Datum: 07.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Rimsting
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften
2.1 Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 08.11.2022
3 Bekanntgaben
4 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Rimsting Süd" für den Bereich des Anwesens Hochfellnstraße 11a
5 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 906 und 906/7, Gemarkung Rimsting an der Kalkgrubstraße Ecke Lärchenstraße - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
6 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Am Friedhof im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 736/2, Gemarkung Rimsting, an der Westenstraße - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
7 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Hochstätt im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 1184/6, Gemarkung Rimsting, in Hochstätt - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
8 Wasserversorgung: Gebühren und Beitragskalkulation mit Satzungsprüfung
9 Entwässerungseinrichtung: Gebühren- und Beitragskalkulation mit Satzungsprüfung
10 Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung
11 Zuschussantrag Donum Vitae in Bayern e.V.
12 Bürgerversammlung 2022 - Erledigung der Anregungen der Bürger
13 Unterrichtungen des Bürgermeisters
14 Anfragen

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö 1

Beschluss

Der Bürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Genehmigung folgender Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö 2
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2.1. Sitzungsniederschrift des Gemeinderates vom 08.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 war den Gemeinderäten zugesandt bzw. im RIS bereitgestellt worden.

Beschluss

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist damit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö 3

Sachverhalt

1. Weihnachtsmärkte in Rimsting und Greimharting

In Greimharting fand am ersten Adventswochenende der 50. Weihnachtsmarkt statt.
Aus diesem Grund fand eine feierliche Eröffnung statt und es folgt ein ausführlicher Bericht mit Fotos im Gemeindeblatt.
Der Bürgermeister bedankt sich bei den Bastlerinnen, die zum Teil seit 50 Jahren tätig sind. Die Initiative ging damals von Frau Agathe Andeßner aus.
Der Dank gilt allen, die dieses Erfolgsprojekt unterstützt und möglich gemacht haben.


In Rimsting fand am 2. Adventswochenende der Weihnachtsmarkt vor dem Rathaus statt. Auch das war ein großer Erfolg mit vielen Besuchern. Auch hier gilt der Dank den Vereinen und Anbietern, sowie dem Bauhof und Wolfgang Dettendorfer und Franz Fischer aus der Verwaltung und ganz besonders der Familie Friedrich.



2. Funkmast Westernach
Der Funkmast in Westernach ist inzwischen aufgestellt worden. Der Sachverhalt ist bekannt; der abschließende Gerichtsentscheid steht noch aus.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Rimsting Süd" für den Bereich des Anwesens Hochfellnstraße 11a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt beim bestehenden Wohnhaus Hochfellnstraße 11a das Garagengebäude aufzustocken und dann im neuen OG eine Wohnflächenerweiterung für den Eigenbedarf zu schaffen.

Hierfür müsste der Bebauungsplan hinsichtlich überbaubarer Fläche (das bestehende Baufenster ist als Garagengebäude ausgewiesen) und GFZ (bisher 0,25) geändert werden.

Ortsplanerisch sind keine Bedenken erkennbar.

Die betroffenen Grundstücksnachbarn (Hochfellnstraße 9, 9a und 11) haben dem Vorhaben im Vorfeld bereits zugestimmt.

Es handelt sich hier um die Schaffung zusätzlichen Wohnraumes für eine junge einheimische Familie.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes im Hinblick auf die GFZ (neu 0,30 statt 0,25) und das Baufenster (Hauptgebäude statt Garage).
Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen, was mittels städtebaulichem Vertrag zu sichern ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Rimsting-Nord im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 906 und 906/7, Gemarkung Rimsting an der Kalkgrubstraße Ecke Lärchenstraße - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte mit Beschluss vom 28.06.2022 die Zustimmung zur beantragten Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt. Der Beschluss samt Anfrage liegt bei.

