Abschluss der Jahresrechnung 2022 - gleichzeitig Rechenschaftsbericht nach Art. 102 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Gemeinderatssitzung, 15.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
(Hinweis auf TOP 7 der 31. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15.02.2023)
Auf die bekannten und dem Gemeinderat als Datei vorliegenden Auswertungen der Jahresrechnung 2022 mit sämtlichen Anlagen, einschließlich Rechenschaftsbericht wird verwiesen. Inhaltliche Ausführungen und Erläuterungen hierzu erfolgten bereits in der Sitzung am 15.02.2023.
Die Vorlage erfolgt gem. Art. 102 Abs. 2 GO. Der Gemeinderat wird gebeten, den Rechnungsabschluss anzunehmen. Die Jahresrechnung kann sodann dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung übergeben werden.
Beschluss
Der Abschluss der Jahresrechnung 2022 wird vom Gemeinderat angenommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung überwiesen. Haushaltsreste werden in der sich aus dem Rechenschaftsbericht ergebenden Höhe gebildet. Über- und außerplanmäßige Haushaltsüberschreitungen werden, soweit nicht bereits durch Einzelbeschluss geschehen, nachträglich genehmigt. Die Deckung dieser unabweisbaren Überschreitungen durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen Buchungsstellen ist gewährleistet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.04.2023 14:45 Uhr