holzlagerraum
  • Errichtung einer Betonmauer mit aufgesetztem Laubengang an der westlichen Grundstücksgrenze

Für beide Maßnahmen wäre die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Für die Unterkellerung müsste ein zusätzliches Baufenster geschaffen werden.
Für die Betonmauer mit Laubengang wären entsprechende Festsetzungen für Einfriedungen erforderlich.

Ein zusätzliches Baufenster für eine Unterkellerung ist ortsplanerisch unproblematisch, stellt aber dennoch eine zusätzliche Versiegelung dar. 
Anders stellt sich die Lage bei der Betonmauer mit Laubengang dar. Die Mauer hat an Ihrer höchsten Stelle eine Höhe von 2,25 m zusätzlich Laubengang mit nochmals ca. 1,00 m, also eine Gesamthöhe von 3,25 m.

Es stellt sich die Frage ob hier nun nochmals für dieses Areal eine Bebauungsplanänderung durchgeführt werden soll.

Das Antragsschreiben übersenden wir anbei.

Beschluss 1

Der Bürgermeister schlägt aufgrund der geäußerten Bedenken aus den Reihen des Gemeinderates vor, im Hinblick auf die geplante Betonmauer nochmals einen Ortstermin abzuhalten. Dies wird mit 4:10 Stimmen abgelehnt, weil es aufgrund der Ortskenntnis für nicht erforderlich gehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Beschluss 2

Auf Grundlage des oben dargestellten Sachverhaltes hält der Gemeinde eine isolierte Befreiung für die Errichtung der Mauer ortsplanerisch für vertretbar. Bedingung ist die Zustimmung der westlich und nördlich angrenzenden Nachbarn. Die maximale Höhe der Mauer darf 2,0 m betragen.
Im vorzulegenden Antrag auf isolierte Befreiung (der dann im Bauausschuss behandelt wird) ist die letztendliche Gestaltung der Mauer außen darzustellen und die Höhe anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die geplante Unterkellerung an der Ostseite für den Holzlagerraum könnte über einen Bauantrag mit Befreiung durch das Landratsamt gelöst werden, da im Bebauungsplan Hochstätt bereits Befreiungen für die überbaubare Fläche durch das Landratsamt zugelassen wurden.
Dann wäre auch hier keine Bebauungsplanänderung notwendig.
Im Übrigen stellt der Raum keine zusätzliche Versiegelung dar, weil sich hier bereits ein Erdtank befindet.

Auf Grundlage des oben dargestellten Sachverhaltes stellt der Gemeinderat die Zustimmung zu einem entsprechenden Bauantrag mit Befreiung von den Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Antrag auf dauerhafte Wasserlieferung des Trinkwasserverein Hirnsberg e.V., Bad Endorf über die Gemeinde Riedering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Trinkwasserverein Hirnsberg e.V. beantragt mit Schreiben vom 15.07.2021 die Trinkwasserlieferung über den Notverbund Riedering bis auf weiteres fortzusetzen.

Der Zweckverband Wasserversorgung Chiemseegruppe hat der Trinkwasserlieferung an den Trinkwasserverein Hirnsberg e. V. bereits in seiner Sitzung am 27.07.2021 zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Grundlage des Beschlusses des Verbandsausschusses des Zweckverbandes Wasserversorgung Chiemseegruppe vom 27.07.2021 zu. Die Versorgung erfolgt über den Notverbund über die Gemeinde Riedering unter Berücksichtigung des vom Zweckverband festgelegten Sonderkündigungsrechts der Wasserlieferung im Falle wasserrechtlicher Auflagen, insbesondere im Bereich der maximalen Entnahmemenge, die zu gravierenden Einschränkungen führt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Neue Leader-Förderperiode 2023-2027 - Beteiligung und Finanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 11

Sachverhalt

Die LAG Chiemgauer-Seenplatte möchte sich mit allen Mitgliedskommunen, Bürgern und Vereinen mit einer lokalen Entwicklungsstrategie für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 bewerben.
Eine Projektumsetzung ist bis 2029 möglich.

Die Bewerbung muss beim Bayerischen Landwirtschaftsministeriums eingereicht werden.

