Datum: 28.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften
2.1 Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 31.05.2022
3 Bekanntgaben
4 Bauantrag (Antrag auf Vorbescheid) für die Errichtung eines Stallgebäudes in Geigereck
5 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Rimsting-Nord" im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 873 Tfl., Gemarkung Rimsting, Fichtenstraße 5 - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
6 Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Rimsting-Nord" im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 906 und 906/7, Gemarkung Rimsting, in der Lärchenstraße/Ecke Kalkgrubstraße
7 Anfrage zur Anlegung eines Liegeplatzes für Hund und Mensch an der Strandanlage Westernach
8 Zuschussantrag Manuel Linke und Michael Feuchtmeir für ein Kurzfilmprojekt
9 Zuschussantrag Musikschule Prien
10 Haushalt 2022; Erlass Haushaltssatzung
11 Wasserversorgung: Festsetzung Kalkulationszeitraum Gebührenkalkulation
12 Entwässerungseinrichtung: Kalkulationszeitraum Gebührenkalkulation
13 Festlegung des Kalkulatorischen Zinssatzes für Beitrags- und Gebührenkalkulationen
14 Unterrichtungen des Bürgermeisters
15 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö beschließend 1
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2. Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 2
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2.1. Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 31.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 31.05.2022 war den Gemeinderäten zugesandt worden.        

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 3

Sachverhalt

1. Geburtstagsgratulation
Der 1. Bürgermeister gratuliert 2. Bürgermeister Thomas Schuster zu seinem kürzlichen 50. Geburtstag und überreicht ein kleines Geschenk der Gemeinde.

2. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

2.1. Löschfahrzeug-Ersatzbeschaffung für die Freiwillige Feuerwehr Greimharting

Beim Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Greimharting Anfang 2020 war man von geschätzten Kosten von 300.000,-- € (bei 70.000,-- €) Zuschuss ausgegangen.
Nach der Ausschreibung lauten die Gesamtkosten auf: 527.423,40 €,
abzüglich Fördermittel 80.500€ 

Das Fahrzeug wurde wir folgt bestellt:
Fahrgestell und Aufbau bei Firma Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde
Löschgruppenfahrzeug LF 10 
Auftragswert brutto (incl. 19% MwSt.) 462.937,37 € 

Beladung bei Firma BAS Vertriebs GmbH, Planegg
Auftragswert von brutto 64.486,03 € (incl. 19% MWSt.).



2.2 Auftragsvergabe Straßensanierungen 2022

an Firma Streicher, Altenmarkt mit einem Bruttoangebotspreis von 106.116,20 € 
Folgende Maßnahmen sollen ausgeführt werden:

LOS 1 GV-Straße Bach
LOS 2 Ortsstraße Hötzelsberg
LOS 3 Ortsstraße Kirchplatz
LOS 4 Gehweg St. Salvator
LOS 5 Zufahrt Feuerwehrhaus Rimsting



2.3 Auftragsvergaben Kommunaler Wohnungsbau Greimhartinger Straße

Bodenbelagsarbeiten an Firma Brandmaier GmbH, Prutting zum Bruttoangebotspreis von 34.263,08 €.

Fliesenarbeiten an Firma Fliesen Huber GbR, Riedering zum Bruttoangebotspreis von 41.070,83 €.

Innentüren an Firma Türenstudio Sabine Breu, Grabenstätt zum Bruttoangebotspreis von 57.612,66 €.

Tiefgaragenbeschichtung an Firma techno-floor GmbH & Co. Flooring Management KG, Pleiskirchen, zum Bruttoangebotspreis von 42.541,67 €.

