Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle der Wagner GbR, Unterwoltersgrün 1, 95195 Röslau auf dem Grundstück FlNr. 2092/1 Gemarkung Neudes
Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Gemeinderatssitzung, 17.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag des Bauherrn lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor.
Geplant ist dabei der Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 2092/1 der Gemarkung Neudes. Bei dem Vorhaben handelt es sich nach Art. 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayBO um ein Gebäude der Gebäudeklasse 1b. Ein Sonderbau liegt dadurch nicht vor. Die Grundfläche des Vorhabens beträgt 966,13m². Der Bruttorauminhalt beträgt 6.922,31m³.
Für das Vorhaben des Bauherrn gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierenden Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB, ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen.
Das Grundstück grenzt an die Innenbereichsbebauung der Ortschaft Unterwoltersgrün. Die Umgebungsbebauung gestaltet sich vorwiegend mit Wohnhäusern, alten Bauernhöfen und landwirtschaftlichen Anwesen, was somit auf ein Dorfgebiet nach § 5 BauNVO schließen lässt. Da das Vorhaben allerdings am Rand dieser Siedlung errichtet wird, muss von einem Außenbereichsvorhaben gesprochen werden (vgl. § 35 BauGB).
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.
Im vorliegenden Fall kann ein Privilegierungsgrund nach §35 Abs. 1 BauGB in Anspruch genommen werden, jener ist in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgeführt. Dieser ist auch einschlägig, da die Lagerhalle bzw. Maschinenhalle einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen soll. Öffentliche Belange werden aus Sicht der Gemeinde Röslau nicht berührt, die Erschließung für die Lagerhalle kann als gegeben erachtet werden.
Diskussionsverlauf
Die Zufahrt zu der neuen Halle ist nur von unten möglich, eine Zufahrt von der Straße aus ist nicht vorgesehen und auch wegen der Hanglage nicht möglich, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt auf Nachfrage von Gemeinderätin Brigitte Menzel.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag des Bauherrn zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.06.2023 10:45 Uhr