Voraussetzung für die Aufnahme in die neuer Förderperiode ist, dass die Finanzierung des LAG Management gesichert ist.

Die Gemeinde Rimsting muss nun beschließen sich erstens an der neuen Förderperiode zu beteiligen und zweiten einen entsprechenden Finanzierungsbeschluss fassen.

Der Jahresbeitrag für die Gemeinde Rimsting würde 2.857,-- € betragen.

Sollte eine weitere Beteiligung und Finanzierung beschlossen werden, muss unten stehender Beschlussvorschlag wortgenau gefasst werden.

Beschluss

Die Gemeinde Rimsting beteiligt sich innerhalb der „LAG Chiemgauer-Seenplatte“ an der Leader-Initiative 2023 – 2027 und stellt für das LAG-Management der Jahre 2023 mit 2029 den jährlichen Betrag von 2.857,-- € zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Bootsliegeplätze der Gemeinde (Schafwaschen und Strandanlage) - Neufestlegung der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 12

Sachverhalt

Das Thema wurde in der letzten nichtöffentlichen Sitzung vorberaten.
Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte im Jahr 2010.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren für die Liegeplätze um 30 % zu erhöhen und die Beträge ab der Saison 2023 (gerundet) wie folgt festzulegen:


Seglerhafen Liegeplatz schmal
   806,00 aufger.     810,--
Seglerhafen Liegeplatz breit
   936,00 aufger.     940,--
Seglerhafen Landliegeplätze
   201,50 abger.      200,--
Strandanlage Elektroboot Steg
   669,50 aufger.     670,--
Strandanlage Landliegeplatz
   201,50 abger.      200,--
Bootshütten
2.704,00 abger.  2.700,--
Bereitstellungsgebühr
wenn ein Liegeplatz für 1 Jahr
nicht benötigt wird


77,35       aufger.   80,--

Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.


Unabhängig davon wird die Verwaltung beauftragt aufgrund der zunehmend sehr großen Elektroboote bzw. der gravierenden Unterschiede der Motorenstärke von 2 kw bis 100 kw, folgende Punkte zu eruieren und vorzulegen:

  1. Wie hat sich der Stromverbrauch in den letzten Jahren verändert?
In welcher Form könnte man zu einer Abrechnung nach Bootsgröße bzw. Motorenstärke kommen, bzw. wie organisieren das andere Hafenbetreiber.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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13. Haushalt 2021; Vorlage der Jahresrechnung und Auftrag zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO wird die Jahresrechnung 2021 dem Gemeinderat vorgelegt. 
Sie schließt mit folgenden Zahlen ab:

Gemeinde Rimsting
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben                  12.666.673,55 €
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben                    6.302.421,79 €

Beschluss

Mit der Prüfung wird gemäß Art. 103 Abs. 1 GO der Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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14. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 14

Sachverhalt

1.
Bayerisches Rotes Kreuz Rosenheim
Der Jahresbericht 2021 liegt vor; einige Exemplare werden zur Mitnahme in Umlauf gegeben.

2.
Sicherheitsbericht der Polizeiinspektion Prien
Der Sicherheitsbericht der PI Prien für 2021 liegt vor. Die Auszüge, die die Gemeinde Rimsting betreffen, werden mittels Beamer gezeigt.
Bei Interesse kann der Bericht im Rathaus eingesehen werden.

3.
Mobilfunkmast Westernach

Dem Gemeinderat ist bekannt, dass für die Errichtung des Funkmasts in Westernach die Baugenehmigung durch das Landratsamt Rosenheim im Juli 2021 erteilt wurde.
Wie beschlossen hat die Gemeinde gegen die Baugenehmigung Klage eingereicht.
Das Klageverfahren liegt momentan beim Verwaltungsgericht in München.

Eine Klage im Baurecht hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Bauherr auf seine eigene Verantwortung mit dem Risiko eines möglichen Rückbaus, die Bauarbeiten ausführen kann.

Dies ist jetzt der Fall. Die Deutsche Funkturm GmbH hat einen Subunternehmer beauftragt den Turm im Sommer  zu errichten.