Kellertrennwände an Firma afm Raumkonzepte GmbH, Cleebronn, zum Bruttoangebotspreis von 5.065,83 €


3.  Wasserhochbehälter Pinswang
Der neue Wasserhochbehälter wurde am 23.06.2022 eingeweiht und erhielt den kirchlichen Segen im Beisein der geladenen Gäste. Für die Öffentlichkeit kann das Gebäude wegen der Hygienevorschriften nicht zugänglich gemacht werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Bauantrag (Antrag auf Vorbescheid) für die Errichtung eines Stallgebäudes in Geigereck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Bauherren wollen für die bestehende Schafhaltung für eine tiergerechte Haltung ein neues Stallgebäude östlich des Wohnhauses errichten.
Die Stallung soll an einen bestehenden Schuppen angebaut und in den Hangbereich integriert werden.
Die Genehmigungsfähigkeit soll über einen Vorbescheid abgeklärt werden.
Die Schafzucht wird als Nebenerwerbslandwirtschaft betrieben.
Ob eine landwirtschaftliche Privilegierung gegeben ist, muss vom Landratsamt Rosenheim bzw. vom Landwirtschaftsamt geprüft und bestätigt werden.
Nur bei Vorliegen einer landwirtschaftlichen Privilegierung kann eine Genehmigung erteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu, unter der Bedingung, dass die landwirtschafltiche Privilegierung durch Landwirtschaftsamt und Landratsamt bestätigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Rimsting-Nord" im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 873 Tfl., Gemarkung Rimsting, Fichtenstraße 5 - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zur 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord wurde die Behörden- und Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Die Verwaltung hat die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zusammengestellt. Die Aufstellung wurde mittels Beamer gezeigt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss 1

Zu Punkt I/1.
Landratsamt Rosenheim, Ortsplanung Bauleitplanung

Es handelt sich hier nicht ausschließlich um ein Wohngebäude. Es ist daneben die Einrichtung einer Werkstatt für den Elektrobetrieb des Eigentümers (1-Mann-Betrieb) sowie ein Materiallager im Nebengebäude geplant. Nachdem dieser nicht störende kleine Handwerksbetrieb auch im Allgemeinen Wohngebiet zulässig ist, kann die Frage der Gebietsausweisung im Zusammenhang mit der vorliegenden Änderungsplanung außer Acht bleiben. 
Die Gemeinde Rimsting hat unabhängig davon die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzept für das gesamte Gebiet in Auftrag gegeben. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der geeigneten Gebietsausweisung zu beraten sein.
Um die junge Familie nicht in der Verwirklichung ihres Eigenheimes samt Firma zeitlich zu behindern, wird die jetzige Bebauungsplanänderung vorgezogen. Ein neues städtebauliches Ziel ist damit nicht verbunden. Das geplante Gebäude könnte auch im rechtsverbindlichen Bebauungsplan verwirklicht werden; angepasst wird lediglich der Standort.

Der unvollständige Satz „Im Übrigen wurden“ wird gestrichen; dieser nicht benötigte Textbaustein wurde versehentlich nicht gelöscht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Punkt I/2. Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde

Mit der Festsetzung C7. „Einfriedungen dürfen keinen Sockel haben, der über das Gelände reicht“ ist der Hinweis bereits zum Teil erfüllt. Die Bodenfreiheit von 15 cm wird in dieser Festsetzung noch redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Nach Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen gegen- und untereinander ist die Planung unter Punkt C7 wie oben unter Punkt I/2. Festgelegt, redaktionell zu ergänzen. In der Begründung werden im drittletzten Absatz die Worte „Im Übrigen wurden“ gestrichen (siehe obige Festlegung zur Punkt I/1.

