Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle der Robisch GbR auf der Flurnummer 4 (Teilfläche) der Gemarkung Grün


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderatssitzung, 04.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag des Bauherrn lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor.

Geplant ist dabei der Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhallten an die bestehende Scheune. Bei dem Vorhaben handelt es sich nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1b BayBO um ein Gebäude der Gebäudeklasse 1. Ein Sonderbau liegt dadurch nicht vor. Die Grundfläche des Vorhabens beträgt 671m². Der Bruttorauminhalt beträgt 4.879m³.

Für das Vorhaben des Bauherrn gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierenden Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB, ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen.

Das Grundstück grenzt an die Innenbereichsbebauung der Ortschaft Grün. Die Umgebungsbebauung gestaltet sich vorwiegend mit Wohnhäusern, alten Bauernhöfen, landwirtschaftlichen Anwesen, kleinen Gewerbebetrieben und einer Gaststätte, was somit auf ein Dorfgebiet nach § 5 BauNVO schließen lässt. Bei dem Vorhaben handelt es sich zusammenfassend um ein Innenbereichsvorhaben (vgl. § 34 BauGB). Das Vorhaben ist somit bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Bei dem Vorhaben (Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle) kann dies als gegeben erachtet werden. Ein Ausschluss nach den §§ 12, 14 und 15 BauNVO ist nicht gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag des Bauherrn zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2021 08:31 Uhr