Bildung des Seniorenbeirates der Gemeinde Röslau


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Gemeinderatssitzung, 21.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 35. Gemeinderatssitzung 21.06.2023 ö 6

Sachverhalt

Nach § 2 der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates der Gemeinde Röslau
Wählt der Gemeinderat heute die Mitglieder und Nachrücker des Seniorenbeirates.

Der Seniorenbeirat besteht aus 5 gewählten Mitgliedern und bis zu 5 Nachrückern. 

Die Wahl erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates. Bei mehreren Bewerberinnen und Bewerbern (über 5 Personen) werden die Bewerberinnen und Bewerber durch den Gemeinderat nach dem in Art. 51 Abs. 3 GO in der jeweils geltenden Fassung genannten Wahlmodus gewählt. Dies bedeutet, dass die Wahl in geheimer Abstimmung vorgenommen wird.

Wählbar ist jede/jeder Gemeindeangehörige nach Art. 15 Abs. 1 GO, die/der am Wahltag das 60. Lebensjahr überschritten hat und nicht nach dem Gemeindewahlrecht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Nicht wählbar sind Mitglieder des Gemeinderates und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung.

Nach § 3 der Satzung beträgt die Amtszeit des Seniorenbeirates 3 Jahre. Sie beginnt mit der konstituierenden Sitzung. Spätestens einen Monat nach der Wahl tritt der Seniorenbeirat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Diese wird durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister einberufen.

Nachdem 9 Bewerber/innen bzw. Vorschläge vorliegen die alle die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen, werden heute 5 Mitglieder und 4 Nachrücker gewählt. Bei Stimmengleichheit bei den Plätzen 5 und 6 und/oder bei der Reihenfolge der Nachrücker werden Stichwahlen durchgeführt.

Die Reihenfolge der Bewerber/innen auf dem Stimmzettel ergibt sich aus dem zeitlichen Eingang der Vorschläge bei der Gemeinde Röslau.

Wahlergebnis:

Zur Wahl waren 15 Stimmberechtigte anwesend

Nach dem ersten Wahlgang wurde folgendes Ergebnis festgestellt:






Reihenfolge:
Gewählt 1-5
Entfallene Stimmen auf die einzelnen Bewerber/innen:
Bewerber/innen
Anschriften
2
13
Rabenbauer, Gerd
Hans-Widmann-Str. 18
4
 8
Beer, Doris
Pfarrberg 11
4
 8
Hegner, Erika
Schillerstr. 2
3
 9
Rogler, Rosa
Rauschensteig 18
4
 8
Gebert, Barbara
Hirtbergstr. 8
8
 4
Reul, Magdalena
Heimstättenstr. 26
7
 5
Fiedler, Klaus
Waldrandsiedlung 16
9
 2
Popp, Martina
Wunsiedler Str. 2
1
14
Schneider, Artur
Heimstättenstr. 5


Arthur Schneider, Gerd Rabenbauer und Rosa Rogler sind nach dem ersten Wahlgang als Seniorenbeiräte gewählt.
 
Nachdem die Bewerberinnen Doris Beer, Erika Hegner und Barbara Gebert Stimmengleichheit erzielten, musste eine Stichwahl stattfinden, da noch zwei Plätze im Beirat zu vergeben waren Hierbei wurde folgendes Ergebnis erzielt:

Doris Beer               7 Stimmen
Erika Hegner           5 Stimmen
Barbara Gebert       3 Stimmen

Somit sind Doris Beer und Erika Hegner als weitere Mitglieder des Seniorenbeirats gewählt.

Endgültige
Reihenfolge nach Wahl und Stichwahl:
Gewählt Nrn. 1-5
Nachrücker/innen: 
Nrn. 6-9
Entfallene Stimmen auf die einzelnen Bewerber/innen:
Bewerber/innen
Anschriften
2
13
Rabenbauer, Gerd
Hans-Widmann-Str. 18
4
 8
Beer, Doris
Pfarrberg 11
5
 8
Hegner, Erika
Schillerstr. 2
3
 9
Rogler, Rosa
Rauschensteig 18
6
 8
Gebert, Barbara
Hirtbergstr. 8
8
 4
Reul, Magdalena
Heimstättenstr. 26
7
 5
Fiedler, Klaus
Waldrandsiedlung 16
9
 2
Popp, Martina
Wunsiedler Str. 2
1
14
Schneider, Artur
Heimstättenstr. 5








Der Seniorenbeirat besteht damit aus folgenden 5 Personen:

1.Arthur Schneider
2.Gerd Rabenbauer
3.Rosa Rogler
4.Doris Beer
5.Erika Hegner

Als Nachrücker wurden folgende 4 Personen in der aufgeführten Reihenfolge gewählt:

1.Barbara Gebert
2.Klaus Fiedler
3.Magdalena Reul
4.Martina Popp

Lt. § 3 der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates der Gemeinde Röslau beträgt die Amtszeit des Seniorenbeirates 3 Jahre. Sie beginnt mit der konstituierenden Sitzung, die zeitnah stattfinden wird.

Datenstand vom 07.08.2023 08:00 Uhr