Die 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rimsting-Nord“ für den Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 873 Tfl., Gemarkung Rimsting, Fichtenstraße 5, wird auf Grundlage der Planung der Huber Planungs-GmbH, Rosenheim, in der Fassung vom 25.02.2022, redaktionell ergänzt durch Beschluss vom 28.06.2022 einschließlich Begründung in der Fassung gleichen Datums mit redaktioneller Änderung durch Beschluss vom 28.06.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Rimsting-Nord" im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 906 und 906/7, Gemarkung Rimsting, in der Lärchenstraße/Ecke Kalkgrubstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Grundstücke Flur-Nr. 906 und 906/7, Gemarkung Rimsting sind derzeit als Gartenfläche für die Flur-Nr. 906/1, Gemarkung Rimsting (Lärchenstraße 19) genutzt – siehe Luftbild. 
Der Eigentümer hat die beiden Flächen an seine Kinder bzw. Enkel übertragen.
Wie aus dem beiliegenden Lageplan mit Baufenstern und tatsächlicher Nutzung ersichtlich wurde an der Lärchenstraße bei der bestehenden Bebauung weder die Grundstücksteilung des Bebauungsplanes noch die Baufenster eingehalten. Wie früher generell üblich wurden hier Baugenehmigungen mit Befreiungen erteilt.

Das jetzt angefragte Grundstück ist mit 1 großen Baufenster überplant.
Die Anfrage (siehe Anlage) beinhaltet eine getrennte Bebauung der Grundstücke mit jeweils einem Wohnhaus mit maximal 2 Wohneinheiten, bei Einhaltung der heute üblichen Nutzungsziffern (GRZ 0,20 unverändert / GFZ 0,40 – statt bisher 0,35).

Aus ortsplanerischer Sicht wird die Bebauung mit zwei Gebäuden eher positiver zu beurteilen sein.
Zur Beurteilung der angefragten seitlichen Wandhöhe und Firsthöhe wurde ein Lageplan mit den umliegenden Gebäudehöhen angefertigt.
Zur Bebauungsplanänderung ist in jedem Fall eine vorherige Geländeaufnahme mit Festlegung der Höhenkoten notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes auf Grundlage der vorgelegten Anfrage in Aussicht. Die maximale seitliche Wandhöhe wird mit 6,50 m, die Firsthöhe mit 8,65 m festgelegt. Die Geschossflächenzahl wird von 0,35 auf 0,40 erhöht, wie zuletzt generell üblich. Zur Bebauungsplanänderung ist eine Geländeaufnahme mit Festlegung der Höhenkote erforderlich, um die Stellung im Gelände festzulegen.
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung sind von den Antragstellern zu tragen, was mittels städtebaulichem Vertrag zu sichern ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Anfrage zur Anlegung eines Liegeplatzes für Hund und Mensch an der Strandanlage Westernach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 7

Sachverhalt

Anfang März wurde von einem Rimsting Bürger ein Schreiben eingereicht, u.a. mit der Anregung
zur Anlegung eines Liegeplatzes für Hund und Mensch an der Strandanlage in Westernach.
Das entsprechende Antragsschreiben war den Gemeinderäten mit der Beschlussvorlage zugesandt worden.
Grundsätzlich ist für die Strandanlage ein Hundeverbot angeordnet.

Sowohl an der Strandanlage als auch an den benachbarten Sportanlagen (ebenfalls Hundeverbot) gibt es immer wieder Probleme mit uneinsichtigen Hundehaltern.

Die Gemeinde sollte sich sehr gut überlegen einen offiziellen Hundebereich egal ob nur Liegewiese oder auch Hundebadebereich im dortigen Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.
Durch diese Ausweisung würden weitere Hundehalter aus Nachbargemeinden angelockt.

Des Weiteren ist eine Ablehnung durch die Untere Naturschutzbehörde sicher, da der beantragte Standort direkt an die besonders schützenswerten Schilfbereiche anschließt.
 

Beschluss

Es wird keine Möglichkeit gesehen, einen praktikablen und gleichzeitig naturschonenden Bereich für das Sonnen und Baden mit Hunden bereitzustellen.
Die Anregung des Bürgers muss deshalb abgelehnt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 14

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8. Zuschussantrag Manuel Linke und Michael Feuchtmeir für ein Kurzfilmprojekt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Antragsschreiben (E-Mail vom 31.05.2022), die Projektbeschreibung und Kostenaufstellung waren den Gemeinderäten mit der Beschlussvorlage zugesandt worden.