Die Planung zur Bebauungsplanänderung ist derzeit noch in Arbeit und wird in der Sitzung vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 2 „Rimsting-Nord“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 906 und 906/7, Gemarkung Rimsting, an der Kalkgrubstraße / Ecke Lärchenstraße , auf Grundlage der Planung der Huber Planungs-GmbH, Rosenheim in der Fassung vom 01.12.2022 einschließlich Begründung in der Fassung vom 01.12.2022 unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergänzungen zur Festlegung der Höhenkoten und der Oberflächenwasserbeseitigung.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Auf Grundlage dieser Planung ist gemäß § 13 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung des Landratsamtes Rosenheim als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Am Friedhof im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 736/2, Gemarkung Rimsting, an der Westenstraße - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zur o.g. Bebauungsplanänderung wurde die Behörden- und Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Die Planung liegt bei.
Seitens der Bürger wurden bis dato keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht; die Frist läuft noch bis 05. Dezember 2022. Sollten noch Stellungnahmen eingehen werden sie in der Sitzung vorgelegt.

Seitens des Landratsamtes sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

I. Abteilung Kreisbauamt / Bauleitplanung:
Die Planung sollte sich angesichts der grundsätzlich immer zu bewertenden Belange, Ausmaß der Flächenversiegelung und Oberflächenwasserentsorgung, mit den Auswirkungen (deutlich vergrößerte überbaubare Flächen, jedoch keine Änderung des festgesetzten Maßes der Nutzung) befassen. Insbesondere wenn vorliegend die BauNVO von 1968 weiterhin anwendbar ist, wären sehr große Baukörper und eine erhebliche Gesamtversiegelung des Grundstücks zulässig. Die Maßstäbe des § 19 Abs. 4 der aktuellen BauNVO sollten zumindest planerisch geprüft sein, um deren Nichtberücksichtigung bei der Planung sachgerecht rechtfertigen zu können. 

Die beiden zugelassenen Hauptfirstrichtungen, sollten nicht auf in der Zeichnung vorgeschlagene Gebäudeteile, sondern für das gesamte Baufenster eingetragen werden (betrifft West/Ost Option).
Sofern und solange sich das Grundstück 736/1 nicht in Gemeindebesitz befindet, fehlt es an der gesicherten Erschließung für das überplante Grundstück.
Plan und Begründung gehen darauf nicht ein!?


Abwägungsvorschlag:

In der Planung ist bereits festgelegt, dass die BauNVO vom 21.11.2017 gilt.
Damit ist den heutigen Grundsätzen der Flächenversiegelung Rechnung getragen, zudem ist die Grundflächenzahl mit 0,2 unverändert.
Die Eintragung der Firstrichtungen wurde variiert, da der westliche Anbau so gestaltet werden soll.
Für die Übereignung der Flur-Nr. 736/1, Gemarkung Rimsting ist der Notartermin bereits beantragt. 


II. Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde hat mitgeteilt, dass sie sich zur Planung nicht äußert.

Beschluss

Die Einwendungen des Landratsamtes Rosenheim werden wie folgt abgewogen:
In der Planung ist bereits festgelegt, dass die BauNVO vom 21.11.2017 gilt.
Damit ist den heutigen Grundsätzen der Flächenversiegelung Rechnung getragen, zudem ist die Grundflächenzahl mit 0,2 unverändert.
Die Eintragung der Firstrichtungen wurde variiert, da der westliche Anbau so gestaltet werden soll.
Für die Übereignung der Flur-Nr. 736/1, Gemarkung Rimsting ist der Notartermin bereits beantragt. 

Nach Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen ist eine Änderung der Planung nicht veranlasst.
Die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Am Friedhof für den Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 736/2, Gemarkung Rimsting, an der Westenstraße, wird auf Grundlage der Planung einschließlich Begründung vom 30.09.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Hochstätt im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 1184/6, Gemarkung Rimsting, in Hochstätt - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zur o.g. Bebauungsplanänderung wurde die Behörden- und Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Die Planung liegt bei.
Seitens der Bürger wurden bis dato keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht; die Frist läuft noch bis 05. Dezember 2022. Sollten noch Stellungnahmen eingehen werden sie in der Sitzung vorgelegt.

