Abschluss der Jahresrechnung 2020 - zugleich Rechenschaftsbericht gem. Art. 102 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Gemeinderatssitzung, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Gemeinderatssitzung 10.03.2021 ö 8.1

Sachverhalt

(Hinweis auf TOP 5 der 7. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.01.2021)

Auf die bekannten und dem Gemeinderat als Datei vorliegenden Auswertungen der Jahresrechnung 2020 mit sämtlichen Anlagen, einschließlich Rechenschaftsbericht wird verwiesen. Inhaltliche Ausführungen und Erläuterungen hierzu erfolgten bereits in der Sitzung am 26.01.2021.

Die Vorlage erfolgt gem. Art. 102 Abs. 2 GO. Der Gemeinderat wird gebeten, den Rechnungsabschluss anzunehmen. Die Jahresrechnung kann sodann dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung übergeben werden.

Beschluss

Der Abschluss der Jahresrechnung 2020 wird vom Gemeinderat angenommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung überwiesen. Haushaltsreste werden in der sich aus dem Rechenschaftsbericht ergebenden Höhe gebildet. Über- und außerplanmäßige Haushaltsüberschreitungen werden, soweit nicht bereits durch Einzelbeschluss geschehen, nachträglich genehmigt. Die Deckung dieser unabweisbaren Überschreitungen durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen Buchungsstellen ist gewährleistet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2021 13:50 Uhr