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt einen Zuschuss in Höhe von 1.000,-- €, unter der Bedingung, dass der Film dann in geeigneter Form (z. B. bei der Neujahrsausstellung oder im Foyer des Rathauses) evtl. in Dauerschleife läuft, damit die Rimstinger Bürger die Möglichkeit haben ihn anzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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9. Zuschussantrag Musikschule Prien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Musikschule Prien e.V. beantragt mit dem Schreiben vom 31.05.2022 einen Zuschuss in Höhe von 5.053,25 € für 40 Schüler. 
Im Zuschussantrag sind die Musikschüler exakt aufgelistet unter Abzug der Erwachsenen, für die kein Zuschuss gewährt wird. 
In der Schülerliste sind insgesamt 40 Schüler aufgeführt. Berücksichtigt wurden hier 4 Erwachsene, die gestrichen wurden, sowie ein Schüler, der das 18. Lebensjahr während des Schuljahres im Jahr 2021 vollendet hat und somit nur anteilig (1 Monat) bezuschusst wird. 
In den vergangenen Jahren 2019,2020,2021 wurden 100 % des beantragen Zuschusses gewährt, mit der Bedingung, dass nachzuweisen ist, dass der Zuschuss in voller Höhe den Musikschülern zugutekommt und deren Beitrag entsprechend niedriger ist. Dies wurde nachgewiesen. 
Aufgrund der geringen Belegungszahl durch die Corona Pandemie und den steigenden Lohnkosten wurden die Unterrichtsentgelte um 2,5% - 3% erhöht. Daher bittet die Musikschule auch dieses Jahr um einen Zuschuss in Höhe von 100 %. 

Beschluss

Der Gemeinderat gewährt in Anerkennung der wertvollen Aufgabe, die hier erfüllt wird und zur Entlastung der Eltern der Musikschüler den beantragten Zuschuss in Höhe von 5.053,25 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Haushalt 2022; Erlass Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan und den entsprechenden weiteren Anlagen wurde in der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 behandelt und grundsätzlich beschlossen. Leider waren in der dort vorgelegten Haushaltssatzung zwei Summenzahlen nicht richtig dargestellt. Somit muss dieser Beschluss mit der richtigen Anlage der Haushaltssatzung nochmals beschlossen werden. Änderungen zu den einzelnen Zahlen im Haushalt ergeben sich nicht.

Beschluss

Nachdem die Haushaltssatzung verlesen wurde, beschließt der Gemeinderat, vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Haushaltssatzung 2022 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Angaben und Abschlussziffern aufzustellen. Der beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Wasserversorgung: Festsetzung Kalkulationszeitraum Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bei der letzten Kalkulation (Abschluss Dezember 2017) war der Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021. Die neue Kalkulation hätte eigentlich 2021 für den Vorkalkulationszeitraum 2022 bis 2025 erfolgen müssen. Dies ist aber u. a. wegen der Corona-Pandemie und den internen Auswirkungen nicht erfolgt.
Die Gebühren sollen nun ab 01.01.2023 neu festgesetzt werden. Für die Neukalkulation soll weiterhin ein 4-jähriger Kalkulationszeitrahmen festgelegt werden. Der Vorkalkulationszeitrahmen beträgt somit die Jahre 2023 bis 2026. Die Nachkalkulation insb. für die Jahre 2018 – 2022 erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die Neukalkulation der Wassergebühren weiterhin einen 4-jährigen Kalkulationszeitrahmen von 2023 bis 2026 festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Entwässerungseinrichtung: Kalkulationszeitraum Gebührenkalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bei der letzten Kalkulation (Abschluss Dezember 2017) war der Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021. Die neue Kalkulation hätte eigentlich 2021 für den Vorkalkulationszeitraum 2022 bis 2025 erfolgen müssen. Dies ist aber u. a. wegen der Corona-Pandemie und den internen Auswirkungen nicht erfolgt.
Die Gebühren sollen nun ab 01.01.2023 neu festgesetzt werden. Für die Neukalkulation soll weiterhin ein 4-jähriger Kalkulationszeitrahmen festgelegt werden. Der Vorkalkulationszeitrahmen beträgt somit die Jahre 2023 bis 2026. Die Nachkalkulation insb. für die Jahre 2018 – 2022 erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die Neukalkulation der Entwässerungsgebühren weiterhin einen 4-jährigen Kalkulationszeitrahmen von 2023 bis 2026 festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Festlegung des Kalkulatorischen Zinssatzes für Beitrags- und Gebührenkalkulationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Verzinsung des Anlagekapitals soll sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren und vom Gemeinderat festgelegt werden (lt. Prüfungsverband).