Seitens des Landratsamtes sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

I. Abteilung Kreisbauamt / Bauleitplanung:
bauplanungsrechtlich sind folgende Festsetzungen nicht eindeutig und lassen ggfs. nicht beabsichtigte Auslegungen zu:

2.4. mit dem Planzeichen I wird hier nur das Maß der baulichen Nutzung geregelt, nicht jedoch die Nutzung der überbaubaren Fläche abgegrenzt (4.3) oder vorgegeben. 
Was ist ein „Garagen-Tiefgaragen-Geschoss“? Oberirdische Garagen? Oberirdische Garagen mit Tiefgarage darunter? Eingeschossige Tiefgarage ohne oberirdische Garagen?
Ohne konkrete Festsetzung zur Nutzung der abgegrenzten östlichen überbaubaren Fläche, wären dort nicht nur Garagengebäude ohne Höhenlagevorgabe, sondern auch erdgeschossige Hauptnutzungen zulässig!?

Der Planentwurf sollte aus Gründen der Rechtssicherheit nochmal klarstellend überarbeitet und ergänzt werden.


Abwägungsvorschlag:

Das Planzeichen 2.4 wird konkretisiert und wie folgt festgesetzt:
maximal ein unterirdisches Garagengeschoß (Tiefgarage) zulässig


II. Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde hat mitgeteilt, dass sie sich zur Planung nicht äußert.

Beschluss

Nach Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird die Planung wie folgt redaktionell konkretisiert:
Festsetzung 2.4 erhält folgende Fassung: 
maximal ein unterirdisches Garagengeschoß (Tiefgarage) zulässig

Die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Hochstätt für den Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 1184/6, Gemarkung Rimsting, in Hochstätt, wird auf Grundlage der Planung in der Fassung vom 11.10.2022 einschließlich Begründung in der Fassung vom 11.10.2022 unter Berücksichtigung der oben festgelegten redaktionellen Ergänzung unter Festsetzung B 2.4 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Wasserversorgung: Gebühren und Beitragskalkulation mit Satzungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Rimsting vom 13.12.2017 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. §6 BGS/WAS), die Grundgebühren (vgl. §9a BGS/WAS) sowie die Verbrauchsgebühren (vgl. §10 BGS/WAS) werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze1 gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (Kommunalberatung Radlbeck) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2023) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen müssen.

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS / einem Neuerlass der BGS/WAS zu rechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die oben erläuterte Information zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Entwässerungseinrichtung: Gebühren- und Beitragskalkulation mit Satzungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Rimsting vom 13.12.2017 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS), die Grundgebühren (vgl. §.9a BGS/EWS) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. §.10 BGS/EWS) werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (Kommunalberatung Radlbeck) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2023) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen müssen.


Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS / einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die oben erläuterte Information zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bei den drei Musterleuchten vor der Turnhalle wurden alle drei mit der Lichtfarbe 2200 Kelvin ausgestattet. Jetzt wurden die Dimmstufen bemustert (20%, 30%, 40%). Bitte vor Ort anschauen.
Es sollte nun entschieden werden, wie stark die Straßenleuchten in den Nebenstraßen gedimmt werden. Des Weiteren ist die Art der Lampen festzulegen, damit ein Förderantrag gestellt werden kann. (Nur Einsätze tauschen, komplette Leuchte erneuern, Leuchten Formen definieren.)
Dazu gibt es nähere Informationen als Entscheidungsgrundlage in der Sitzung durch Franz Fischer.

