Dringliche Anordnung/unaufschiebbares Geschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO bezüglich der Vergabe von Rodungsarbeiten zur Baufreimachung des Grundstückes FlNr. 273 der Ge-markung Oberröslau
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Gemeinderatssitzung, 10.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
I. Sachverhalt
Da nachweislich der Bedarf an Kindergartenplätzen nicht mehr gedeckt werden kann, ist die Aufstellung von Containern bis zum Anbau/Sanierung des Kindergartens unausweichlich. Eine Verzögerung kann nicht mehr geduldet werden, da die Gemeinde Röslau dafür zu sorgen hat, dass die Nachfragen an Kindergartenplätzen gedeckt werden.
Bevor die Aufstellung der Container möglich ist, muss das Gelände „baufrei“ gemacht werden. Hierzu ist es vorwiegend zwingend erforderlich, dass die Bäume des Grundstückes FlNr. 273 der Gemarkung Oberröslau gefällt und entwurzelt werden. Dies muss auf Grund der Vorgaben der Vogelbrutsaison noch im Februar erledigt werden.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe wurden 3 Firmen am 21.01.2021 gebeten, die notwendigen Arbeiten auszuführen. Die Submission am 05.02.2021 brachte folgendes Ergebnis:
- Wunderlich Biomasse aus Marktleuthen: 10.710,00€;
- Nürnberger GbR aus Röslau: 11.900,00€;
- Maschinenring aus Wunsiedel: Kein Angebot abgegeben;
II. Es erging folgende dringliche Anordnung:
Das Angebot der Firma Wunderlich Biomasse aus 95168 Marktleuthen vom 04.02.2021 in Höhe von 10.710,00€ wird angenommen. Die Firma ist anzuweisen, die angebotenen Leistungen umzusetzen.
Datenstand vom 18.05.2021 13:50 Uhr