Bis 2020 wurde vom Gemeinderat zuletzt am 13.09.2016 folgendes festgelegt:

Der Kalkulatorische Zinssatz wird ab 2016 nach den ermittelten Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten für den Zeitraum 1980 bis 2015 entsprechend dem Mittelwert aller Laufzeiten (1 – 10 Jahre) der letzten 20 Jahre ermittelt. Bis 2020 wird dieser nach diesem Schema fortgesetzt.

Daraus ergibt sich für
  • 2016                3,8 %
  • 2017                3,2 %
  • 2018                3,0 %
  • 2019                2,8 %
  • 2020                2,6 % 
  • 2021                2,3 %
  • 2022                ? (noch nicht bekannt)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt ab 2021 den Kalkulatorischen Zinssatz weiterhin nach den ermittelten Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten für den jeweilig veröffentlichten Zeitraum bis Vorjahr entsprechend dem Mittelwert aller Laufzeiten (1 – 10 Jahre) der letzten 20 Jahre festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 14

Sachverhalt

1.
Anfrage in letzter Sitzung; Ampelanlage Baustelle Priener Straße
Nach Rücksprache mit dem Bauunternehmer wird die Ampelanlage in 14 Tagen abgebaut werden können, da dann der Kran auf dem Baugrundstück platziert werden kann.


2.
Anfrage wegen fehlender Markierung an der Kreuzung Bahnhofstraße Richtung Eggstätt/Breitbrunn

Das Straßenbauamt erteilte folgende Auskunft:
Die Baumaßnahme wurde nicht abgenommen, die ausführende Baufirma muss nachbessern (Abfräsen und neu Asphaltieren). Dies ist geplant bis 08.07.2022, danach erfolgt die Markierung.


3.
Funkmast Westernach
Die geplante Aufstellung des Funkmastes in Westernach wurde versschoben bis Ende Oktober, da eine Vollsperrung der Straße während der Saison versagt wurde.


4. 
Integriertes Mobilitätskonzept
Im Juli beginnen die Arbeiten für das Mobilitätskonzept mit Verkehrszählungen und -messungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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15. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 15

Sachverhalt

Anfrage
Gehweg Westernacher Straße 

Gemeinderätin Monika Walther, erklärt, dass der Gehweg an der Westernacher Straße im Bankettbereich erneut stark ausgeschwemmt wurde. In den Bereich, in denen die Gemeinde das Bankett mit Grasvasen bzw. Rollrasen gestaltet hat, ist alles in bester Ordnung.
Sie schlägt deshalb vor, dies auch noch in den restlichen Abschnitten so vorzunehmen.
Dem wird entgegengehalten, dass gewisse Bankettbereiche notwendig sind.
Gemeinderat und Tiefbauunternehmer Georg Heindl schlägt vor, über einen Schotterrasen nachzudenken.
Der Bürgermeister sagt zu, die Angelegenheit zu prüfen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 11:56 Uhr