Beschluss 1

Die Dimmstufen werden wie folgt festgelegt:
jeweils ab 22.00 Uhr
an den Hauptstraße 50 %
in den Wohnstraßen 20 %

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, an der Ausstattung mit Bavaria-Leuchten, wie in der Präsentation der Verwaltung enthalten, festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf Grundlage der beiliegenden Präsentation. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschussantrag dementsprechend umgehend zu stellen. Die Haushaltsmittel sind 2023 bereitzustellen. 
Sollte der Zuschussbescheid ein anderes Ergebnis als die erwarteten rund 70 % ergeben, wird der Gemeinderat mit dem Thema wieder befasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Zuschussantrag Donum Vitae in Bayern e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in Rosenheim bittet auch in diesem Jahr um eine freiwillige Zuwendung um Frauen, Männer und Familien unterstützen zu können. Ziel ist es, den Babys und Kleinkindern einen bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen.
 
Donum Vitae gibt es nun seit über 20 Jahren. Die Hauptstelle befindet sich in Rosenheim. Um möglichst gut erreichbar zu sein gibt es noch zwei Außenstellen in Wasserburg und Bruckmühl.
Es wird auf Wunsch auch per Video, Online, per Telefon beraten oder bei einem Hausbesuch am Wohnort, wenn das Aufsuchen der Beratungsstelle schwierig ist.

Im Jahr 2021 hatte die Beratungsstelle DONUM VITAE Rosenheim Kontakt mit insgesamt 1.985 ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern und hierbei 3.377 Termine.

Damit die Arbeit von DONUM VITAE auch in Zukunft in vollem Umfang möglich ist, wird um finanzielle Hilfe gebeten.
Als Grundlage werden 20 Cent pro Einwohner als Zuwendung vorgeschlagen.
(Bei 4.000 Einwohnern würden sich 800 € ergeben)
 
Von 2013 bis 2018 wurde ein Zuschuss in Höhe von 600 € jährlich gewährt.
2019 beschloss der Hauptausschuss die Zuwendung auf 700 € zu erhöhen.
2020 wurde abermals erhöht, auf 800 €. Dieser Betrag wurde auch 2021 gewährt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einen Zuschuss in Höhe von 800,-- € zu
gewähren.
Der Zuschussantrag ist jedes Jahr vorzulegen, ein Vorratsbeschluss wird nicht gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Bürgerversammlung 2022 - Erledigung der Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Niederschrift über die Bürgerversammlung 2022 lag der Beschlussvorlage bei.

Zu den Bürgerfragen ist folgendes festzustellen:

Die ROSI-Mobil Haltestellen einschließlich Beschilderung befinden sich in Rimsting-Süd und Rimsting-Ort an der Bushaltestellen. Die ROSI Haltestelle Rimsting-Nord liegt nicht 
an der Bushaltestelle, sondern an der Einmündung der Nordstraße und ist dort auch beschildert.


Die Straße in Hochstätt wird durch den Bauhof hergerichtet.

Beschluss

Eine weitere Veranlassung ist nicht notwendig.
Die Anregungen sind erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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13. Unterrichtungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö 13

Sachverhalt

keine Unterrichtungen

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rimsting) Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö 14

Sachverhalt

1. Straßenbeleuchtung
Gemeinderätin Christine Ilchmann weist darauf hin, dass die Straßenbeleuchtung in Otterkring und von Otterkring Richtung Prien auch an der dortigen Bushaltestelle ausgefallen ist.
Sachbearbeiter Franz Fischer sagt zu, dies sofort zu melden.

2. Geschwindigkeitsanzeigegeräte Bahnhofstraße
Gemeinderat Stefan Julinek bedankt sich für die Aufstellung der Geschwindigkeitsanzeigegeräte.
Er bittet jedoch zu prüfen, ob man das Anzeigegerät auf Höhe Bahnhofstr. 69 auf die andere Straßenseite (ortsauswärts) vor der Einmündung des Alfredwegs aufzustellen, da hier besondere Gefahren entstehen, insbesondere mit kreuzenden Fußgängern und Radfahrern. Dort wo das Gerät jetzt steht in der Kurve kann eine Geschwindigkeit von 50 km/h gar nicht erreicht werden.
Der Bürgermeister sagt zu, das prüfen zu lassen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2023 11:35 Uhr