Die Arbeiten sollen am 20.06.2022 beginnen und am 05.08.2022 enden.

Die Gemeinde hat noch zusätzlich einen Antrag beim Gericht auf Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt, das würde bedeuten, dass ein Baubeginn nicht möglich wäre.
Dieser Antrag muss durch das Gericht zeitnah behandelt werden.
Die Erfolgsaussichten sind nach Auskunft unserer Rechtsanwältin gering.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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15. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 15

Sachverhalt

1.
Baustelle Priener Straße / Ampelanlage

Gemeinderat Raimund Feichtner weist darauf hin, dass die Ampelregelung bei der Baustelle in der Priener Straße in der bevorstehenden Tourismussaison zu endlosen Rückstaus in Richtung Prien und Bad Endorf führen wird.
Der bittet deshalb folgende Punkt zu prüfen:

Schnelles Ende der Benutzung der Straße für Baustelleneinrichtungen
Beschilderung von Umleitungen
Verzicht auf die Ampelregelung an den Wochenenden und während der Schulferien

Der Bürgermeister erklärt, dass die Erfolgsaussichten hier sehr gering sind. Die zuständigen Ämter (Straßenbauamt und Landratsamt Rosenheim) sowie die Polizei haben auf Grundlage der aktuellen Vorschriften diese Ampelregelung beauflagt. Der sagt aber zu, sowohl bei den Behörden als auch beim Bauunternehmer nach Lösungsmöglichkeiten zu fragen.


2.
Parkplatz an der Kirche Rimsting 

Gemeinderat Raimund Feichtner wurde von Gottesdienstbesuchern darauf aufmerksam gemacht, dass der Parkplatz an der Kirche regelmäßig von Dauerparkern blockiert wird und bei den Gottesdiensten keine freien Plätze verfügbar sind. Auch ein Behindertenparkplatz wäre sehr wünschenswert.

Der Bürgermeister sagt zu, einen Behindertenparkplatz zu beschildern; am besten am westlichen Ende des Parkbereichs, da hier ohnehin etwas mehr Platz vorhanden ist.
Zur Frage der Verhinderung von Dauerparkern wird man zunächst mit den umliegenden Eigentümern sprechen. Die Anordnung einer begrenzten Parkdauer ist schwierig, weil hier oft auch Wanderer parken, die den Erlebnisweg besuchen. 

3.
Simsseeschutzkonzept

3. Bürgermeister Robert Perl merkt an, dass er aus den Reihen der Landwirte bereits einige positive Reaktionen auf die Aktivität der Firma Ecozept, vertreten durch Frau Wissinger erhalten hat.


4.
Berichterstattung im OVB

Gemeinderätin Nina Weinland merkt an, dass die Berichterstattung über Rimstinger Themen in der Chiemgau-Zeitung zunehmend weniger wird, während z. B. Bernau sehr gut vertreten ist.
Der Bürgermeister erklärt, dass dies jeweils daran liegt, welche Berichterstatter zur Verfügung stehen. Derzeit ist die Redaktion in Prien dringend auf Personalsuche und im Übrigen sehr bemüht um die Themen in Rimsting.


5. 
Straßenkreuzung Rimsting-Bahnhof Richtung Eggstätt

Gemeinderat Stefan Julinek weist darauf hin, dass die fehlende Markierung an der Kreuzung Rimsting-Bahnhof Richtung Eggstätt hohes Gefährdungspotenzial hat. Auch die Ausführung der letztjährigen Bauarbeiten lässt offensichtlich zu wünschen übrig. Dies könnte der Grund für die immer noch fehlende Markierung sein.
Der Bürgermeister sagt zu, das Thema mit dem Straßenbauamt zu besprechen.


Darüber hinaus schlägt Gemeinderat Stefan Julinek vor, das Ortsschild „Rimsting-Bahnhof“ Richtung Osten zu verschieben, um den Verkehr zu verlangsamen.
Das Ergebnis sollte allerdings nicht sein, dass dann auf eine Markierung generell verzichtet wird, wegen des Innerortsbereiches.
Das Thema wird eruiert und dem Bauausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 11:55 Uhr